Tarif-Dschungel TVöD vs. AVR

eggmok

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Krankenschwester
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Pulmologische Intensiv
Hallo

Ich bin schon fleißig dabei mich zu bewerben und stoße momentan, was die Tarife angeht an meine Grenzen. Weiß jemand, wo die Unterschiede liegen? Ich bin mit meiner Ausbildung zum April hin fertig und möchte danach gerne in HAmburg arbeiten.
Nun komme ich aus einem öffentlichen-religionsfreien Haus und überlege nun den Wechsel in ein diakonisches KH.

Kann mir jemand Tipps geben, welcher TArif besser ist?

Lieben Gruß und Danke
 
http://www.dbsh.de/html/hauptteil_battarife.html#TVoeD-Ost-Pflege



der unterschied besteht glaub ich darin welche bedingungen gelten zB kündigungsfristen urlaubs/weihnachtsgeld welche stundenzahl du arbeiten musst und wieviel gehalt du bekommst


Die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR-Caritas) sind das Regelwerk, nach dem die hauptamtlichen Mitarbeiter der Caritasverbände und der Einrichtungen der Caritas beschäftigt und entlohnt werden. Die AVR sind an den BAT des Öffentlichen Dienstes bzw. an den TVöD angelehnt. Sie sind aber kein Tarifvertrag im rechtlichen Sinn, da sie nicht mit einer Gewerkschaft vereinbart worden sind[1]. Auf das einzelne Arbeitsverhältnis finden die AVR deshalb nur Anwendung, wenn dies die Vertragsparteien vereinbaren. Eine unmittelbare normative Wirkung haben die AVR auch dann nicht, wenn ein im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen erlassenes Kirchengesetz dies vorsehen sollte[2].
Die AVR, bzw. die Änderungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes erarbeitet und beschlossen. Diese Kommission ist paritätisch mit je 28 Vertretern der Mitarbeiter-/Dienstnehmer- und der Dienstgeber-/Einrichtungsseite besetzt. Die Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2007 eine „AVR neu“ zu erarbeiten[3], in denen sich die AVR nicht mehr an den TVöD anlehnt. Die Bundeskommission fasste am 19. Juni 2008 einen Beschluss.
Seit 2005 gibt es 4 regionale Unterkommissionen der AK. Diese sind mit jeweils 7 Vertretern der Dienstnehmer und Dienstgeberseite besetzt. In ihnen können Absenkungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Änderungen der Arbeitszeit und in festgelegten Grenzen Erhöhungen und Absenkung von Dienstbezügen beschlossen werden.
 
Hey ihr zwei.. Danke für die schnellen Antworten. Das hat mir viel gebracht, jetzt weiß ich endlich Bescheid..:cheerlead:
 
Hallo,
ich weiss nicht wie es für die direkten Pflege aussieht....ich hatte damals 2 Angebote zum Einstieg in die Schule. Im TVÖD habe ich 500 Euro (!) mehr verdient als bei der Diakonie....
 
Also dort, wo ich derzeit noch die Ausbildung mache, sind die Hälfte der ANgestellten über die Diakonie dort. In der Ausbildung haben die Diakonieschwestern erst ungefähr 80€ mehr verdient und dann kam ja dieses oder letztes Jahr die stufenweise Erhöhung im TVöD, sodass wir aktuell Gleichverdiener sind. Aber das trifft ja nur für unser Haus zu. Vllt ist es in rein diakonischen Häusern ja wieder anders geregelt.
 

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