Runterstufen einfach so möglich?

TVÖD § 8 regelt die Voraussetzungen für die Bezahlung der Zulagen.


Hallo narde,

danke für den Link, aber ich verstehe gerade nicht den Bezug zu meiner Frage. Wofür es Zuschläge usw. gibt, weiß ich ja.
Aber ist der AG berechtigt, mir ohne meine Zustimmung durch diese wegfallenden Zuschläge ein geringeres Einkommen aufzudrücken?
Ich sage mal, wenn man sich beruflich verbessert und dadurch z.B. aus dem Schichtdienst aussteigt, muss ich dafür in Kauf nehmen, dass ich durch das Wegfallen der Zulagen letztendlich zwar einen höheren Posten und arbeitszeitliche Verbesserungen, aber finanzielle Einbußen habe.

Wird man aber ohne sein Zutun einfach in der gleichen Gehaltsgruppe umgesetzt mit der Zusicherung, man würde hinterher ja gleichwertig verdienen, ist das praktisch gesehen eine leere Versprechung, wenn man zwar die gleiche Lohngruppe hat, aber das Gesamtbrutto horrende Differenzen nach unten aufweist.
 
Hallo Dreifachmutti,

die Schichtzulagen werden für geleistete Dienst gezahlt, ich bekomme also die Wechselschichtzulage nur, wenn ich auch in der Wecheslschicht arbeite.
Steige ich auf, bin nicht mehr in der Wechselschicht, also habe ich "geregelte" Dienstzeiten oder Gleitzeit, dann gibt es auch keine Zulagen mehr. Diese werden ja nur als eine Art der Entschädigung bezahlt, dass du zu solch ungünstigen Zeiten arbeiten musst.

Solltest du ein Schlupfloch finden, werden dir dies Millionen von Stations- und Bereichsleitungen in Deutschland danken.

Schönen Tag
Narde
 
die Schichtzulagen werden für geleistete Dienst gezahlt, ich bekomme also die Wechselschichtzulage nur, wenn ich auch in der Wecheslschicht arbeite.

Ist soweit natürlich klar. Ich erwarte ja auch nicht, dass diese Zulagen gezahlt werden, wenn dafür gar keine Leistungen, die diese bedingen, erbracht werden.

Der Knackpunkt ist der, ob die Gleichwertigkeit der Arbeitsstelle noch gegeben ist. Wie du schon selbst sagst, sind Arbeitszeitänderungen und dadurch bedingter Lohnausfall entstanden, ohne vom AN gewünscht oder gebilligt worden zu sein.

Ich sehe da absolut keine Gleichwertigkeit der Arbeit mehr, außer dass der AG der gleiche ist und die Arbeit in einem KH stattfindet.
Wie ist Gleichwertigkeit im arbeitsrechtlichen Sinn definiert?

Müsste nicht bei so einem Umsetzungsvorhaben auf jeden Fall der Personalrat sein Einverständnis geben, oder reicht da die Entscheidung der PDL?
 
Nur für mein Verständnis, hast du dich auf eine andere Stelle beworben, oder wurdest du umgesetzt?
Bei beidem hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht?
 
Bei einer Umsetzung muss aber der PR/BR seine Zustimmung geben.

Schalte ihn selbst ein.
 
Ich sehe da absolut keine Gleichwertigkeit der Arbeit mehr, außer dass der AG der gleiche ist und die Arbeit in einem KH stattfindet.
Wie ist Gleichwertigkeit im arbeitsrechtlichen Sinn definiert?

Müsste nicht bei so einem Umsetzungsvorhaben auf jeden Fall der Personalrat sein Einverständnis geben, oder reicht da die Entscheidung der PDL?

