- Registriert
- 20.12.2010
- Beiträge
- 103
- Beruf
- GuK
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Pflege
- Funktion
- Wundexpertin ICW
Meine Mutter ist Dauernachtwache in einer Behinderteneinrichtung und soll nun eine neue Patientin mit Tracheostoma bekommen, welche regelmäßig (wenn 0² Sättigung sinkt-wird wohl an ihren Pipser übertragen) abgesaugt werden muss. Sie versorgt mit einer Kollegin (ungelernt) 4 Häuser mit je etwa 30 Bewohnern.
Jetzt soll sie eine Einweisung einer KS bekommen und danach selbstständig absaugen. Davor hat sie zum einen exterm Angst, zum anderen empfinde ich es für unverantwortlich, wenn nichtmal gewährleistet ist, dass sie rund um die Uhr in diesem Haus ist.
Greift hier auch die Remonstrationspflicht, oder ist das rechtens?
Danke schonmal!
Jetzt soll sie eine Einweisung einer KS bekommen und danach selbstständig absaugen. Davor hat sie zum einen exterm Angst, zum anderen empfinde ich es für unverantwortlich, wenn nichtmal gewährleistet ist, dass sie rund um die Uhr in diesem Haus ist.
Greift hier auch die Remonstrationspflicht, oder ist das rechtens?
Danke schonmal!