Selen via Port injizieren

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Bremen
Beruf
Krankenschwester
Hallo Kollegen,

bin neu hier, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen??!!

Ich soll einer relativ jungen Brustkrebspatientin Selen über den Port injizieren, darf ich dies ohne weiteres als "normale" Krankenschwester? Tumor (welcher auf Hormone reagiert) wurde operativ entfernt, Chemo bekam sie schon, soll jetzt noch Bestrahlung bekommen.
Die Pat. ist aus unserem Freundeskreis und sie fragte mich ob ich dies dürfte, denn die Arzthelferinnen in der gynäkologischen Praxis dürften dies wohl nicht und im KH wollte ihr keiner das Selen über den Port verabreichen. :gruebel:

Falls keine Bedenken auftreten, würde mich interessieren was ich beim i.v. Verabreichen von Selen beachten muss, außer dass ich es langsam injizieren muss.

Vielen Dank für eure Antworten

LG
Sr. Inkontinenzia

P.S.
Erfahrung im Umgang mit einem Port habe ich bereits.
 
Du lebst in Deutschland. In Deutschland sind Therapien Aufgabe des Arztes. Der Arzt verordnet- du führst aus.

Wenn ich dich recht verstehe, dann hast du keinen ärztlichen Auftrag für diese Tätigkeit. Deshalb mein Tipp: laß die Finger davon. Es ist dabei nicht von Relevanz, ob das Selen über den Port gegeben werden darf.

Warum nimmt die Pat. das Selen nicht oral.

Elisabeth

PS Ich kenne Selen nur als Infusionszusatz.
 
Hallo,

ich habe direkt keinen Therapieauftrag, das ist richtig. Bloss unsere Bekannte fragte/bat mich, ob ich dies ausführen dürfte/könnte, da ihre Ärztin ihr das Zeug verschrieb und zu ihr sagte, dass es ihr jeder spritzen könne...was sie etwas skeptisch machte. Sie nimmt das Selen zusätzlich auch noch oral, reicht aber wohl nicht aus.

Meine Frage war eigentlich auch nur die:
Wenn ich ein Therapieauftrag hätte, dürfte ich das dann über Port injizieren, während meiner Ausbildung durften wir nämlich keine i.v. Injektionen mehr durchführen, auf meinem "Spritzenschein" steht auch nur i.m., s.c. und Blutentnahme...und ein Port ist ja auch ein venösern Zugang, ergo i.v. Injektion oder irre ich mich??? :gruebel: :gruebel:

LG
Sr. Inkontinenzia
 
Die Ärztin verschreibt das Mittel und hat auch dafür zu sorgen, dass es korrekt verabreicht wird. Ich finde es etwas eigenartig, dass die Applikation nicht in der Praxis erfolgen kann.
Einen Therapieauftrag wird dir die Ärztin kaum ausstellen. Sie würde dann in die Delegierungsverantwortung kommen und würde auch für deine Fehler haftbar gemacht werden können. Dieses Risiko geht sie ja nicht mal bei der Arzthelferin ein.

Mein Tipp: laß die Finger davon. Schick deine Freundin ggf. zum Hausarzt. Oder gib ihr den Tipp, dass sie sich an die Kasse wenden soll zwecks Nachfrage welche Arztpraxis dies übernimmt.

Wenn dir bei der Applikation ein Fehler unterläuft, stehst du alleine dafür gerade. Es geht ja nicht nur um die Applikation des Medikamentes. Der Port muss ja auch "gepflegt" werden. Ungünstigenfalls kann dich das ggf. die Berufsanerkennung kosten. Der Preis wäre mir persönlich zu hoch.

Elisabeth
 

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