Hallo,
ich hoffe in diesem Forum etwas mehr Hilfe zu erfahren, denn ich habe diese Thema schon unter "Ambulante Pflege" angesprochen, aber leider konnte mir da niemand so richtig helfen.
Es geht um Portversorgung, vor allem um das Wechseln der Portnadel. Bei unseren ersten ambulanten Port-Pat. haben wir die Nadel immer gewechselt, zwei mal wöchentlich. Die Krankenkassen haben uns dies nicht mehr genehmigt (es erfolgte keine Kostenübernahme). Es hiess, der Hausarzt ist dafür zuständig, nach und nach sickerte auch durch, dass das Pflegepersonal überhaupt keine Portnadeln wechseln darf, dies wäre reine Arztsache. Nun gibt es vereinzelte Schwestern (z.B. die Ernährungsschwester die für Fresenius arbeitet) und eine Schwester die im KH arbeitet, die angeblich berechtigt sind, das zu tun. Hausärzte verlangen oft von uns, diese Leistung durchzuführen, wir lassen aber jetzt grundsätzlich die Finger davon! Ist das Entfernen und Legen der Portnadel rechtlich gesehen eine Injektion, also eine invasive Massnahme, welche der Arzt immer schriftlich anordnen muss? Oder darf ich absolut nicht die Nadeln wechseln, egal ob es der Arzt nun verlangt? Falls der Arzt delegieren darf, habe ich das Recht zu sagen "nee, mache ich nicht" wie bei einer i.m.-Injektion? Was führt mich letztendlich zur "Berechtigung", eine Portnadel zu wechseln? Bis jetzt konnte mir da noch niemand antworten...
ich hoffe in diesem Forum etwas mehr Hilfe zu erfahren, denn ich habe diese Thema schon unter "Ambulante Pflege" angesprochen, aber leider konnte mir da niemand so richtig helfen.
Es geht um Portversorgung, vor allem um das Wechseln der Portnadel. Bei unseren ersten ambulanten Port-Pat. haben wir die Nadel immer gewechselt, zwei mal wöchentlich. Die Krankenkassen haben uns dies nicht mehr genehmigt (es erfolgte keine Kostenübernahme). Es hiess, der Hausarzt ist dafür zuständig, nach und nach sickerte auch durch, dass das Pflegepersonal überhaupt keine Portnadeln wechseln darf, dies wäre reine Arztsache. Nun gibt es vereinzelte Schwestern (z.B. die Ernährungsschwester die für Fresenius arbeitet) und eine Schwester die im KH arbeitet, die angeblich berechtigt sind, das zu tun. Hausärzte verlangen oft von uns, diese Leistung durchzuführen, wir lassen aber jetzt grundsätzlich die Finger davon! Ist das Entfernen und Legen der Portnadel rechtlich gesehen eine Injektion, also eine invasive Massnahme, welche der Arzt immer schriftlich anordnen muss? Oder darf ich absolut nicht die Nadeln wechseln, egal ob es der Arzt nun verlangt? Falls der Arzt delegieren darf, habe ich das Recht zu sagen "nee, mache ich nicht" wie bei einer i.m.-Injektion? Was führt mich letztendlich zur "Berechtigung", eine Portnadel zu wechseln? Bis jetzt konnte mir da noch niemand antworten...