Runterstufen einfach so möglich?

sunflowerhase

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16.10.2009
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Hallo, ich brauche schnell Infos!!
Also ich bin Stellv.Stationsleitung von 15,5 Stellen habe immer 100% Gearbeitet.Bin seit 8 Jahren als exam. Krankenschwester tätig.
Schon 1/2 Jahre nach meinem Examen habe ich diese Stelle erhalten machte dan den Leitungskurs .
Ich habe einen unbefristeten Vertrag.
Nun bin ich 1 Jahr in Elternzeit gegangen, schon vorher habe ich abgespochen mit einer 80% Stelle wiederzukommen und die Stellv.
weiter zu machen.
Jedzt ist es so das meine Leitung einen Posten fürs Case Manangement erhalten hat.
Die Struktur meiner Station ändert sich komplett.
Es werden 3 Stationen zusammen gefasst es gibt eine Bereichsleitung und 2 Stellver. davon soll ich keine sein!
Ist es überhaupt möglich mich einfach so runterzustuffen ohne mich zu fragen oder kann ich verhandeln.
Mein problem ist das ich mit der Gleichen Tarifgruppe beginnen würde wie ein Neuling.Weil ich keine 2 Jahre Berufserfahrung hatte als ich die Stellv. angenommen habe.So wurde mir das erklärt.
Habe nächste Woche Termin mit meiner PDL.
Was soll ich machen und welche rechte habe ich.
Soll ich mich an den Personalrad wenden.
Ich habe das Gefühl ich werde bestraft das ich ein Kind bekommen habe.
MfG
 
Hallo Sunflowerhase,

hast du es schriftlich, dass du eine Stellvertretungsstelle hast, mit entsprechender Eingruppierung?

Weil einfach auf Gutdünken kann man jemanden nicht anders eingruppieren als vorher. Im Zweifelsfalle die Mitarbeitervertretung hinzu ziehen oder sich bei deiner Gewerkschaft Unterstützung holen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Mein problem ist das ich mit der Gleichen Tarifgruppe beginnen würde wie ein Neuling.Weil ich keine 2 Jahre Berufserfahrung hatte als ich die Stellv. angenommen habe.So wurde mir das erklärt.

Erstmal, welcher Tarifvertrag gilt? Das wäre in gewisser Hinsicht wichtig.
Aber trotzdem. Also Du als stellv. SL gearbeitet hast, warst Du doch sicher weiterhin in der Pflege tätig, oder? Allein schon deswegen hast Du doch Berufserfahrung gesammelt! Diese Argumentation Deiner PDL kann ich absolut nicht nachvollziehen!
Sie können Dich weder in der EG noch in der Stufe (wenn TVöD) runtersetzen. Die EG und Stufen stehen Dir, wenn ich nicht gang falsch liege, noch mind. 1 Jahr zu, da Du Deine Stelle als stellv. SL nicht freiwillig räumst.

Habe nächste Woche Termin mit meiner PDL.
Was soll ich machen und welche rechte habe ich.
Soll ich mich an den Personalrad wenden.
Ich habe das Gefühl ich werde bestraft das ich ein Kind bekommen habe.
MfG

Nimm zum dem Termin mit der PDL ein Mitglied des Personalrates :rofl: mit, das ist Dein Recht und es kann Dir niemand streitig machen, auch wenn sie es versuchen sollten. Bei einem solchen Gespräch, dass sicher in einigen Punkten unschön werden kann, ist es immer besser jemanden dabei zu haben der sich im Tarifvertrag und Arbeitsrecht auskennt und dass sollte man von einem Mitglied des Personalrats erwarten.
Setz Dich vorher mit dem PR in Verbindung, schildere Deine Situation und Deine Befürchtungen, damit sich das PR-Mitglied vorbereiten kann.
 
Meiner Meinung nach ist entscheidend, was in Deinem Vertrag steht. Hast Du einen Änderungsvertrag erhalten, als Du die stellvertr. Stationsleitung übernommen hast? Was vertraglich vereinbart ist, das ist entscheidend.
Gruß Brigitte
 
Hallo,

wie meine Vorredner schon richtig ausführten, darf eine Heruntergruppierung nicht erfolgen, hierzu wäre eine Änderungskündigung erforderlich.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich nach deinem Erziehungsurlaub wieder zu den gleichen Vertragsbedingungen einzustellen, wie davor.
Du hast nur keinen Rechtsanspruch darauf, genau die gleiche Stelle wiederzubekommen, es ist also durchaus möglich, daß du eine andere Stelle erhälst, jedoch die gehaltliche Eingruppierung muß erhalten bleiben.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet,

1. wo kann man denn sowas nachlesen, denn dann behauptet die PDL was anderes und man steht wieder da.
2. sollte der Anspruch bestehen, wie lange denn? Denn wenn ich nach z.B. 5. oder 10 Jahren aus dem Erziehungs/Sonderurlaub wiederkomme und die Stelle gibts einfach nicht mehr, dann kann ich ja sicherlich nicht bis zur Rente auf mein evtl. höheres Gehalt bestehen?

