Krank im Urlaub...

Sommerwind

Junior-Mitglied
Registriert
20.10.2007
Beiträge
34
Beruf
Gesundheits und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Onkologie,Pneumologie
Ich bin in meinen Urlaub erkrankt.:emba:
Meine Frage lautet : darf ich denn selbst bestimmen, wann ich meine Urlaubstage nehmen möchte oder kann die Station mir das "vorschreiben"?:gruebel:.
Ich weiß das ich die Tage bis Ende März nehmen muss ....
(Ich bin immernoch krankgeschrieben,konnten deshalb auch nicht in die Sonne fliegen, war alles schon gebucht:cry:)! Meine Mama ist verstorben.....
 
Mein Beileid zum Tod Deiner Mutter.

Urlaubstage müssen grundsätzlich in Absprache mit der Abteilung geschehen. Auch außerhalb des Gesundheitswesens.
 
Also kann ich leider nicht selbst bestimmen,wann ich meinen Resturlaub nehmen darf ,dies finde ich ziemlich traurig....
Es ist mir ja klar, dass ich den Urlaub nicht einreichen würde, wenn dort schon drei andere Kollegen stehen.
Aber festzulegen, wann ich meinen Erholungsurlaub zu nehmen habe, finde ich schon schlimm:cry:
 
Ich habe von gemeinsamer Absprache geredet.

Das Beste wäre, Deine Stationsleitung zeigt Dir, zu welchen Zeiten es möglich wäre, und du suchst Dir die Termine aus, mit denen Du am besten leben kannst.
 
Ja, das werde ich machen.
Danke für Deine Antwort :wavey::wavey::wavey:
 
hallo :
habe eine Frage, kann mir bzw. uns von der PDL vorgeschrieben werden wann wir unseren Urlaub nehmen müssen?
also ab nächstes Jahr wird unser kompletter Urlaub vorgeschrieben, Problem ist ich hab n kleines Kind und muss möglichst dann Urlaub haben wenn die Tagesmutter Urlaub macht :(
und auch so ist das doof wenn der KOMPLETTE Urlaub vorgeschrieben wird....
wisst ihr dazu irgendwas?
vielen Dank schon mal
 
hallo :
habe eine Frage, kann mir bzw. uns von der PDL vorgeschrieben werden wann wir unseren Urlaub nehmen müssen?


Grundsätzlich NEIN

Siehe Bundesurlaubsgesetz:


§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers
zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche
Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten
den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der
Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder
Rehabilitation verlangt.

Quelle:
juris | Das Rechtsportal http://www.juris.de/jportal/index.jsp
 
Bist du Azubi?
 
ja bin ich,
und dieser Auszug sagt mir jetzt, dass das rechtens ist dass mir das vorgeschrieben wird ja? :O
 
ach da steht ja grundsätzlich nein xD sorry habsch übersehen....
naja aber die begründung dafür ist, dass viele azubis wohl am ende des jahres noch zu viele U-Tage ürbig hatten, die stationen wollten den Schülern aber im Dezember keinen Urlaub mehr geben bzw. keine 2 oder drei Wochen und deshalb mussten viele ihren alten Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und das hat unserer neuen PDL nicht gepasst, ich mein is ja auch doof aber hey, dafür kann ik nischt -.-
 
Die arbeitnehmerkammer Bremen sagt Folgendes speziell über Urlaub im Ausbildungsverhältnis:





Wer entscheidet über Zeitpunkt und Länge des Urlaubs?


Der Betrieb legt fest, wann und in welchen Zeitabschnitten Urlaub genommen werden kann. Allerdings muss sich der Ausbilder nach den Urlaubswünschen der Auszubildenden richten und darf nur dann davon abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Auszubildender unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig zu berücksichtigen sind.

Empfehlenswert ist, den Urlaub in die Berufsschulferien zu legen, denn trotz Urlaubs besteht weiterhin Berufsschulpflicht. Der eigentliche Urlaubszweck „Erholung" könnte dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Wenn der Betrieb keine Möglichkeit hat, Urlaub während der Berufsschulferien zu gewähren, werden Berufsschultage selbstverständlich nicht auf den Urlaub angerechnet.
 
In meiner Ausbildungszeit, haben wir bis auf 4-5 Tage, den Urlaub schon eingeteilt bekommen. Dann waren keine Schultage und es wurde auch keine Station geplant. Es gab aber die Möglichkeit wenn etwas wichtiges vorlag den Urlaub zu verlegen (natürlich nur wenn keine Schule war).
Ich fand es kein Problem, denn der Urlaub war oft so gelegt, dass 1-2 Ferien teilweise eingeplant waren.
 
Im Bundesurlaubsgesetz. Die "Freiheit" des Arbeitnehmers kann aufgrund dringender betrieblicher Belange ausgehebelt werden. Da die Schule Theorie- und Praxisstunden koordinieren muss, können die Azubis ihren Urlaub nicht nach Gutdünken nehmen.
 
Im Bundesurlaubsgesetz. Die "Freiheit" des Arbeitnehmers kann aufgrund dringender betrieblicher Belange ausgehebelt werden. Da die Schule Theorie- und Praxisstunden koordinieren muss, können die Azubis ihren Urlaub nicht nach Gutdünken nehmen.

Das ist Dein Standpunkt. Meiner ist uns so wurde es bei uns damals in der Ausbildung gehandhabt, dass man, sofern kein Schultag betroffen war, frei Urlaub nehmen konnte. Antrag an die Schule und Station, es wurde von der Schule geguckt dass es net mit den Mindeststunden in den Einsatzbereichen kollidierte und fertig wars.
Also ich denke nicht, dass die Schule die Tag stur festlegen muss und kann.
Ein gewissen Spielraum muss man den Schülern schon geben.

Außerdem, "dringende betriebliche Belange" sind sicher keine Planungsspiel von Schule und Stationen die zusehen, dass ja auch genug Schüler da sind um personelle Engpässe zu stopfen.
 
Bei mir waren die Urlaubstage von vornherein von der Schule festgelegt. Allerdings hatten wir auch zwei Schultage pro Woche. Länger wegfahren wäre also sowieso nicht gegangen. Ich hatte vier Wochen Sommer- und zwei Wochen Weihnachtsferien; im dritten Jahr haben sich die Ferien wegen des Examens verschoben.

Vom Stopfen personeller Engpässe halte ich auch nichts; das ist aber ein anderes Thema.
 

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