Überstunden verweigern

gewitterhexle

Senior-Mitglied
Registriert
14.02.2009
Beiträge
110
Ort
Schwarzwald-Baar
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Ich habe keinen halbwegs passenden und einigermaßen aktuellen Beitrag dazu gefunden, deshalb stelle ich die Frage einfach selbst ;) wobei sie so einfach leider nicht ist.

Die Fakten:
ich habe einen seit 2011 bestehenden unbefristeten Vertrag über 28 Wochenstunden, in dem ebenfalls festgehalten ist:
30 Überstunden/Monat müssen auf Anordnung geleistet werden
Überstunden über die 150. (VZ) bzw 75. (TZ) hinaus werden mit Zuschlägen ausbezahlt

Letzteres gibt es 'aus formalen Gründen' nicht mehr und könnte nur dann wieder eingeführt werden, wenn sich das Team einstimmig dafür ausspricht - was leider nicht geschieht!

Anfang 2016 wurde mein Deputat befristet bis 31.10. auf 32 Wochenstunden angehoben.
Eine Verlängerung/Weiterführung, um die ich gebeten hatte, wurde mit der Begründung 'nicht genug Arbeit' abgelehnt, obwohl ich im November und Dezember mit jeweils rund 35 Stunden im Dienstplan stehe und aktuell bereits 230 Überstunden habe.

Mein AG weiß, dass ich einen Nebenjob benötige , sobald meine Stunden wieder reduziert werden, dessen Ausübung er durch die Aufteilung der Stunden und Rufbereitschaften allerdings deutlich behindert.


Habe ich eine rechtlich sichere Möglichkeit mich dagegen zu wehren?

Dass ich bereits die Fühler nach einem anderen AG ausgestreckt habe, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt ;) Aber irgendwie muss ich ja auch die Zeit bis zu einem möglichen Wechsel finanziell überbrücken können.
 
Hallo,

wenn der AG stattdessen einen neuen Mitarbeiter einstellt, kann ich mir vorstellen, dass du mit deinem Wunsch mehr zu arbeiten Vorrang hast. Ansonsten wirst du wohl keine Möglichkeit haben. Aber hier ist sicher jemand der das rechtlich sicher weiß und untermauern kann.
Gruß
Ludmilla
 
Hallo,

wenn der AG stattdessen einen neuen Mitarbeiter einstellt, kann ich mir vorstellen, dass du mit deinem Wunsch mehr zu arbeiten Vorrang hast. Ansonsten wirst du wohl keine Möglichkeit haben. Aber hier ist sicher jemand der das rechtlich sicher weiß und untermauern kann.
Gruß
Ludmilla

Ich habe mich damit abgefunden, die 32-Stunden-Woche nicht bezahlt zu kriegen, möchte sie unter diesen Umständen aber auch nicht leisten müssen - DAS ist mein Problem!

Wir haben eine neue Kollegin bekommen, insofern kann ich die Argumentation nachvollziehen - leider spricht der Dienstplan dagegen.
 
Hallo
Ihr habt einen Betriebsrat? Der genehmigt die Dienstpläne. Sprich mit ihnen. Wenn du ständig über deine Sollstundenzahl geplant bist, dann besteht Bedarf. Wer noch gute Antworten hat ist" Buch der 100 Fragen ". Ich arbeite auch Teilzeit und wurde ständig überplant. Mit dem BR zusammen habe ich es geschafft daß die auf ein Mindestmaß reduziert wurde.
Alesig
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Hallo
Ihr habt einen Betriebsrat? Der genehmigt die Dienstpläne. Sprich mit ihnen. Wenn du ständig über deine Sollstundenzahl geplant bist, dann besteht Bedarf. Wer noch gute Antworten hat ist" Buch der 100 Fragen ". Ich arbeite auch Teilzeit und wurde ständig überplant. Mit dem BR zusammen habe ich es geschafft daß die auf ein Mindestmaß reduziert wurde.
Alesig

Kein Betriebrat, Mini-Sozialstation mit 5 Mitarbeitern einschl. PDL
Danke für den Tipp :)
 
Ich denke das wird eine neverending Story die du nur vernünftig durchbrechen kannst, wenn du dir einen neuen AG suchst. Und vor allem niemals einen Arbeitsvertrag unterschreiben wo eine gewisse Anzahl an Überstunden zur Pflicht gemacht wird. Vor allen Dingen nicht in der Höhe, wo die Anzahl deine Wochenstundenanzahl überschreitet.

Übrigens sind solche Klauseln in der Regel rechtswidrig.
 
Hhhmmm.....

Manche AG finden laufend "formale (???)" und andere Gründe, Überstunden nicht auszuzahlen / nicht anzuerknnen / nicht auszugleichen. Oder sie sagen schlicht : "Du schreibst Deinen Stundenzettel doch eh mit der Gabel!"
Nach meiner Erfahrung ist bei solchen Kandidaten der Gang zum Anwalt unerlässlich.
In der Folge : Anwaltliche Mahnung der ausstehenden Bezüge und/oder vollstreckbarer Titel vom Amtsgericht. Klar : Mit dem Arbeitsverhältnis war´s das dann.
Aber solche Klamotten muss/kann/darf man sich nicht antun. Man zerbricht sonst daran.
 
Das Thema ist zwar schon eine Zeit lang passe aber ich wollte mal fragen wie viele Überstunden im Monat ihr macht und wie viel überhaupt gemacht werden muss.

Ich muss 160 Stunden im Monat bringen (38,5 Woche) und hab zurzeit aber ständig 20 bis 30 überstunden die ich auch nicht abfeiern kann( wird ausbezahlt zum Teil aber ich hätte lieber mehr Freizeit).
 
Oder sie sagen schlicht : "Du schreibst Deinen Stundenzettel doch eh mit der Gabel!"
??? Den Spruch kannte ich noch nicht...? :gruebel:
Ich muss 160 Stunden im Monat bringen (38,5 Woche) und hab zurzeit aber ständig 20 bis 30 überstunden die ich auch nicht abfeiern kann( wird ausbezahlt zum Teil aber ich hätte lieber mehr Freizeit).
Was heißt "ständig 20 bis 30 Überstunden"? Kommen die 20-30 Überstunden pro Monat neu dazu?
Und soweit ich weiß (hier möge man mich ggf. korrigieren) muß sich niemand die Stunden gegen seinen Willen ausbezahlen lassen. Entscheidend ist m. M. n., was im Arbeitsvertrag drinsteht. Bei mir z. B. werden Überstunden vorzugsweise durch Freizeit ausgeglichen, nur auf Antrag ausbezahlt. Man hat mir das zwar auch schon angeboten (habe auch einiges an Überstunden, waren mal an die 140 oder so), aber das will ich nicht.
 
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Ausnahme wäre ein Arbeitsvertrag der das explizit ausweist. Also einfach nein sagen.
 
  • Like
Reaktionen: InetNinja
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Ausnahme wäre ein Arbeitsvertrag der das explizit ausweist.

Und genau einen solchen haben schätzungsweise 99% der Pflegekräfte, von daher hilft uns das nicht weiter.
 
  • Like
Reaktionen: Kleenes87
Oft steht drin, dass soundsoviele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber soviel ich weiß, kann man dagegen vorgehen und das bedeutet natürlich nicht, dass man überhaupt Überstunden machen muß, vor allem regelmäßig und von der Basis weg schon meist im Dienstplan "überplant". Es gibt viele Regelungen in Arbeitsverträgen die rechtlich nicht haltbar sind. Abgesehen davon habe ich mich immer geweigert einen Arbeitsvertag zu unterschreiben, wo etwas drin stand was ich nicht wollte. Es gibt genug Arbeitgeber die suchen. Man hat es heutzutage überhaupt nicht mehr nötig, irgendwelche Knebelverträge abzuschließen.

Mit einem Arbeitsvertrag verkauft man eine bestimmte Zeit in der man dem AG die Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Mehr ist das nicht. Wenn der AG mehr will muß er 1. fragen und 2. bezahlen wenn man zugesagt hat
3. wäre Freizeitausgleich noch eine Option der dann aebr auch wirklich gegeben werden muß und nicht im Ansammeln von massiv Überstunuden endet weil man nicht frei bekommen kann.
 
