Dreifachmutti
Senior-Mitglied
TVÖD § 8 regelt die Voraussetzungen für die Bezahlung der Zulagen.
Hallo narde,
danke für den Link, aber ich verstehe gerade nicht den Bezug zu meiner Frage. Wofür es Zuschläge usw. gibt, weiß ich ja.
Aber ist der AG berechtigt, mir ohne meine Zustimmung durch diese wegfallenden Zuschläge ein geringeres Einkommen aufzudrücken?
Ich sage mal, wenn man sich beruflich verbessert und dadurch z.B. aus dem Schichtdienst aussteigt, muss ich dafür in Kauf nehmen, dass ich durch das Wegfallen der Zulagen letztendlich zwar einen höheren Posten und arbeitszeitliche Verbesserungen, aber finanzielle Einbußen habe.
Wird man aber ohne sein Zutun einfach in der gleichen Gehaltsgruppe umgesetzt mit der Zusicherung, man würde hinterher ja gleichwertig verdienen, ist das praktisch gesehen eine leere Versprechung, wenn man zwar die gleiche Lohngruppe hat, aber das Gesamtbrutto horrende Differenzen nach unten aufweist.