Urlaub

Bloomburt

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22.03.2019
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Ich arbeite neben der Ausbildung als Pflegehelfer in einem anderen Krankenhaus als geringfügig beschäftigter. Nun soll ich fürs nächste Jahr meinen Urlaub abgeben, die höhe richtet sich bei mir nach den §26 TVöD-K, sprich 30 Tage. Ich arbeite im Monat nur 3 Dienste und komme durch die Zuschläge und meiner Gruppierung auf 450€ im Monat. Mir konnte die Leitung darauf leider auch keine Antwort geben: heißt das nun, ich nehme meine 30 Tage Urlaub und kann quasi 10 Monate zu Hause bleiben und muss nur in 2 Monaten meine 3 Dienste machen? Wie ist das dann mit der Auszahlung, bekomme ich normal mein Geld bei dem Nebenjob, bzw. kann ich in einem Monat z.B. 4 Tage Urlaub nehmen um mehr Geld zu bekommen, da ich nur durch die Zuschläge auf 450€ komme, die mir dann durch den Urlaub ja fehlen.
 
Bei uns wird der Urlaub so berechnet. Alle haben 30 Tage Urlaub. Wir haben eine 5 Tage Woche, der Arbeitstag zählt 7,7 Stunden. Bei 100% Kräften wird der Urlaubstag mit 7,7 Stunden hinterlegt, bei 50% Kräften mit 3,85 Stunden, bei 25% Kräften mit 1,924 Stunden. Wir arbeiten alle in ganzen Schichten. Wenn eine 100% Kraft einen Arbeitstag (à 7,7 Std.) mit einem Urlaubstag ausgleichen will, braucht sie nur einen Urlaubstag (à 7,7 Std). Will eine 50% Kraft einen Arbeitstag (à 7,7 Std.) mit Urlaub ausgleichen, dann braucht sie 2 Urlaubstage (à 3,85 Std.). Eine 25% Kraft braucht 4 Tage (à 1,924 Std.).
Es gibt auch Einrichtungen, da hat die 100% Kraft, 30 Urlaubstage à 7,7 Stunden, die 50% Kraft ,15 Urlaubstage à 7,7 Stunden, usw. usw
Frag die Stationsleitung, oder den Betriebsrat, die könnten dir verbindlichere Antworten geben.
 
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Danke für die Antwort, meine Stationsleitung hat keine Ahnung wie das geregelt wird bei 450€ Kräften, daher hier diese Frage. Ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 5,39 Stunden, wie viele stunden bei einem Urlaubstag hinterlegt ist, ist immer verschieden?
 
Wenn es bei euch keinen Betriebsrat gibt, dann frage doch mal beim DBfK oder meinetwegen auch Verdi an.
 
Es gibt auch Einrichtungen, da hat die 100 % Kraft, 30 Urlaubstage à 7,7 Stunden, die 50% Kraft ,15 Urlaubstage à 7,7 Stunden, usw. usw
So kenne ich es auch. Und dann gibt es da noch Tabellen, wie viele Urlaubstage die jeweiligen Kräfte für 1 Woche nehmen müssen. Eine Vollzeitstelle muss 5 Tage nehmen, Teilzeitkräfte entsprechend weniger.
Wenn du eine 5,39 Stunden-Woche hast, sind das 14% von der Vollzeitwoche mit 38,5 Stunden. Das würde bedeuten, 14% von 30 Tagen, also 4,2 Tage. Hört sich wenig an, aber... Eine Vollzeitkraft muss für eine Woche Urlaub 5 Tage investieren. Du musst nur 14% davon einsetzen, das heißt 2 (genauer gerechnet 2,1) Tage für 3 Wochen, weil die anderen Tage als dienstfrei gerechnet werden.

edit: hab überlesen, dass es um Beschäftigung auf geringfügiger Basis geht. Dann weiß ich es leider nicht. Meine Ausführungen bezogen sich auf die bei uns möglichen Teilzeit-Varianten.
 
Irgendjemand hat dich eingestellt, du bist in der Verwaltung gemeldet, die müssen doch wohl wissen wie dein Urlaub berechnet wird
 
Ich habe eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 5,39 Stunden, wie viele stunden bei einem Urlaubstag hinterlegt ist, ist immer verschieden?
So wie Alesig es schrieb ist es richtig wenn Du 30 Urlaubstage verplanen sollst. Bei dieser Berechnung sind die Stunden pro Urlaubstag entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit berechnet. In deinem Fall müssten es 5,39 Std. dividiert durch 5 Arbeitstage = 1,078 Std. / Urlaubstag.
Wenn Ihr einen elektronischen Dienstplan habt sollte es mgl. sein bei Eingabe des Kürzels für Urlaub die entsprechenden Stunden einzuplanen, denn dort sollten Deine Stunden pro Urlaubstag hinterlegt sein.
Aber wie renje schon schrieb, Deine Personalverwaltung wird Dir Auskunft geben können, die wissen es am besten.
 
ich hatte einst bei meinem 450€ Nebenjob ebenso 30 Tage Urlaub, die allerdings auch nur mit den reduzierten Stunden angerechnet werden, sprich bei dir - 5,39Std., die werden bezahlt.
Andere Länder, andere Sitte, - andere Einrichtungen, Andere Regelungen ---siehe Arbeitsvertrag/Tarifvertrag...oder Personalabteilung bzw. Betriebsrat fragen.
wünsch dir 30 Tage.... :nurse:
 
@Bloomburt: Der Gesetzgeber hat als Mindestanforderung vier Wochen Urlaub pro Jahr festgelegt (nämlich 24 Tage in der Sechs-Tage Woche). Viele Tarifverträge ermöglichen um die sechs Wochen in der Fünf-Tage-Woche. Glaubst Du also ernsthaft, wie im ersten Post behauptet, dass Dir zehn Monate Urlaub im Jahr zustehen?
 
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