Nachname von Personal auf Dienstkleidung

Anima34

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22.12.2010
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95
Beruf
DGKS
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie, Onkologie, Palliative Care
Hallo!

mal ne Frage in die Runde:

wer kennt sich damit aus, ob es rechtens ist, dass Pflegepersonal den gesamten Namen am Dienstgewand stehen hat (Vor- und Nachname) und auch der gesamte Name am Board, auf dem "Pflegepersonen im Dienst" am Gang der Abteilung genannt werden, steht? Wie ist das bei euch üblich? Ach ja, arbeite in Wien, Österreich.
 
:nurse:Ich möchte ja nicht unken.....,aber wer hat eine schlechte Lobby und warum?
Haben die Ärzte auch nur den Vornamen auf ihrem Schild stehen?
Warum machen wir uns immer kleiner als wir sind?:knockin:
Selbst die Verkäuferin im Geschäft hat den Familiennamen auf ihrem Schild stehen!
Warum haben nur wir wieder ein Problem damit?
Wir haben schon längere Zeit den Familiennamen auf unseren Schildern stehen und hatten bis jetzt noch kein Problem damit! Am Anfang haben sich auch einige Mitarbeiter dagegen gewehrt, doch die Vernunft hat gesiegt und wir sind daran gewachsen und nicht geschrumpft!!!
 
Hallo,

ich habe seit Beginn meiner Ausbildung immer Vor- und Nachnamen auf meinen Schild stehen. Auch auf der Patiententafel ist mein voller Name nachzulesen.
Habe und hatte damit noch nie ein Problem.

Aber schön zu lesen, dass es diese Fragen doch nicht nur in Deutschland gibt.

Andere Berufsgruppen scheinen da auch ihre Sorgen zu haben. Passt vllt. nur so halb dazu, aber trotzdem musste ich gleich an die Diskussionen hier denken.Deutsche Bahn: Kontrolleure dürfen unter Pseudonym arbeiten - Panorama | STERN.DE

Grüße
 
Nicht schon wieder so ein Thread!

Der Nachname gehört auf die Dienstkleidung. Punkt! Es gibt keinen Grund dies nicht zu tun, außer man hat was zu verbergen!
 
Nein.
Das sind für mich verschiedene Baustellen.
 
Okay, eine Ergänzung zum vorausgegangenem Post.
Meine Antwort sollte nur witzig sein.
Ich lasse mich von meinen Patienten Sr. Marty nennen und melde mich so am Telefon, weil ich in diesen Traditionen aufgewachsen bin und sie mir etwas bedeuten.
Ich habe kein Problem damit, das mein Nachname bekannt wäre.
Und ich glaube, diese Diskussionen hatten wir hier schon, also nochmal,

nix für ungut,

Marty
 
Wenn wir dem Gedanken, dass nur der Vorname genannt werden darf, folgen... warum steht beim Prof dann nur der Nachname auf dem Schild? Warum hat die hübsche Assistenzärztin net ihren Nachnamen überklebt? Und warum fürchtet der gestrenge und deswegen unbeliebte Oberarzt keine Übergriffe auf ihn oder seine Familie?

Elisabeth
 
Ich denke, das es natürlich rechtens ist, dass das Klinikum deinen Nachnamen aufs Schilchen schreibt!
Ich denke nämlich auch, dass es rechtens ist wenn Du sagst Du willst dies nicht, dass er ihn dann einfach wegmacht!

Ich glaub, dass sich die Kliniken schon in sowas absichern, was sie dürfen und was nicht!

Ich hoffe meine Antwort verwirrt nicht, ich komm grade vom Nachtdienst!

Schönen Tag noch!
 
Ich denke, das es natürlich rechtens ist, dass das Klinikum deinen Nachnamen aufs Schilchen schreibt!

Richtig! Unter Beteiligung des Betriebsrates. Da wird dann eine Betriebsvereinbarung nach §87 Abs. 1 Satz 1. Betriebsverfassungsgesetz gemacht und schon steht der Name auf dem Schildchen.
Existiert keine BV und der AG bestimmt, der BR reagiert nicht (weil er z.B. gar keinen Auftrag hat was zu unternehmen und ihm selbst die Sache egal ist) dann hat der AG es im Rahmen seiner Direktionsmöglichkeiten halt einfach mal gemacht.