Ich wäre da sehr an Quellen interessiert.

Danke

Gruß renje
 
Hallo medsonet,

1. wo kann man denn sowas nachlesen, denn dann behauptet die PDL was anderes und man steht wieder da.
2. sollte der Anspruch bestehen, wie lange denn? Denn wenn ich nach z.B. 5. oder 10 Jahren aus dem Erziehungs/Sonderurlaub wiederkomme und die Stelle gibts einfach nicht mehr, dann kann ich ja sicherlich nicht bis zur Rente auf mein evtl. höheres Gehalt bestehen?

Ich wäre da sehr an Quellen interessiert.

Danke

Gruß renje

Hallo,

nachlesen kannst du es im Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG), da ist auch geregelt, wie lange du Erziehungsurlaub nehmen kannst (leider nicht bis zur Rente!).
Meistens gibt es auch noch ergänzende Regelungen in den Tarifverträgen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo medsonet,

verstehe deine Antwort nicht so richtig??!!

Deshalb nochmal:

Du behauptest-
wie meine Vorredner schon richtig ausführten, darf eine Heruntergruppierung nicht erfolgen, hierzu wäre eine Änderungskündigung erforderlich.
meine Frage
1. wo kann man denn sowas nachlesen, denn dann behauptet die PDL was anderes und man steht wieder da.
Außerdem welche Bedingungen und Fristen gibts für eine Änderungskündigung?

Von dir als ehrenamtlichem Richter hätte ich mir schon eine detailliertere Quellenangabe erhofft!

Ich habe auch nicht gefragt:
..., wie lange du Erziehungsurlaub nehmen kannst (leider nicht bis zur Rente!).
sondern wie lange der Anpruch auf gleiche Bezahlung besteht nach Wiederaufnahme der Tätigkeit, gibts den überhaupt?

nix für ungut.

Gruß renje
 
Von dir als ehrenamtlichem Richter hätte ich mir schon eine detailliertere Quellenangabe erhofft!
Hallo Renje, schiesst du da nicht etwas über das Ziel hinaus?
Wenn dir das nicht ausreicht, musst du halt mal richtig Geld für einen studierten Juristen ausgeben, denn Rechtsberatung dürfen eh nur die...
 
Hallo Renje, schiesst du da nicht etwas über das Ziel hinaus?
Wenn dir das nicht ausreicht, musst du halt mal richtig Geld für einen studierten Juristen ausgeben, denn Rechtsberatung dürfen eh nur die...

Hallo flexi,

streng genommen dürfte ich dies sogar, auch ohne Jurastudium, aber es verstößt gegen die "Spielregeln" in diesem Forum, deshalb findet es natürlich hier auch nicht statt.

Hallo Renje,

nachlesen kannst du es in deinem Arbeitsvertrag!
Dort hast du deine Gehaltseingruppierung vereinbart.
Durch einen gesetzlichen Erziehungsurlaub ändert sich dieser Vertrag nicht, sondern er ruht nur für diesen Zeitraum und tritt danach (außer du wünschst eine Änderung) wieder ganz normal in Kraft.
Für eine Änderungskündigung gelten die gleichen Fristen wie für eine normale Kündigung. Diese sind "wahrscheinlich" bei dir im Tarifvertrag geregelt, den du bisher noch nicht genannt hast.

Im übrigen finde ich es auch nicht unbedingt "schön", wenn ich hier von dir öffentlich grundlos angegriffen werde, weil ich mich an die "Spielregeln" des Forums halte.

Gruß

medsonet.1
 
Wichtig ist der Tarifvertrag! Bei uns gibt es einen Haustarifvertrag und die Stellv. Stationsleitung bekommt eine an die Funktion gebundene Funktionszulage. Ist die Funktion weg ist die Zulage weg.
Trotzdem viel Erfolg.
Grüße von Aeskulap
 
Hallo,

@flexi: was hat das denn mit Rechtberatung zu tun wenn ich Frage wo ich das nachlesen kann???

@medsonet: Entschuldige, vielleicht bin ich etwas über das Ziel hinausgeschossen o.k.

Vielleicht habe von dir aufgrund deiner Profilangaben zuviel erwartet?!

Was das allerdings mit den Forenregeln zu tun, wenn man jemand bittet seine Behauptungen zu belegen verstehe ich nicht?