@Martin H. Ich hab seit Juni letzten Jahres immer 176-190 Stunden oder mehr
Je nachdem wie die 9 Tage 3 frei Intervalle fallen. Mal hab ich im Monat nur 6 freie Tage mal 9.
Früher mit dem 8 Tage 4 frei Modell kam es eher mal dazu dass man eine Extraschicht gemacht hat um auf die Stunden zu kommen....
Nur mittlerweile komm ich gar nicht mehr drunter sondern ständig drüber.
In meinem Vertrag stehen 38,5 Stunden.
Überstunden und Minus Stunden stehen da auch. Bezahlt werden 160. Hab ich 176 werden 6 Stunden aufs Konto gestellt und 10 mehr bezahlt. Entscheidet der Chef aber Pauschal ( hat bei 198 im Dezember nur 170 auszahlen lassen...)
50 bis 60 Überstunden bleiben aber definitiv auf dem Konto stehen falls der Patient mal ins Krankenhaus muss und man dann nicht so schnell ins Minus rutscht falls man nicht anderweitig eingesetzt wird.
Auszahlung der Überstunden entscheide ich mit Chef zusammen (würde er nicht auszahlen könnte ich über einen Monat zuhause bleiben was natürlich nicht geht).

Mir geht es nur mittlerweile an die Substanz dass ich immer mit 9 Schichten eingeplant werde und nur 3 frei hab. Anders geht's zurzeit scheinbar nicht...
Möglichkeit A: Krankenschein
Möglichkeit B: Anderes Suchen
Möglichkeit C: Ellenbogentaktik zu Lasten anderer Mitarbeiter...
 
Ellenbogentaktik zu deinen Gunsten, was die Mitarbeiter machen ist nicht dein Problem, wenn alle gleichzeitig mal Ellenbogentaktik machen, ist der Chef gezwungen andere Wege zu gehen. Nur solange einige immer noch brav das Spiel jawollja Chef ich mache gerne Überstunden spielen, wird sich nichts ändern.
Du bist nicht dafür verantwortlich das es deinen Kollegen gut geht. Da ist jeder selbst für verantwortlich. Wenn du dich belastet fühlst, mußt du etwas unternehmen, denn du mußt dir am wichtigsten sein. Niemand, weder dein Chef noch deine Kollegen, werden dir helfen wenn du nicht mehr kannst.

Du kannst natürlich auch wechseln, aber damit lernst du nicht dich durchzusetzen. Weglaufen ist meist nicht die bessere Option, das kann man immer noch machen wenn keine Besserung eintritt. Abgesehen davon fühlst du dich ja jetzt überlastet und eine neue Stelle ist auch eine enorme Belastung weil man sich erst einmal einfinden muß und natürlich das beste geben will.
 
  • Like
Reaktionen: Bachstelze
Du kannst natürlich auch wechseln, aber damit lernst du nicht dich durchzusetzen. Weglaufen ist meist nicht die bessere Option, das kann man immer noch machen wenn keine Besserung eintritt. Abgesehen davon fühlst du dich ja jetzt überlastet und eine neue Stelle ist auch eine enorme Belastung weil man sich erst einmal einfinden
Damit hast du recht. Das ist auch mein Gedanke gewesen deswegen fällt das weg. Ich werd es definitiv Montag ansprechen...
Weil es mittlerweile schon soweit ist dass ich morgen immer fast verschlafen weil ich nicht mehr aufstehen will (statt 4:15Uhr wie vorher bin ich erst um 5 oder kurz nach 5 wach.... kontraproduktiv wenn man noch nen Kaffee möchte)
Mittags nach der Arbeit hab ich zu gar nichts mehr Lust und es bleibt viel liegen...
 
Ich habe keinen halbwegs passenden und einigermaßen aktuellen Beitrag dazu gefunden, deshalb stelle ich die Frage einfach selbst ;) wobei sie so einfach leider nicht ist.

