- Registriert
- 14.02.2009
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- 110
- Ort
- Schwarzwald-Baar
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- amb. Pflege
Ich habe keinen halbwegs passenden und einigermaßen aktuellen Beitrag dazu gefunden, deshalb stelle ich die Frage einfach selbst
wobei sie so einfach leider nicht ist.
Die Fakten:
ich habe einen seit 2011 bestehenden unbefristeten Vertrag über 28 Wochenstunden, in dem ebenfalls festgehalten ist:
30 Überstunden/Monat müssen auf Anordnung geleistet werden
Überstunden über die 150. (VZ) bzw 75. (TZ) hinaus werden mit Zuschlägen ausbezahlt
Letzteres gibt es 'aus formalen Gründen' nicht mehr und könnte nur dann wieder eingeführt werden, wenn sich das Team einstimmig dafür ausspricht - was leider nicht geschieht!
Anfang 2016 wurde mein Deputat befristet bis 31.10. auf 32 Wochenstunden angehoben.
Eine Verlängerung/Weiterführung, um die ich gebeten hatte, wurde mit der Begründung 'nicht genug Arbeit' abgelehnt, obwohl ich im November und Dezember mit jeweils rund 35 Stunden im Dienstplan stehe und aktuell bereits 230 Überstunden habe.
Mein AG weiß, dass ich einen Nebenjob benötige , sobald meine Stunden wieder reduziert werden, dessen Ausübung er durch die Aufteilung der Stunden und Rufbereitschaften allerdings deutlich behindert.
Habe ich eine rechtlich sichere Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
Dass ich bereits die Fühler nach einem anderen AG ausgestreckt habe, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt
Aber irgendwie muss ich ja auch die Zeit bis zu einem möglichen Wechsel finanziell überbrücken können.

Die Fakten:
ich habe einen seit 2011 bestehenden unbefristeten Vertrag über 28 Wochenstunden, in dem ebenfalls festgehalten ist:
30 Überstunden/Monat müssen auf Anordnung geleistet werden
Überstunden über die 150. (VZ) bzw 75. (TZ) hinaus werden mit Zuschlägen ausbezahlt
Letzteres gibt es 'aus formalen Gründen' nicht mehr und könnte nur dann wieder eingeführt werden, wenn sich das Team einstimmig dafür ausspricht - was leider nicht geschieht!
Anfang 2016 wurde mein Deputat befristet bis 31.10. auf 32 Wochenstunden angehoben.
Eine Verlängerung/Weiterführung, um die ich gebeten hatte, wurde mit der Begründung 'nicht genug Arbeit' abgelehnt, obwohl ich im November und Dezember mit jeweils rund 35 Stunden im Dienstplan stehe und aktuell bereits 230 Überstunden habe.
Mein AG weiß, dass ich einen Nebenjob benötige , sobald meine Stunden wieder reduziert werden, dessen Ausübung er durch die Aufteilung der Stunden und Rufbereitschaften allerdings deutlich behindert.
Habe ich eine rechtlich sichere Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
Dass ich bereits die Fühler nach einem anderen AG ausgestreckt habe, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt
