Port-Systeme

Trisha

Poweruser
Registriert
04.03.2004
Beiträge
1.431
Ort
Göttingen
Beruf
Krankenschwester, Pflegerische Fachexpertin für chronische Wunden
Akt. Einsatzbereich
Bildungsmanagement Bereich chronische Wunden
Hallo,

ich hoffe in diesem Forum etwas mehr Hilfe zu erfahren, denn ich habe diese Thema schon unter "Ambulante Pflege" angesprochen, aber leider konnte mir da niemand so richtig helfen.
Es geht um Portversorgung, vor allem um das Wechseln der Portnadel. Bei unseren ersten ambulanten Port-Pat. haben wir die Nadel immer gewechselt, zwei mal wöchentlich. Die Krankenkassen haben uns dies nicht mehr genehmigt (es erfolgte keine Kostenübernahme). Es hiess, der Hausarzt ist dafür zuständig, nach und nach sickerte auch durch, dass das Pflegepersonal überhaupt keine Portnadeln wechseln darf, dies wäre reine Arztsache. Nun gibt es vereinzelte Schwestern (z.B. die Ernährungsschwester die für Fresenius arbeitet) und eine Schwester die im KH arbeitet, die angeblich berechtigt sind, das zu tun. Hausärzte verlangen oft von uns, diese Leistung durchzuführen, wir lassen aber jetzt grundsätzlich die Finger davon! Ist das Entfernen und Legen der Portnadel rechtlich gesehen eine Injektion, also eine invasive Massnahme, welche der Arzt immer schriftlich anordnen muss? Oder darf ich absolut nicht die Nadeln wechseln, egal ob es der Arzt nun verlangt? Falls der Arzt delegieren darf, habe ich das Recht zu sagen "nee, mache ich nicht" wie bei einer i.m.-Injektion? Was führt mich letztendlich zur "Berechtigung", eine Portnadel zu wechseln? Bis jetzt konnte mir da noch niemand antworten... :gruebel:
 
Hallo trisha,

trisha schrieb:
Ist das Entfernen und Legen der Portnadel rechtlich gesehen eine Injektion, also eine invasive Massnahme, welche der Arzt immer schriftlich anordnen muss?
Ich denke, das man es aus rechtlicher Sicht wie eine i.v.-Injektion betrachten muss. Wenn du es durchführst, trägst du auch die "Durchführungsverantwortung"! Eine i.v. Injektion ist immer noch eine primär ärztliche Aufgabe, wenn dieser sie auf dich delegiert, darfst du sie ablehnen, wenn du in der Tätigkeit nicht ausreichend unterwiesen bist, denn sonst würdest du der dir gebotenen Sorgfaltspflicht nicht in angemessenem Masse nachkommen.
Ob es dazu in den angrenzenden Ländern andere Regeln dazu gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dein Arbeitgeber kann dir sogar diese Tätigkeit untersagen, wenn es nicht von der Kasse bezahlt wird und du quasi umsonst arbeitest.
Das sich dieses alles auf dem Rücken des Patienten und zu seinen Lasten abspielt, scheint bei den Gesundheitsreformern uninteressant zu sein!!

Und schliess ggf. eine eigene Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe ab !
 
Hallo Trisha,

das Anstechen des Ports ist bei uns auf Stat. reine Arztsache. Da geht das Pflegepersonal gar nicht bei.
Das Ziehen einer solchen Nadel übernehmen wir schon. Ist jedoch gerade ein Arzt im Zimmer oder Nähe, so darf er dies auch gern ausführen.
An Deiner Stelle täte ich aber ganz doll überlegen, ob ich einen Port ansteche, es können beim nicht korrekten Anstechen Komplikationen auftreten, die bis zur Sepsis führen können.
Der jeweilige HA der betreffenden Pat. in Deiner Tour hat das zu machen. Du kannst nicht dazu verpflichtet werden!!!!!!!!!!!!!!!

Carmen
 
In unserem Klinikum ist es auf der Onkologie Standart, dass das Pflegepersonal die Ports ansticht und die Nadeln auch wieder entfernt.
 
Hallo,

bei uns macht man einen Portpass ,das heisst man muss unter Aufsicht 3 mal etwas ausführen und bekommt dann eine Unterschrift. An den Port darf nur geschultes
Pflegepersonal.
Liebe Grüsse Nicki
 
einen portpass finde ich eine gute idee und für mich persönlich wäre es auch eine absicherung es tun zu dürfen.
bei uns auf station sind wir seit 4 jahren ein zusammengestelltes team aus vorher zwei unabhängigen stationen.
onkologie und operative gyn wurden zusammengelegt.
im zuge dieser maßnahmen mußten wir uns auch mit der implantation/explantation sowie mit dem anstechen von potsystemen befassen.
grundsätzlich darf bei uns ,das erste mal ,nur ein arzt den port anstechen.
danach machen das schwestern.
rechtlich ist dies zur zeit noch eine grauzone da wir keine befähigungsnachweise durch arztunterschrift haben.
es ist uns aber auch erlaubt diese tätigkeit abzulehnen da rein formell IST es eine ärztliche tätigkeit.
wir übernehmen oftmals tätigkeiten auf grund von fehlenden ärzten ,das kann es aber wohl auch nicht sein.
wir schwestern werden weder dafür bezahlt noch sind wir im zweifelsfall geschützt.
 

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