Hallo,

ich verstehe dein Ärgernis, aber in Richtung "Gleichwertigkeit" wirst du wenig erreichen können. Ich versuche mal zu erläutern, wie arbeitsrechtlich/tarifrechtlich dieses Thema definiert wird:

Es wird erstmal ein "normaler Arbeitsplatz" definiert, der natürlich für alle "gleichwertig" ist.
z.B.
Wochenarbeitszeit 40 Stunden (Vollzeit) bei einer 5-Tage Woche von Montags bis Freitags, tägliche Arbeitszeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei einer Stunde Pause.
Wenn man nun diesen "Standardarbeitsplatz" definiert hat, überprüft man alle Arbeitsplätze, die von diesen Bedingungen abweichen. Da man davon ausgeht, daß jede Abweichung eine Verschlechterung darstellt, wird dies finanziell durch feste Zulagen (z.B. Schichtzulage) oder/und durch variable Zuschläge (z.B.Nachtzuschlag oder Sonntagszuschlag) ausgeglichen.
Natürlich ist dem einen der finanzielle Vorteil für eine Sonntagsschicht lieber als an diesem Tag frei zu haben, daher wird man nie ein gerechtes System haben, da jeder den Begriff "Gerechtigkeit" für sich selber anders definiert.

Deine Situation ist daher leider kein arbeitsrechtlicher Verstoß gegen das "Gleichwertigskeitsgebot", sondern lediglich ein Arbeitsplatz, der weniger "Erschwernisse" hat wie der davor.

Allerdings gebe ich dir in einem Punkt recht, es könnte hier ein "Versetzung" vorliegen, die natürlich der Zustimmung des Personalrates bedarf. Diesen Punkt solltest du prüfen lassen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

ich verstehe dein Ärgernis, aber in Richtung "Gleichwertigkeit" wirst du wenig erreichen können. Ich versuche mal zu erläutern, wie arbeitsrechtlich/tarifrechtlich dieses Thema definiert wird:

Es wird erstmal ein "normaler Arbeitsplatz" definiert, der natürlich für alle "gleichwertig" ist.
z.B.
Wochenarbeitszeit 40 Stunden (Vollzeit) bei einer 5-Tage Woche von Montags bis Freitags, tägliche Arbeitszeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei einer Stunde Pause.
Wenn man nun diesen "Standardarbeitsplatz" definiert hat, überprüft man alle Arbeitsplätze, die von diesen Bedingungen abweichen. Da man davon ausgeht, daß jede Abweichung eine Verschlechterung darstellt, wird dies finanziell durch feste Zulagen (z.B. Schichtzulage) oder/und durch variable Zuschläge (z.B.Nachtzuschlag oder Sonntagszuschlag) ausgeglichen.
Natürlich ist dem einen der finanzielle Vorteil für eine Sonntagsschicht lieber als an diesem Tag frei zu haben, daher wird man nie ein gerechtes System haben, da jeder den Begriff "Gerechtigkeit" für sich selber anders definiert.

Wenn ich das dann mal auf kleinbürgerlich übersetze, heißt es ja, dass so ziemlich jeder Job gleichwertig ist. Hauptsache in der Pflege und bei ein und demselben AG... :(
 
Wenn ich das dann mal auf kleinbürgerlich übersetze, heißt es ja, dass so ziemlich jeder Job gleichwertig ist. Hauptsache in der Pflege und bei ein und demselben AG... :(

Hallo,

dies ist nicht nur "kleinbürgerlich übersetzt", sondern es muß auch tatsächlich so sein. Denn in der Regel hat jeder den gleichen Arbeitsvertrag, wo nur der Begriff "Krankenschwester" steht und damit ist klar, daß jeder dieser Vertragsinhaber vom Arbeitgeber "gleichgestellt" werden muß. Da aber die Stellen natürlich unterschiedlich sind, wird dies durch zusätzliche Zulagen/Zuschläge ausgeglichen.
Natürlich gebe ich dir recht, daß es bei der Verteilung von Stellen oder Diensten, bei denen es bessere finanzielle Ausgleiche gibt, nicht immer in allen Unternehmen "fair" zugeht. Hier ist natürlich der Betriebsrat / Personalrat gefordert, auf eine gewisse Gerechtigkeit zu achten.

