Krank dann Urlaub

schattenblume

Stammgast
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04.04.2006
Beiträge
220
Beruf
Krankenschwester, Dipl. Pflegewirtin (FH)
hallo,

bräuchte mal nen rat...
wenn ein mitarbeiter erst krank ist und dann direkt in den urlaub geht- muss er sich vorher bei dem Arbeitgeber wieder gesund melden zum "urlaubsantritt"? und kann er einfach in den urlaub gehen?
wisst ihr wo sowas stehen könnte? bräuchte ne quellenangabe...ist sowas im AVR geregelt?
danke,

lg.
 
Hallo

er kann in den Urlaub gehen, wenn der Urlaub ordnungsgemäss genehmigt ist und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Tag davor läuft.
Hier ist davon auszugehen, das der AN wieder gesund ist. Eine andere rechtlich Würdigung ist mir derzeit nicht bekannt.

Höflicher wäre natürlich, dies dem AG mitzuteilen, damit er auch seine Entgeltfortzahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Arbeiten, wie auch oft behauptet, muss man zwischen diesen beiden Vorgängen "arbeitsunfig" und "Urlaub" jedenfalls nicht.
 

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