Aufgaben von nicht examiniertem Hilfspersonal gesetzlich geregelt?

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07.05.2010
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Hallo liebe Community!

Ich bin eine 21 Jährige Auszubildene und muss gerade mit zwei Mitschülerinnen eine examensrelevante Forschungsarbeit schreiben.
Wir haben uns dazu entschieden, dass wir die den Einsatz von nicht examiniertem Hilfspersonal in unserem Krankenhaus untersuchen werden.

Will meinen: "Können sie alles was sie dürfen und dürfen sie alles was sie können?"

Ich habe bereits an den Landtag von NRW geschrieben und keine Antwort erhalten, ich hab das Ministerium für Bildung, Soziales etc angeschrieben und bisher auch nichts von denen gehört.

Im Krankenpflegegesetz hab ich irgendwie auch nichts suffizientes gefunden.

Nun meine Frage:

Habt ihr eine Idee wo ich Informationen zu der gesetzlichen Regelung zu den Rechten und Pflichten von nicht examiniertem Pflegepersonal finden kann?

Ich finde online leider nur Diskussionen in den Foren wo gemutmaßt wird oder sehr subjektiv berichtet wird, ich finde aber nirgendwo klipp und klare gesetzliche Vorgaben.

Vielleicht könntet ihr mir ja einen Tipp geben, wo ich suchen muss.

Vielen Dank schon mal im Vorraus:

Tiny :)
 
Es gibt im klinischen Bereich keine Vorbehaltsaufgaben. Krankenhäuser regeln dies per Stellenbeschreibung.

Um es hanz krass auszudrücken: sofern dies von der Klinik genehmigt wird (in Absprache mit dem ärztl. Dienst) dürfen sie alles, was sie können.

Im ambulanten Bereich sieht es da schon anders aus. Hier wurden indirekt Vorbehlatsaufgaben geschaffen, da die Leistungen nur dann vergütet werden, wenn die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann.

Was mal wieder bestätigt: aktuell scheint die Entwicklung der professionellen Pflege eher im ambulanten Bereich statt zu finden. Wieviel davon auf Eigenintitiative von Pflegenden geschieht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Elisabeth
 
Hallo Tiny,

hast du es in diesem Forum schon versucht?

Pflege, Patientenrecht und Gesundheitswesen

Du musst vielleicht die Frage allgemeiner stellen. Was sind überhaupt die Vorraussetzungen, dass jemand Pflegetätigkeiten durchführen darf. Hängt natürlich mit dem Delegationsrecht zusammen. Grundsätzlich ist die persönliche und fachliche Eignung Voraussetzung. Zu was aber Hilfspersonal persönlich und fachlich geeignet ist, kann man ja allgemein nicht klären. Hier gibt es enorme Interpretationsspielräume.
 
Hallo und vielen Dank für eure Antworten! Ich werde mich mal intensiv in die Seite einlesen, nächsten Dienstag hab ich auch ein Interview mit der PDL organisieren können. Bin gespannt wies wird.

Bei Interesse kann ich unsere Ergebnisse gerne mal posten (das dauert aber leider noch bis Juni..)

Vielen Dank nochmal,

lieben Gruß,

Tiny :)
 

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