Lagerung im OP - Aufgabe der OP-Schwester/des OP-Pflegers?

alte fregatte

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OP
ich bin seid 30 Jahren dabei.die operationtechnicken haben sich verändert,die lagerung samt zubehö auch.wir haben aberb im gegenzug noch weniger zeit.ich bin sauer ständig den "docs""biiiiiiiten"zu müssen mit anzupacken.wie ist die rechtslage????:angry:
 
hallo alte fregatte ;-)

verantwortlich sind die ärzte, operateur wie auch anästhesist.
der arzt kann diese arbeit aber an ausgebildete und eingewiesene pflegekräfte deligieren. er trägt zwar weiterhin die verantwortung aber die pflegekraft trägt trotzdem eine "durchführunhsverantwortlichkeit".

lg
thomas
 
Also ich habe mal einen Artikel aus der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" gelesen. War aus der Ausgabe 2/87. Ich weiß, ... ist schon fast 20 Jahre alt, ... aber ich habe nichts gefunden, was dem widerspricht oder neue Rechtsgrundlagen beschreibt.
Dort wird in 4 Phasen der OP unterschieden.
1.) Präoperative Phase
Hier ist der Anästhesist für die Lagerung verantwortlich. Dauer ist über die Narkoseeinleitung bis zur Lagerung zu OP
2.) Lagerung zur Operation ("Anfangslagerung")
Hier hat der Operateur über die Art der Lagerung die Verantwortung.
3.) Intraoperative Lageveränderung
Hier entscheidet der Operateur über geplante Lageveränderungen und trägt auch die Verantwortung. Bei unbeabsichtigten Lageveränderungen muss man den Operateur darauf aufmerksam machen, ... die Entscheidung + Verantwortung bleibt beim Operateur.
Ausnahme bildet hier der sogenannte "Infusionsarm". Über die Lagerung dieses Arms trägt der Anästhesist die Verantwortung.
4.) Postoperative Phase
Hier trägt wieder der Anästhesist die Verantwortung über die Lagerung. Und zwar bis zur Übernahme des Patienten einer Pflegekraft der "Betteneinheit".

In allen 4 Phasen kann an alle im Patientenumfeld befindlichen Personen die Mitarbeit an der Lagerung beteiligt werden. Sie unterstehen jedoch der Weisung und Aufsicht des jeweiligen Verantwortlichen (siehe oben)

Sollte es eine neue Rechtslage geben, lasse ich mich gerne belehren, ... das ist aber mein letzter Stand
 
@mobitz,

jo so ähnlich ist auch mein letzter stand , wie schon oben beschrieben.
außer das es jetzt auch die durchführungsverantwortlichkeit für das pflegepersonal gibt.

das ist eine auskunft eines rechtsanwaltes der unser krankenhaus im risk-managment und in der erstellung unserer op-standards im auftrag unseres versicherungsträgers beraten hat.

lg
thommes
 
Ich habe in der OP-Pflege gearbeitet. In unserem OP haben wir die Patienten zusammen mit Anästhesiepflegekräften eingeschleust. Alle an der Lagerung beteiligten Personen haben auf dem (interdisziplinären) OP - Protokoll unterschrieben.

ciao
Manuel
 
Hallo,

hab eine ganze Zeit im Op gearbeitet und war auch für das Lagern zuständig.
Wobei wir es so gemacht haben, das die Op-Pflege für die Lagerung zuständig war und die Anästhesiepflege aber mitgeholfen hat. Verantwortlich waren dabei die Ärzte. Und die haben wenn nötig auch mitangepackt!

Grüsse Franko :wink:
 

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