Rechtliche Voraussetzungen beim Verbandwechsel?

Könntest du das mal präzisieren?

Von der Delegation her?
 
nein kann ich leider nicht. ich hab einen so genannten Praktikumsauftrag von meiner lehrerin bekommen (bin kikra azubi) in dem ich einen vw bei mehreren pat. durchführen soll und mich auch über die rechtl. voarraussetzungen beim VW informieren soll.
sprich: durchführung wenn arzt es anordnet (beim ersten mal), eigentlich arztsache aber abdelegierbar, .... was gehört noch dazu?
lg
 
Hallo,

also meiner Meinung nach gehört doch auch das Einverständniss des Patitenten zur rechtlichen Grundlage oder etwa nicht? Im Prinzip dürfte man den VW nicht durchführen, wenn der Pat. sich dagegen äußert. Es ist zwar eine medizinisch notwendige Sache, aber ich könnte mir vorstellen, daß es evtl so ist, wie bei den Anti-Thrombose-Spritzen?
Wenn der Patient diese verweigert, darf man sie ja auch nicht gegen seinen Willen injizieren, weil´s dann unter Körperverletzung fällt. Klar, tut´s auch, wenn wir es machen, aber wenn er vorher eingewilligt hat, dann ist´s ja okay.
Hast Du nicht mal bei Google nachgeschlagen? Da müßtest Du doch einige Infos sammeln können, oder?
 
hallo,
ich denke das damit auch die rechtliche Grundlagen zur Anordnungs- und Durchführungsverantwortung gemeint sind. Die findest du satt im Internet und auch in den Lehrbüchern!
LG
 

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