Hallo, könnt ihr mir die rechtliche Grundlage erklären, warum wir dokumentieren müssen ?
Ich habe gegoogelt und Folgendes gefunden, was mir aber nicht ganz verständlich ist.
(auf http://regionet-owl.ammma.net/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/9425/9425/6789/Skript Pflegeplanung und Pflegedokumentation.pdf)
Haftungsrechtliche Aspekte
Nur was schriftlich vorgelegt werden kann, hat juristischen Bestand für den Träger der
Pflegeeinrichtung und auch für die ausführende Pflegekraft,
Die Dokumentationspflicht ist als Nebenpflicht, im Rahmen des Pflegevertrages, zwischen
dem Pflegebedürftigen und dem Träger der Pflegeeinrichtung abzuleiten.
Soweit klar....
Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) schreibt Pflegeplanung und Pflegedokumentation vor.
Im KrPflG §4 heißt es: „Die Ausbildung soll insbesondere gerichtet sein auf: ...die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten, ...die gewissenhafte... Nachbereitung bei Maßnahmen der Therapie, ... die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.“
Wie kann ich damit die Dokumentationspflicht begründen ?!
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Grundlage für die Pflegedokumentation im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ist der §80
(Qualitätssicherung).
Den § wollte ich nachschlagen, aber anscheinend gibt es den nicht mehr ?!
Vorschrift aufgehoben durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) m.W.v. 01.07.2008.
Bin froh, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen kann ! Danke !
Ich habe gegoogelt und Folgendes gefunden, was mir aber nicht ganz verständlich ist.
(auf http://regionet-owl.ammma.net/cweb/cgi-bin-noauth/cache/VAL_BLOB/9425/9425/6789/Skript Pflegeplanung und Pflegedokumentation.pdf)
Haftungsrechtliche Aspekte
Nur was schriftlich vorgelegt werden kann, hat juristischen Bestand für den Träger der
Pflegeeinrichtung und auch für die ausführende Pflegekraft,
Die Dokumentationspflicht ist als Nebenpflicht, im Rahmen des Pflegevertrages, zwischen
dem Pflegebedürftigen und dem Träger der Pflegeeinrichtung abzuleiten.
Soweit klar....
Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) schreibt Pflegeplanung und Pflegedokumentation vor.
Im KrPflG §4 heißt es: „Die Ausbildung soll insbesondere gerichtet sein auf: ...die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten, ...die gewissenhafte... Nachbereitung bei Maßnahmen der Therapie, ... die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.“
Wie kann ich damit die Dokumentationspflicht begründen ?!
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Grundlage für die Pflegedokumentation im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ist der §80
(Qualitätssicherung).
Den § wollte ich nachschlagen, aber anscheinend gibt es den nicht mehr ?!
Vorschrift aufgehoben durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) m.W.v. 01.07.2008.
Bin froh, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen kann ! Danke !
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: