Unterschiede (finanzielle) zwischen Pflegehelferin und Altenpflegehelferin

shelbora

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Hallo zusammen,

ich grüße Euch erstmal alle zusammen und bedanke für die Möglichkeit die es hier gibt über meine berufliche unklarheiten informiert zu werden.

Ich habe einen ein Jährige Ausbildung zur staatl anerk. Altenpflegehelferin abgeschlossen
Ich bin seit 4 Jahren als Haushaltshelferin tätig. Habe immer noch kein unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Arbeitstätigkeiten sind zur 100 % in Pflegedienst. Heißt das die mich weniger zahlen wollen oder...?

Ich arbeite bei eine Altenpflegeheim der unter AVR Caritas die Leute zahlt.

Vor kurzem nach meine Anfrage haben meine Namenschild auch geändert zum Pflegehelferin (nicht Alteplegehelferin).

Am Dienstag habe ich einen geschprächstermin diesbezüglich und werde sehr dankbar wenn ihr mir dazu ein paar Tipps geben würdet.

LG Shelbora
 
Welche tipps brauchst du genau? Um was gehts in dem Gespräch? Willst du wissen ob eine pflegehelferin mehr verdient als eine altenpflegehelferin?
 
Hallo pflegekraft87,

in dem Gespräch geht es um prozentualle runtersetzung von 75% auf 50%. Die wollen mir etwas mehr stundenlohnmäßig geben (weiss noch nicht wievil).
Die Verdienstunterschiede zwischen pflegehelferin und altenpflegehelferin würden auch nicht schaden.

Könnte man ein Schadenersatz für die vergangene Jahre, das die mich unter Haushaltshelferin Tarife von AVR-Caritas bezahlt haben verlangen, oder mindestens das die sich schuldich fühlen und mir dann die Lohnerhöhung anbieten, die bestehende prozente dabei erhalten und das unbefristen Arbeitsvertrag auch anbieten.
 
Einen Schadensersatz kannst du nicht verlangen. Wenn du als Haushaltshilfe eingestellt bist und die Aufgaben einer Pflegehelferin übernimmst, dann ist das dein Problem.

Hast du einen begründet befristeten Vertrag? Wenn nein, wie oft wurde dieser schon verlängert?
 
Dann ist das zwar für dich blöd, aber dennoch zulässig. Der bezieht sich nehme ich an auf die Hauswirtschaft, oder?

Dein neuer Vertrag sollte aber dann unbefristet sein.
 
Ja genau, der bezieht sich auf das Hauswirtschafthelferin. Der neue Arbeitsvertrag, den ich nähmlich am Dienstag aushandele soll unbefristet sein aber die versuchen mich auf 50 % runter zu stufen, und dazu haben mir versprochen den Stundenlohn zu erhöhen.

Was für einen Stundenlohn sollte ich ca. akzeptieren?

Soll ich darauf bestehen, das die mich nicht als Pflegehelferin sondern als Altenpflegehelferin einstellen?

Ich fühle mich sehr erleichtert das ich mit dir kommunizieren kann.

Lg. Shelbora
 
Wenn du als Altenpflegehelferin eine mindestens 1 jährige Ausbildung hast, wäre es KR 2
Die Pflegehelferin bekommt die KR 1
 
Ich habe Altenpflegehelferin mit 1 jährige Ausbildung, haben mich aber destotrotz als Hauswirtschaftshelferin eingestellt, da die mich nicht so viel zahlen mussten, nehme ich an. Nur der Gescheftsführung ist geändert worden, und die neu will mich jetzt richtig einstellen aber dafür wenig stunden anbieten.

Wo finde ich bitte die Tarife KR 2 und KR 1?
Macht das unterschied, da ich jetzt schon 4 Jahre in das Betrieb bin, bekommt man mehr?

LG. Shelbora
 
Hallo BettyBoo,
danke für den Hinweis, kann aber nicht zu recht finden.

Frage: Wenn ich zu Altenpflegehelferin neuen Vertrag bekommen würde, was würde man mit 75% genau bekommen? und

Das gleiche als Pflegehelferin?

Danke im Voraus.

Shelbora
 
Das hängt doch von verschiedenen Faktoren ab, was du schlußendlich verdienst. In solchen Fällen rufe ich da direkt im Personalbüro an und lasse mir das ausrechnen.
 
Die Pflegehelferin verdient ca. 400 Euro brutto (vor Abzug der Steuern und Versicherungen) weniger als die Altenpflegehelferin.
Schau dir die Gehaltstabelle an die ich dir eingestellt habe.

Das Gehalt ist auf Vollzeit gerechnet.
 
Es geht um dein Geld, also so schwer ist es nicht die Tabellen und den Tarifvertrag zu lesen.
Je besser du informiert bist, desto besser kannst du auch verhandeln, du musst deine Rechte kennen.
 
Anhand Tabelle die du mir eingestellt hast ist etwas mit Entgeldgruppe 15Ü

Soll ich da meine Daten eingeben. Z.B. Steuerklasse 5, ohne Kinder, Entgeldstufe 1 ?

Die haben mich bislang Stundenweise mit zur letzt 9,62 € vergütet, mit 75% kam ich Brutto ca. 1223,00 € raus. Ist das in Ordnung?

Danke nochmal.
Shelbora
 
Von 15Ü darfst du nachts träumen :verwirrt:
Deine Eingruppierung ist entweder als Pflegehelferin E1 oder als Altenpflegehelferin E2.
Es sollte dir mindestens Stufe 2 zustehen.

Du findest auch einen Gehaltsrechner auf der Seite.
Den fütterst mit deinen Angaben und stellst dann fest, dass du als APH bei 50% ca. 618 Euro im Monat auf die Hand bekommst.
Als PH wären es ca. 500 Euro
 
Hallo Narde,

danke vielmals. Jetzt habe ich verstanden warum die mir unbedingt, trotz meine 1 jährigen Ausbildung zur Altenpflegehelferin und meine 4 jährige Erfahrungen unter Pflegehelferin bringen wollen.
Erstmal haben mich voll unterm Tisch eingehauen mit anderen einstufung in das Beruf, nähmlich als Hauswortschaftshelferin, und jetzt versuchen mich wieder anzuhauen, anstatt das die zugeben, das die in Vergangenheit Fehler begangen haben.
Kann man die, für das Unterzahlung vierjahe lang und für das Berufsbegrifmäßig unterstufung vor Arbeitsgericht beklagen?
Oder zu mindest kann man damit irgedwie denen bekannt geben das ich das weis, was die mit mir begannen haben um eine neue, bessere Ergebnis zu erzielen?

Danke vielmals nochmal. Ihr seid Heldenretter.

Lg. Shelbora
 

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