Die Fakten:
ich habe einen seit 2011 bestehenden unbefristeten Vertrag über 28 Wochenstunden, in dem ebenfalls festgehalten ist:
30 Überstunden/Monat müssen auf Anordnung geleistet werden
Überstunden über die 150. (VZ) bzw 75. (TZ) hinaus werden mit Zuschlägen ausbezahlt

Steht das Haar genau so in deinem Arbeitsvertrag? woher kommt diese Regelung? Was genau ist bzgl. der Überstunden festgehalten? Wie hat die Anordnung auszusehen, welche Fristen gibt es?

Frage am Rande warum hat man einen Vertrag über Stunden X wenn man am Ende doch Vollzeit arbeitet und das dann noch nichtmal richtig Planen kann?


Letzteres gibt es 'aus formalen Gründen' nicht mehr und könnte nur dann wieder eingeführt werden, wenn sich das Team einstimmig dafür ausspricht - was leider nicht geschieht!

Warum nicht mehr? Arbeitsvertrag, Änderungskündigung von dir unterschrieben, damit anerkannt?

Anfang 2016 wurde mein Deputat befristet bis 31.10. auf 32 Wochenstunden angehoben.
Eine Verlängerung/Weiterführung, um die ich gebeten hatte, wurde mit der Begründung 'nicht genug Arbeit' abgelehnt, obwohl ich im November und Dezember mit jeweils rund 35 Stunden im Dienstplan stehe und aktuell bereits 230 Überstunden habe.

Mit deinem Einverständnis?

Mein AG weiß, dass ich einen Nebenjob benötige , sobald meine Stunden wieder reduziert werden, dessen Ausübung er durch die Aufteilung der Stunden und Rufbereitschaften allerdings deutlich behindert.

Die Erhöhung ist befristet, ich geh davon aus mit deiner Genehmigung. Du hast kein Anrecht auf Verlängerung, außer es wurde dir Schriftlich zugesagt. Und dein Nebenjob muß deinen Haupt AG nicht interessieren. vielmehr ist es so, das der Nebenjob deinen Hauptjob nicht behindern darf.

Habe ich eine rechtlich sichere Möglichkeit mich dagegen zu wehren?

Dass ich bereits die Fühler nach einem anderen AG ausgestreckt habe, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt ;) Aber irgendwie muss ich ja auch die Zeit bis zu einem möglichen Wechsel finanziell überbrücken können.

Zum Thema bevorzugung bevor jemand anders eingestellt wird. Nicht in Form von Überstunden. Nur über den Weg das aus eine, TZ Vertrag ein VZ gemacht wird. Sonst muß neu eingestellt werden.

Eine Klausel bzgl. Überstunden im TZ Vertrag sind ncihts rechtswidrig. Der der den Vertrag unterschreibt sollte min bis 3 Zählen können und sich über die Auswirkungen im Klaren sein.Überstunden X sind mit dem Gehalt abgegolten findet man eher bei Mitarbeiten in Führungspositionen die AUßertariflich. Also i.d.R. mehr als Tarif bekommen. Wer sowas unterschreibt ist selber schuld.
 
Weil es mittlerweile schon soweit ist dass ich morgen immer fast verschlafen weil ich nicht mehr aufstehen will (statt 4:15Uhr wie vorher bin ich erst um 5 oder kurz nach 5 wach.... kontraproduktiv wenn man noch nen Kaffee möchte)
Mittags nach der Arbeit hab ich zu gar nichts mehr Lust und es bleibt viel liegen...
Dann wird es allerhöchste Zeit das du was änderst.

Die Fakten:
ich habe einen seit 2011 bestehenden unbefristeten Vertrag über 28 Wochenstunden, in dem ebenfalls festgehalten ist:
30 Überstunden/Monat müssen auf Anordnung geleistet werden[/quote]
So einen Vertrag unterschreibt man doch nicht.

Anfang 2016 wurde mein Deputat befristet bis 31.10. auf 32 Wochenstunden angehoben.
Eine Verlängerung/Weiterführung, um die ich gebeten hatte, wurde mit der Begründung 'nicht genug Arbeit' abgelehnt, obwohl ich im November und Dezember mit jeweils rund 35 Stunden im Dienstplan stehe und aktuell bereits 230 Überstunden habe.
Das darf der AG nicht. er kann dir nicht die 32 Std verweigern, gleichzeitig aber Überstunden einfordern. Und in Anbetracht der Überstunden würd ich sowieso mal einen Stop einlegen. Du bist doch nicht dafür zuständig dem AG einen unbegrenzten kredit in Form von Arbeitszeit zu geben.
 
