Also ich habe mal einen Artikel aus der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" gelesen. War aus der Ausgabe 2/87. Ich weiß, ... ist schon fast 20 Jahre alt, ... aber ich habe nichts gefunden, was dem widerspricht oder neue Rechtsgrundlagen beschreibt.
Dort wird in 4 Phasen der OP unterschieden.
1.) Präoperative Phase
Hier ist der Anästhesist für die Lagerung verantwortlich. Dauer ist über die Narkoseeinleitung bis zur Lagerung zu OP
2.) Lagerung zur Operation ("Anfangslagerung")
Hier hat der Operateur über die Art der Lagerung die Verantwortung.
3.) Intraoperative Lageveränderung
Hier entscheidet der Operateur über geplante Lageveränderungen und trägt auch die Verantwortung. Bei unbeabsichtigten Lageveränderungen muss man den Operateur darauf aufmerksam machen, ... die Entscheidung + Verantwortung bleibt beim Operateur.
Ausnahme bildet hier der sogenannte "Infusionsarm". Über die Lagerung dieses Arms trägt der Anästhesist die Verantwortung.
4.) Postoperative Phase
Hier trägt wieder der Anästhesist die Verantwortung über die Lagerung. Und zwar bis zur Übernahme des Patienten einer Pflegekraft der "Betteneinheit".
In allen 4 Phasen kann an alle im Patientenumfeld befindlichen Personen die Mitarbeit an der Lagerung beteiligt werden. Sie unterstehen jedoch der Weisung und Aufsicht des jeweiligen Verantwortlichen (siehe oben)
Sollte es eine neue Rechtslage geben, lasse ich mich gerne belehren, ... das ist aber mein letzter Stand