Gruß

medsonet.1
 
Ich möchte Dir zu einem gemeinsamen Gespräch mit Verwaltug und Personalrat
raten, der Tarif-rechts-dschungel ist doch kaum zu durchschauen.
Ich selbst bin :| sehr misstrauisch-was MÜNDLICHE Aussagen von PDL`s betrifft.
Ich beziehe mich auf Deinen ersten Beitrag:"ich habe abgeSPROCHEN...."

Grad fällt mir auf:der erste Beitrag ist von Oktober...wie ging es denn mit Dir weiter??
 
Geht es eigentlich "nur" um die Zulagen oder auch um die Eingruppierung?
 
aber die werden ja nur dann bezahlt wenn du die entsprechenden Dienste machst - von daher vermutlich schlechte Karten.

Hast du nach der Elternzeit die gleichen Arbeitsmöglichkeiten wievorher? Weil dann würde ich mich wieder auf die "alte Station" bewerben.
Elternzeitrückkehrer haben normalerweise keine 100%ige Garantie auf die alte Stelle, sie muss nur gleichwertig sein, dazu zählen die Zulagen nicht, weil diese ja als Ausgleich für Dienste zu ungünstigen Zeiten bezahlt werden.
 
Gleiche Stundenzahl, keine Diensteinschränkungen, also nicht nur Frühdienst ohne Wochenende, Nachtdienst möglich?
 
Ganz im Gegenteil! :|

Ich war vorher in einer Funktionsabteilung ohne Schichtdienst. Jetzt Peripherie mit 3 Schichten.
Stunden sind die gleichen.
 
Ich möchte Dir zu einem gemeinsamen Gespräch mit Verwaltug und Personalrat
raten, der Tarif-rechts-dschungel ist doch kaum zu durchschauen.
Ich selbst bin :| sehr misstrauisch-was MÜNDLICHE Aussagen von PDL`s betrifft.
Ich beziehe mich auf Deinen ersten Beitrag:"ich habe abgeSPROCHEN...."

Grad fällt mir auf:der erste Beitrag ist von Oktober...wie ging es denn mit Dir weiter??


Mit denen rede ich gar nicht mehr! Die drehen einem ja die Worte im Mund rum. Und Absprachen sind später nie getroffen worden.

Wie es weiter ging? Ich arbeite brav auf der Stelle, die man mir aufgebrummt hat, und ärgere mich jeden Monat, wenn ich meinen Lohnzettel bekomme und jeden Tag, wenn ich zur Arbeit gehen muss.
Es ist zum ****en! Ich habe meinen Beruf so gern gemacht. Was ich nun mache, hasse ich!

Ich bin aber übrigens nicht die Threaderöffnerin vom Oktober. Mein Problem besteht "erst" seit Januar.
 
Ganz im Gegenteil! :|

Ich war vorher in einer Funktionsabteilung ohne Schichtdienst. Jetzt Peripherie mit 3 Schichten.
Stunden sind die gleichen.
dann geht es also um Rufbereitschaften, oder?

Ja, die Wege des Herrn sind unergründlich...

Bleibt dir eigentlich nur eines, dich wieder dahin zu bewerben.

viel Glück
Narde
 
Dir schreibt eine Zweifachmutti......
Mir ists nämlich genauso passiert-ich bin auf einer Station "gelandet"-wo ich immer sagte"DA arbeite ICH nie"....:|
...und in den Zentren, die heute gebildet werden,möchte ich ehrlich keine Leitungsposition mehr einnehmen-ich ziehe meinen Hut vor diesen Teamleitungen,die es schaffen,daß es gut läuft-und vestehe die,die das Handtuch werfen vollkommen. Mich wundert auch nicht, wenn Leitungspositionen monatelang nicht besetzt werden, weil KEINE/R aus dem Haus diesen Job mehr machen will!!!
:flowerpower:
aber Kopf hoch!
14 Jahre später sag ich : Ich verfüge über ein Fachwissen, durch meine verschiedene Fachbereichswechsel,das mir keiner mehr nehmen kann...:cheerlead:
Nur Mut, Du könntest einen Versetzungsantrag stellen...
 

Ähnliche Themen