Hallo,
also meiner Meinung nach gehört doch auch das Einverständniss des Patitenten zur rechtlichen Grundlage oder etwa nicht? Im Prinzip dürfte man den VW nicht durchführen, wenn der Pat. sich dagegen äußert. Es ist zwar eine medizinisch notwendige Sache, aber ich könnte mir vorstellen, daß es evtl so ist, wie bei den Anti-Thrombose-Spritzen?
Wenn der Patient diese verweigert, darf man sie ja auch nicht gegen seinen Willen injizieren, weil´s dann unter Körperverletzung fällt. Klar, tut´s auch, wenn wir es machen, aber wenn er vorher eingewilligt hat, dann ist´s ja okay.
Hast Du nicht mal bei Google nachgeschlagen? Da müßtest Du doch einige Infos sammeln können, oder?