- Registriert
- 11.09.2007
- Beiträge
- 36
- Beruf
- Gesundheits - und Kinderkrankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Neonatologie
Hallo 
Ich habe mich für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beworben und würde gerne wissen, ob die Orte der Praxiseinsätze staatlich/gesetzlich vorgeschrieben sind, oder ob der Ausbildungsbetrieb immernoch eigenen Spielraum hat, da ja einige KH mehr Kinderstationen haben, als wiederum andere KH!
Wäre lieb, wenn ihr mir weiterhelfen könntet
Liebe Grüße

Ich habe mich für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beworben und würde gerne wissen, ob die Orte der Praxiseinsätze staatlich/gesetzlich vorgeschrieben sind, oder ob der Ausbildungsbetrieb immernoch eigenen Spielraum hat, da ja einige KH mehr Kinderstationen haben, als wiederum andere KH!
Wäre lieb, wenn ihr mir weiterhelfen könntet

Liebe Grüße