Ich denke nämlich auch, dass es rechtens ist wenn Du sagst Du willst dies nicht, dass er ihn dann einfach wegmacht!
Falsch! Ist eine BV vorhanden, gilt diese für alle und ist zwingend einzuhalten. Existiert keine BV, so ist es an dem AN sich an den BR zu wenden und zu sehen ob dieser ihm hilft. Einfach die Schilder zu überkleben geht nicht!

Ich glaub, dass sich die Kliniken schon in sowas absichern, was sie dürfen und was nicht!
Naja, davon sollte man ausgehen. Dass diese nicht immer der Fall ist, ist aber auch klar. Es gibt durchaus Kliniken die Gesetze für ihren Nutzen umdeuten.
 
Richtig! Unter Beteiligung des Betriebsrates. Da wird dann eine Betriebsvereinbarung nach §87 Abs. 1 Satz 1. Betriebsverfassungsgesetz gemacht und schon steht der Name auf dem Schildchen.
CAVE: Es geht um Österreich
 
Aber selbst, wenn es um Deutschland ginge, würde ich mich wundern, wenn bei einer MAV-Sitzung der Text einer Dienstvereinbarung auf dem Tisch liegt, der wir zustimmen sollen, wenn es darin darum geht, ob auf Namensschildern der Nachname stehen darf. Natürlich darf er das und dazu brauchen wir m.E. keine Dienstvereinbarung.
Wenn doch und wir lehnen die Nennung das Nachnamens ab, dauert es nur wenige Tage, bis es Ärger gibt.
Warum?
Weil der Chef nicht Prof. Dr. Detlef auf dem Namensschild stehen haben will und die OÄ nicht Dr. Adelgundis.
 
Aber selbst, wenn es um Deutschland ginge, würde ich mich wundern, wenn bei einer MAV-Sitzung der Text einer Dienstvereinbarung auf dem Tisch liegt, der wir zustimmen sollen, wenn es darin darum geht, ob auf Namensschildern der Nachname stehen darf. Natürlich darf er das und dazu brauchen wir m.E. keine Dienstvereinbarung.
Wenn doch und wir lehnen die Nennung das Nachnamens ab, dauert es nur wenige Tage, bis es Ärger gibt.
Warum?
Weil der Chef nicht Prof. Dr. Detlef auf dem Namensschild stehen haben will und die OÄ nicht Dr. Adelgundis.

Ich bin mir nicht sicher, ob es im Mitarbeitervertretungsgesetz einen entsprechenden Paragraphen gibt, der der MAV Mitbestimmung bei "Fragen der Ordnung im Betrieb" gibt. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es her. Ob ein BR jedoch eine solche Selbstverständlichkeit, wie das Nennen des Nachnamens auf einem Namenschild, ablehnt mag ich mal bezweifeln. Ebenso die Tatsache, ob das eine Sache ist, um die sich ein BR kümmern sollte, solange niemand den Auftrag erteilt.
 
Viele in unserem Beruf haben ein Problem mit der Erkennung ihres Nachnamen, weil sie Angst haben ein Patient könnte so ihre Adresse rausfinden und sie stalken. Als hätten die Patienten keine anderen Sorgen... In anderen Berufen Ist der Nachname auch Pflicht. Oder hat schonmal jemand erlebt, dass er bei NECKERMANN angerufen hat und die Dame am anderen Ende sagte: "Hier die Brigitte, was kann ich für Sie tun"? Also, meinetwegen könnte mein Nachname groß an unserer Pforte stehen, würde mich nicht jucken...! :sdreiertanzs:

Lg :wavey:
 
Joerg, ich bin mir diesbezüglich auch nicht sicher. Allerdings gehen Dienstvereinbarungen schon durch die MAV. Aber ich glaube nicht, daß es zu diesem Thema jemals eine solche geben wird. Damit machst Du Dich doch lächerlich. Stell Dir vor, so ein Quatsch geht an die örtliche Presse.
 
Sag ich doch. Ich wollte doch nur theoretische Möglichkeit aufzeigen.
Umgekehrt ist bei uns im Moment ein unterschwelliger Streit im Gange, in dem um die Nennung des Vornamens auf dem Namenschild angeht. Unsere Doks möchten die Vornamen nämlich weghaben, unsere Pflegedirektorin möchte sie mit drauf haben. Es soll aber Einheitlich sein. Mal sehen was da noch kommt.
 

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