Nebenjob und Gehalt?

Jenna

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Examiniert
Huhu ihr,

ich habe mal eine Frage...und zwar wollte ich neben meiner Vollzeitbeschäftigung noch einen Nebenjob machen, den ich flexibel an meine Arbeit im Krankenhaus anknüpfen kann.

Nun habe ich gelesen, dass es z.B. ein Stellenangebot im Altenheim für eine 12,5 Stundenwoche gibt.
Kann mir jemand sagen, wie viel Gehalt das ca. wäre?


Und noch eine Frage: Hat jemand von euch noch einen Nebenjob ?


Danke schonmal für eure Antworten :)
 
Gegenfrage:

Das Schiff ist 180Meter lang, wie lange ist der Kapitän?

Oder anderst:
Ohne dass du schreibst was die Zahlen, kann dir das niemand beantworten, wenn du weißt wieviel die zahlen kannst du es dir selbst ausrechnen.

Oder verstehe ich das was falsch?
 
Abgesehen davon, dass ich deinen ersten Teil der Nachricht null verstanden habe...ich weiss nicht, was gezahlt wird.

Ich dachte, dass man das so ungefähr (nicht genau!) sagen kann.

Und meine andere Frage war ja noch, ob jemand ebenfalls einen Nebenjob zusätzlich neben dem Beruf des Examinierten hat :gruebel:
 
Hallo Jenna,

Nebentätigkeiten sind nicht nur anzeigepflichtig, sondern werden auch üblicherweise mit bis zu 20% der wöchentlichen Arbeitszeit genehmigt. Das sind also bis zu 8 Stunden in der Woche. Da liegt dein Angebot deutlich drüber.

12,5 Stunden entsprechen ca 33% deiner jetzigen Arbeitszeit, also würde in etwa auch ca. 33% deines jetzigen Einkommens gezahlt.
 
@jenna: sollte nur darstellen, dass bei der Art der Frage keine Antwort möglich ist.

also würde in etwa auch ca. 33% deines jetzigen Einkommens gezahlt.
Tja das bezweifle ich. Ich bekomme für meinen 400€ Job knapp weniger wie die hälfte wie bei meinem Hauptjob.
Warum?
Weil Netto gleich Brutto und Aushilfen fast immer weniger bekommen da, in Abhängigkeit der Stunden , die Abgaben deutlich niedriger sind.

@flexi:
Das sind also bis zu 8 Stunden in der Woche. Da liegt dein Angebot deutlich drüber.
jaaa schon, aber der HauptAG zählt ja nicht wirklich nach.
 
@ Jenna:

Die wahrscheinlich einfachste Lösung für Dein Problem wäre, einfach dort anzurufen und zu fragen !
 
Hallo flexi,

jetzt reden wir glaube ich aneinander vorbei.

Wenn ich nur ein drittel arbeite bekomme ich ein drittel klar.

Ich meinte aber den Stundenlohn, der oft nur halb so hoch ist wie bei einer vergleichbaren Festanstellung, da eben die Abgaben deutlich niedriger sind und damit das Netto deutlicher höher.
 
Ich rede vom stets vergleichbaren BRUTTO, du hingegen vom individuell absolut unterschiedlichen NETTO....
 
Hallo Jenna,

ich möchte nochmal an die Thematik der Arbeitszeit anknüpfen. Theoretisch darfst Du eine wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 45 Stunden nicht überschreiten. Dazu komt die Tatsache, dass Du pro Tag i.d.R 8 Std. ; in Ausnahmen auch 10 arbeiten darfst. Zwischen den Schichten muss eine ausreichende Ruhezeit eingehalten werden.

Wenn man jetzt bedenkt, dass beide AG Dich im Schichtdienst einsetzen, dann wird wohl ersichtlich, dass es rein praktisch in dieser Konstellation nicht möglich ist, neben der Vollteitstelle auch noch eine 30 % Stelle anzunehmen.
 
Hallo Jenna,

Theoretisch darfst Du eine wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 45 Stunden nicht überschreiten.
Hallo Lillebrit

Wo steht das? Und gibt es da auch noch evtl Ausnahmeregelungen? Das würde ja jeden Vollzeitarbeiter, der zusätzlich noch nen 400 € Job macht betreffen. Oder muss nun jede Vollzeitkraft auf 80% runterfahren um nebenbei noch den 400 € Job machen zu dürfen??? (Ich rechne den 400 € Job mit 20 - 25 % an = 8 - 10 Stunden pro Woche).

Danke schonmal für die Antwort.
 
Danke, das mit 48 Std. war auch meine Info. War gerade etwas geschockt hätte dann ihr mit unseren gfBs ziemliche Probleme bekommen.

lg
 
*grübel* Wie kommts dann, dass Pflegekraft 7 Tage die Woche á 8 Stunden schaffen geht? Damit wäre die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden immerhin um glatte 8 Stunden überschritten.

Elisabeth
 
Hier greift die Ausnahmeregelung welche besagt, das dir der Sonntag innerhalb von 14 Tagen mit einem freien Tag nachträglich gegeben werden muß. Siehe Lillebrits Link.

lg
 
Das Arbeitszeitgesetz spricht nur von der durchschnittlichen Arbeitszeit - eine bestimmte Woche darf mehr Stunden haben.

Wenn man bei einem Arbeitgeber in Vollzeit eingesetzt ist, kommt man in Deutschland auf 38,5h bis 40h Regelarbeitszeit pro Woche. Regelarbeitszeit = durchschnittliche Arbeitszeit, ergo ist alles in Ordnung. Für die Arbeit von Montag bis Sonntag gibt's ja wieder Freizeitausgleich.

Ein Vollzeitler darf also nebenher regelmäßig nur gute 8h arbeiten; ein Teilzeitler natürlich entsprechend mehr.
 
Hi Jenna, ich arbeite auf Vollzeit 40 Stunden im Altenheim. Ich fahre aber nebenbei noch ambulante Pflege auf 400 Euro Basis 32 Stunden im Monat. Du darfst nicht mehr als 8 Wochenstunden nebenbei arbeiten. Und wichtig ist, gebe es deinem Hauptarbeitgeber an, denn das kann sein, dass Du Probleme bekommen kannst wenn Du eine Nebenbeschäftigung nicht angiebst. Steht auch in den meisten Arbeitsverträgen drin.

LG Killerfisch
:deal:
 
Hey Jenna,

ich arbeite als 100% Stelle im Krankenhaus und habe noch einen Nebnjob bei einer Autovermietung dort bekomme ich ca 14-16€/Stunde.
Ambulante Pflege hatte ich auch mal überlegt, aber irgendwann muss man auch mal abschalten können. Und das Mietwagengeschäft ist irgendwie auch total mein Ding, vel Kundenkontakt und man kommt viel rum. Klar könnte ich auch auf den nebnjob verzichten aber warum? Ich kann jeden Tag ein anderes Auto fahren und bekomme dafür noch Geld :)


LG SchliKo
 

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