Krankenschein und freie Tage

Danka

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10.02.2007
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Hallo allen hier,
ich habe eine Frage, und zwar:
von c.a. 7 Wochen habe ich mir einen Fußknochen angebrochen ( Knochen ist abgesplitert worden) und bekam einen Gips und einen 6 wochigen Krankenschein.
Der letzte Krankenschein war bis zum 09.11.08 geschrieben. Danach bin ich ( pflichtbewußt ) zur Dienst gegangen.
Ich bin 75 % Kraft und da ich, in einem normalen Fall, oft anspringe, habe ich 118 Überstunden auf meinem Konto gehabt.
Als ich wieder auf zur Dienst kam, mußte ich feststellen, dass meine Stationsschwester vom 01.11.08- 09.11.08 ( also alle Krankenscheintage dieses Monats) als unsprungliches Frei im Dienstplan geschrieben hat ( also 9 Tage Frei im Krankenschein).
Insgesammt ( trotz schlechter Besetzung) bekam ich in dem Monat 22 freie Tage, die mir natürlich nicht zustehen, weil sie als reguleres Frei angezeigt sind und nicht als Frei für Überstunden. Als 75% Kraft habe ich keine 22 reguleren, freien Tage im Monat. Dazu sind plötzlich auch meine Überstunden gesunken, und meine Kollegen erzählten, dass mehrere damit gerechnet haben, dass ich, wegen dem Knochenbruch, bis Ende des Jahres krank sein würde.
Meine Frage wäre:
Ist es richtig, dass ich in meinem Krankenschein meine freien Tage in der Menge eingeplant bekam ?
Ist es richtig, dass ich 22 Tage in dem Monat, wo die Mehrheit damit nicht gerechnet hat, dass ich so schnell wieder komme, bekam, trotz der schlechten Besetzung auf der Station ?
Ist es richtig, dass meine Stationsschwester einfach auf dem Stundenplan das Überstundenfrei nicht als solches bezeichnet ?
Eigentlich, ich finde mich irgendwie mit dem Frei von ihr ein wenig vereppelt.
L.G.
Danka.
 
Das ist bestimmt nicht rechtens...das darf sie nicht. Ich wäre auch stocksauer :x. Geh doch zum Betriebsrat...die kennen sich doch gut aus.
 
Hallo,
wann war denn der Dienstplan für November fertig? Bevor Du Deine AU abgegeben hast oder ist er erst danach erstellt worden?
 
Hallo,
wann war denn der Dienstplan für November fertig? Bevor Du Deine AU abgegeben hast oder ist er erst danach erstellt worden?

Hi,
das ist schwer zu nachvollziehen...
Normalerweise alle wußten, dass ich mind. 6 Wochen für die Heilung brauche.
Der letzten Krankenschein habe ich von 23.10.11-09.11.08.
Der Diensplan sollte normalerweise bis zum 15.10.08 fertig sein. Nun, mit dem Termin ist bei uns auch unterschiedlich....
L.G.
Danka
 
Hallo Narde2003,
danke für den Link. Leider mein Fall ist da nicht geschildert.
Ich weiß nicht, aber ich habe , glaube ich, es unverständlich erklärt.
Also noch mal, OK ?
Von c. a. 7 Wochen ( Ende September ) habe ich einen Unfall und den Fußknochen gebrochen, und bekam AU.
Den ganzen Oktober war ich weiter krank.
Und….. Dann jetzt, im November war ich bis zum 09.11.08 krank.
Und mir geht`s um den November.
Am 10.11.08 bin ich, direckt nach meinem Krankenschein, in meinem Frei, angesprungen.
Uns schaute natürlich auf meinen Dienstplan.
Auf meinem Diensplan im November stehen 22 freie Tage.
Mir als 75% Kraft stehen in diesem Monat nur 14 freie Tage, die ich in meinem Krank sein, also von 01.11.08 bis zum 09.11.08 ( 9 Tage) und unmittelbar danach ( 5 Tage ) auf dem Dienstplan bekommen habe. Die restlichen Tage von den 22, die mir nicht als normales Frei zustehen, wurden heute von meiner Stationsschwester, direkt nach meiner Nachfrage, als Überstundenfrei gekennzeichnet.
Ich muss in den Überstundenfrei auch anspringen, wie ich es heute erfahren habe. Aber das macht mir nichts aus. Was mich aber stutzig macht, dass sind die alle meine freie Tage die in meinem Kranksein mir zugeteilt wurden. Ich wollte nur wissen, ob das zulässig ist, die Krankenscheintage mit den freien Tagen zu bestücken, weil das eigentlich, wenn man sich die Sache näher anschaut, eine super gute Idee ist, um die Überstunden im Krankenschein abzubauen, oder liege ich falsch ?.
L.G.
Danka
 
Die Frage dabei ist trotzdem immernoch:

WANN wurde der Dienstplan für November geschrieben ??? VOR deinem Unfall ??? VOR dem 23.10., dem Abgabetag deiner zweiten AU ??? Normalerweise steht auf dem Dienstplan das Datum an dem er geschrieben wurde bzw. ab wann er Gültigkeit hat !
.
.
 
Hallo Danka,
um zu beurteilen können ob das rechtens ist, ist es notwendig dass Du uns sagst, wann der November-Dienstplan geschrieben wurde!
 
Hi,
der Dienstplan soll immer am 15-ten des vorherigen Monats geschrieben und genehmigt sein.
Nun, soll bedeutet nicht geradeist. Allerdings, ich möchte mich in der Sache Dienstplantermine nicht weiter aussprechen..........
Meine letzte AU habe ich am 23.10.08 abgegeben (letzte AU 23.10.08-09.11.08 ). Allgemein war ich ganze 6 Wochen krank. Alle haben mit mehr gerechnet.
Na ja. Gestern war ich im Dienst und manche meiner weiteren freien Tage, die mir so, oder so als reguleres Frei nicht zustehen, sondern als Frei für Überstunden, aber als solche nicht markiert sind, wurden schon auf Anspringtage geendert, und ich springe da ein ( wie es schon immer so :mrgreen: war).
Fakt ist nur, dass ich von 01.11.08-bis zum 14.11.08 ( davon von 01.11.08-09.11.08 im Krankenschein ) meine alle reguleren freien Tage dieses Monat, im Stück bekam. Wenn wir jetzt annähmen, dass ich keine Überstunden hätte, mußte ich jetzt die gebliebenen 3 Wochen des Monats, ohne Frei, durcharbeiten. Also, so, oder so stimmt mir etwas nicht. Leider nechste Woche kann ich nicht zum Personalrat ( springe für die Nachtwachen ein, und will ausschlaffen ). Aber übernechste Woche werde ich mich auf den Weg dahin machen, um meine Ruhe in der Sache zu bekommen. Vielleicht habe ich Doch Unrecht ?
L.G.
Danka
 
Wer wo mit rechnet ist irrelevant und entspricht "hören-sagen".

Der Dienstplan muss am 15. des Vormonates stehen. Ob er dies dann abschließend tatsächlich ist, ist ebenfalls irrelevant. Du kannst nichts gegenteiliges beweisen- es sei denn ...: Es muss möglich sein, die "Urversion" des Dienstplanes vom 15. einzusehen.

Wenn deine Leitung dir ein großes Paket an freien Tagen zusichert, dann kann sie dies sicher begründen: Beispiel: Erholungsphase nach Krank. Ein längerer Krankschreibung bringt dich dann natürlich in einen Überstundenabbau.

Elisabeth
 
Am 10.11.08 bin ich, direckt nach meinem Krankenschein, in meinem Frei, angesprungen.

Ich muss in den Überstundenfrei auch anspringen, wie ich es heute erfahren habe.

Was heißt das???

Gruß,
Lin
 
Hi,
Nun, soll bedeutet nicht geradeist. Allerdings, ich möchte mich in der Sache Dienstplantermine nicht weiter aussprechen..........
.
Danka

hallo Danka,
musst du aber..., was willst du sonst hier an Ratschlägen oder Informationen einfordern?:gruebel:

Es sei denn, du willst nur mal Dampf ablassen, ist auch okay, aber dann erwarte auch nicht, daß hier manche Leute ernsthaft versuchen, auf deine Einwände einzugehen und dir Hilfestellung zu bieten.
Zur x-ten Wiederholung: es ist wichtig, WANN der kritisierte Dienstplan erstellt wurde, um dann gegen unrechtmäßige Änderungen vorgehen zu können.
 
Zur x-ten Wiederholung: es ist wichtig, WANN der kritisierte Dienstplan erstellt wurde, um dann gegen unrechtmäßige Änderungen vorgehen zu können.

Ganz genau! Wenn die Leitung den Dienstplan schon ausgehändigt bzw. ausgehängt hat, zu dem Zeitpunkt als Du krank wurdest, dann bleibt das FREI so bestehen, auch wenn Du krank wirst. Dann greift auch nicht das Entgeltfortzahlungsgesetz für die freien Tage, weil ja kein ENTGELT wegen KRANK ausgefallen ist.

Wußte die Leitung aber VORHER von Deiner Krankheit, als der Dienstplan noch nicht offiziell ausgegeben war, dann darf sie Dich nicht wegen voraussichtlicher Krankheit ins Minus planen. Es gilt dann der Regeldienstplan, d.h. die Dienste, die Du regelmäßig zur Erreichung Deiner wöchentlichen Stundenzahl ableistest.