Wer sagt denn das sie in Januar Überstunden machen muß?
Das steht auf nem ganz anderen Blatt. Vermutlich wird es so sein. Dann würde ich aber keine machen.
Jedenfalls nicht mehr als ich Vertraglich verpflichtet bin. Gleichzeitig würde ich meinen Vertrag auf VZ aufstocken lassen. Immerhin arbeitet sie ja VZ und wenn ständig Überstunden anfallen wird es wenig geben womit sich der AG raus reden kann. Heißt auf den befristeten Vertrag kann sie nicht bestehen. Aber auf einen grundsätzlichen VZ Vertrag. Die Arbeit selber dazu ist ja vorhanden. Das muß man sich i.d.R. aber einklagen.
Zudem bevor der AG einen neuen Einstellt muß er den Vertrag von der TE erhöhen. Er dürfte nur neu einstellen wenn die TE und andere TZ Kräfte nicht erhöhen wollen.

Frag mich warum sie überhaupt einer Temporären Erhöhung zugesagt hat. Da wäre ich gleich mit der VZ Stelle gekommen.

Allerdings finde ich das ganzen Vertragsgehabe da mehr als dumm. Warum macht man sowas? Ich versteh's nicht

Ich bring das gerne mal einen Handyanbieter. Unterschreibt jemand nen Vertrag in dem drin steht das für die gleiche Leistung mal 30 aber auch mal 50 Euro verlangt werden? Oder das für den Festpreis die Leistung variabel ist?
Oder geht lässt man zu das die Rechnung zwar 40 Euro beträgt, der Anbieter aber immer munter 60 Euro abbucht?

Ne würde keiner machen. Bei der Arbeit ist das aber normal... Komisch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit hast du recht. Das ist auch mein Gedanke gewesen deswegen fällt das weg. Ich werd es definitiv Montag ansprechen...
Weil es mittlerweile schon soweit ist dass ich morgen immer fast verschlafen weil ich nicht mehr aufstehen will (statt 4:15Uhr wie vorher bin ich erst um 5 oder kurz nach 5 wach.... kontraproduktiv wenn man noch nen Kaffee möchte)
Mittags nach der Arbeit hab ich zu gar nichts mehr Lust und es bleibt viel liegen...

Dringend schriftlich machen. Denn auf diesen Weg steuerst du mit Vollgas in ein Burnout-Syndrom. Schau dir dazu mal Freudenberger an. Dazu gehört eine Gefährdungsanzeige. In Gefährdung ist hier deine eigene, nur einmal dagewesene und wohlmöglich irgendwann nicht mehr wiederzubringende GESUNDHEIT. Tust du das nicht kannst du evtl. ärger mit der Krankenkasse und/oder Rentenversicherung bekommen, wenn du irgendwann die Grätsche machst. Nach Arbeitsschutzgesetzt §15 bist du dazu nämlich verpflichtet. Und ich hab nun ja schon öfter von dir gelesen. Nimm es mir nicht übel: Bitte such dir Hilfe. Du dokterst da nun schon ewig dran rum. Was soll Montag anders sein als vor Monaten wo du schon hier im Forum geklagt hast?

Zu der Taktik Überstunden mal ausbezahlen und irgendwelche Gutschreiben.

Erstmal sind Überstunden Freizeit. Denn du hast einen Vertrag über X Stunden. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn dein AG das Auszahlen will, muß er dich Fragen und nicht nach seinem Belieben damit rum jonglieren wie es ihm am besten passt. Außer es gibt darüber eine Dienstvereinbarung die genau festhält, was, wann, wie, in welchem Verhältnis etc. Gutgeschrieben und ausgezahlt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Mal so am Rande bemerkt, wenn man über mehrere Monate regelmäßig Überstunden macht hat man meines Wissens einen Anspruch auf Aufstockung der Stunden. Denn damit ist ja bewiesen das das notwendige Potential an Arbeit vorhanden ist.
 

Ähnliche Themen