Hallo miteinander,
ich habe eine Freundin (24, wohnt in Baden-Württemberg), die in der folgenden Situation ist:
- Sie hat ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in Bosnien absolviert
- Ihre Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aus Bosnien wurde als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in anerkannt
- Sie hat in DE bisher 3 Jahre in zwei verschiedenen Altenheimen gearbeitet
Sie will nun 2020 eine Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin beginnen, da ihre ja nicht vollständig anerkannt wurde. In dem neuen PflegeberufeGesetz steht unter §12:
"(2) Ausbildungen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entsprechen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen. "
Damit kann ihre Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin doch anerkannt werden oder? Leider kriegen wir das Regierungspräsidium nicht ans Telefon um da nachzufragen.
Vielen Dank
ich habe eine Freundin (24, wohnt in Baden-Württemberg), die in der folgenden Situation ist:
- Sie hat ihre Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in Bosnien absolviert
- Ihre Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung aus Bosnien wurde als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in anerkannt
- Sie hat in DE bisher 3 Jahre in zwei verschiedenen Altenheimen gearbeitet
Sie will nun 2020 eine Ausbildung als Kranken- und Gesundheitspflegerin beginnen, da ihre ja nicht vollständig anerkannt wurde. In dem neuen PflegeberufeGesetz steht unter §12:
"(2) Ausbildungen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entsprechen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen. "
Damit kann ihre Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelferin doch anerkannt werden oder? Leider kriegen wir das Regierungspräsidium nicht ans Telefon um da nachzufragen.
Vielen Dank
Klar kann man, das hattest Du doch selbst im 1. Beitrag zitiert...