Deshalb ist es ganz entscheidend und wichtig, WANN der November-Dienstplan ausgehändigt bzw. ausgehangen wurde und damit rechtsverbindlich wurde.

Mehr können wir Dir nicht dazu sagen (ich jedenfalls nicht...)
 
Hi,
der Dienstplan soll bis zum 15-ten jedes vormonats ferstig sein.
Also auch jetzt muß / soll das Datum gelten.
Jedoch Fakt ist, dass der vorgegebenes Termin angehalten ist. Zu dem Datum, das auf dem Dienstplan manstens steht, will ich mich nicht äußern, weil ich leider das, was ich weiß, nicht beweisen kann.
Also Dienstplan wurde am " 15.10.08 " erstellt
Mein Krankenschein war vom 27.09.08- 09.11.08.
Der Letzte AU war vom 23.10.08-09.11.08.

Ich habe mich gestern bei anderen Dienstplanzuständigen Kollegen von anderen Stationen erkundigt, und bekam eine Antwort, dass mein Diensplan in der Form doch, so wie ich es gemeint habe, nicht zulässig ist.
Da meine Stationsschwester aber trotzdem sich bei dem PDL nach der Richtigkeit des Dienstplanes erst erkundigen will, werde ich es erst abwarten und wenn nötig ist den Persolalrat anchalten.
 
Hi Lin,
Zitat von Danka
Am 10.11.08 bin ich, direckt nach meinem Krankenschein, in meinem Frei, angesprungen.

Ich muss in den Überstundenfrei auch anspringen, wie ich es heute erfahren habe.
Was heißt das???

Gruß,
Lin

Das heist, dass ich erst gehört habe, dass ich so viel Frei auf einen Schlag bekam ( also 14 frei Tage, davon 9 im Krankenschein 01.11.08, und 5 weitere unmittelbar nach dem AU), damit ich mich besser erhohlen kann, aber sofort am 10.11.08 anspringen sollte / musste. Auch meine weiteren freien Tage sind nicht vom Anspringen geschonnt worden....
Und die Anspringerei läuft noch weiter, noch ein paar Tage, und genau bis zu meinem Urlaub am Ende des Monats.
Ich habe immer gesagt: Arbeit mach fit :mryellow:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mich gestern bei anderen Dienstplanzuständigen Kollegen von anderen Stationen erkundigt, und bekam eine Antwort, dass mein Diensplan in der Form doch, so wie ich es gemeint habe, nicht zulässig ist.
Da meine Stationsschwester aber trotzdem sich bei dem PDL nach der Richtigkeit des Dienstplanes erst erkundigen will, werde ich es erst abwarten und wenn nötig ist den Persolalrat anchalten.
Dann solltest du die SS mal anspringen (äh, ansprechen!), was du ja wohl erst jetzt getan hast anstatt es sofort beim dir Bekanntwerden zu tun. Sie ist nämlich die zuständige Verantwortliche für die Anspringerei (äh...Einspringerei) auf deiner Station und auch für die Planung des Freizeitausgleichs!

Zitieren geht übrigens so: http://www.krankenschwester.de/forum/hilfe-lob-kritik-anregungen-website/8732-zitieren-geht.html
 
Ach so, danke. Ich kenne anspringen nur von motorisierten Fahrzeugen und konnte mir keinen Reim daraus machen.

Gruß,
Lin
 
Zitat Danka:
Also Dienstplan wurde am " 15.10.08 " erstellt
Mein Krankenschein war vom 27.09.08- 09.11.08.
Der Letzte AU war vom 23.10.08-09.11.08.


Also wenn das so ist, dann darf die Leitung Dir nicht absichtlich für die Krankheitszeit, die ihr ja vorher bekannt war, freie Tage eintragen. Sie muß die Dienste laut Regelarbeitsplan eintragen und als Krank kennzeichnen sowie Dir die Stunden zuschreiben. Alles andere ist arbeitsrechtlich nicht haltbar! :dudu:
 
Also Dienstplan wurde am " 15.10.08 " erstellt
Mein Krankenschein war vom 27.09.08- 09.11.08.
Der Letzte AU war vom 23.10.08-09.11.08.

Noch eine Frage: Wurde die AU "etappenweise" ausgestellt? Nachdem die letzte vom 23.10. bis 09.11. war, müsste ja die vorige bis 22.10. gewesen sein.
Wenn Du jetzt eine AU bis 22.10. abgibst, rechnet Deine Stationsleitung damit, wenn sie am 15.10. den Dienstplan für November schreibt, dass Du da evtl. schon wieder einsetzbar bist.
 
Ist der Dienstplan eigentlich am PC erstellt oder nur per Hand und Bleistift auf Papier oder dergleichen?
 

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