Glaube mir, bei solchen Fragen bin ich besonders interessiert daran, wenn ich das Behauptete auch belegen könnte. Ich dachte du könntest und erhellen, da du ja an der Quelle sitzt.

Vielleicht deshalb meine etwas frustige Reaktion.

Gruß renje
 
Dazu hätte ich dann auch mal eine Frage:

Dass die Herabstufung nach der Elternzeit nicht gestattet ist, wurde ja schon festgestellt.
Wie sieht es aber aus mit dem Gesamtbrutto? Das kann ja bei gleicher Entgeltstufe trotzdem extrem variieren, je nachdem welche Zuschläge man noch so erhält.

Beispielsweise würde man in einem Einsatzbereich mit der gleichen Tarifgruppe aber z.B. zwei Schichten weniger verdienen, als in einem mit
drei Schichten.
Oder Gefahrenzulagen, (Ruf-)Bereitschaftszulagen, Psychiatriezulagen, ...

Da können bei gleicher Tarifeingruppierung schnell ein paar hundert Euro im Monat zusammenkommen, die hinterher weniger auf dem Lohnzettel stehen.
Also ist die Stelle nicht automatisch gleichwertig, wenn sie "nur" die gleiche Tarifstufe vorweisen kann.



Oder???
 
Nachdem die Zulagen variabel sind, ist es möglich, leider.

Ich spüre es am eigenen Leib, theoretisch bin ich zwar in der Gehaltsgruppe gestiegen, aber dafür fehlen die Zulagen und 6 Tage Urlaub.
 
Hallo,

wie Narde schon richtig ausführte, wird man dagegen, rein arbeitsrechtlich gesehen, wenig machen können.

Hier muß man oft abwarten, bis Arbeitsplätze in diesen Bereichen frei werden und sich dann intern bewerben.

Gruß

medsonet.1
 
Nachdem die Zulagen variabel sind, ist es möglich, leider.

Ich spüre es am eigenen Leib, theoretisch bin ich zwar in der Gehaltsgruppe gestiegen, aber dafür fehlen die Zulagen und 6 Tage Urlaub.

Ohne Zustimmung des PR?
Und gibt es da Unterschiede zwischen "karrierebedingtem" Aufstieg und Umsetzung aus betrieblichen Gründen? (Also quasi das eine vor allem im Interesse des AN, das andere auf Verlangen des AG)
 
Hallo,

wie Narde schon richtig ausführte, wird man dagegen, rein arbeitsrechtlich gesehen, wenig machen können.

Hier muß man oft abwarten, bis Arbeitsplätze in diesen Bereichen frei werden und sich dann intern bewerben.

Gruß

medsonet.1


Hmm, ich würde dazu gern irgendwas "Paragraphisches" lesen.
Schließlich sagt das Elternzeitgesetz ja aus, dass der Arbeitsplatz in jedem Fall gleichwertig sein muss.
Ist die Gleichwertigkeit aber gegeben, wenn der AN, ohne dass sich bei ihm selbst steuerlich o.ä. ändert, einen wesentlich geringeren Bruttogesamtlohn hat?
 
Hallo Sunflowerhase,

Du kannst und darfst hier keine rechtliche Beratung erwarten, da diese nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Rechtsanwälte (bzw. Volljuristen) dürfen. Wer dagegen verstößt macht sich strafbar und bekommt dies meist sehr teuer zu spüren!

Trotzdem kann ich Dir einige grundsätzliche Dinge beantworten.

Also - Dein Arbeitgeber ist verpflichtet Dich nach der Elternzeit in Deiner alten Stelle (oder einer vergleichbaren Stelle!), bei gleichem Gehalt wiederzubeschäftigen! (Mutterschutzgesetz / Arbeitsgesetzbuch)

Ein bestehender Arbeitsvertrag (hier: stellv. Stationsleitung) kann nur schriftlich durch einen Änderungsvertrag geäandert werden und bedarf in Unternehmen mit Betriebsrat dessen Zustimmung und Deine Einwilligung!

Eine Berufserfahrung als Krankenschwester beginnt mit der ersten Tätigkeit in diesem Berufsbild und zählt bis zum strittigen Zeitpunkt, abzüglich eventueller Fehl- und Ausfallzeiten (hier: Elternzeit). Die Aussage; "...als stellv. Stationsleitung hätte man keine Berufserfahrung als KS erworben..." ist schlichtweg Blödsinn, da man stellv. Stationsleitung nur sein kann, wenn man Krankenschwester ist!

Du solltest wie hier schon mehrfach empfohlen den Betriebst-/Personalrat hinzuziehen und Dich notfalls von einem Anwalt vertreten lassen!

LG Direktor
 

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