Guten Tag!
Ich bin aus Kirgisien.
Ich habe Aufenthaltsbewilligung, weil mein Mann beim Max Planck Institut arbeitet. Aber ich habe keine Arbeitsbewilligung, im Pass steht, dass Erwerbstätigkeit nicht gestattet, die bekomme ich nur nach 5 Jahre.
Heißt das, dass ich nach dem Deutschkurs keinen Krankenschwesterberuf lernen darf?
Muss ich darauf 5 Jahre warten?
Was kann ich damit tun? Habe ich irgendwelche Chancen?
MFG
Yana
Ich bin aus Kirgisien.
Ich habe Aufenthaltsbewilligung, weil mein Mann beim Max Planck Institut arbeitet. Aber ich habe keine Arbeitsbewilligung, im Pass steht, dass Erwerbstätigkeit nicht gestattet, die bekomme ich nur nach 5 Jahre.
Heißt das, dass ich nach dem Deutschkurs keinen Krankenschwesterberuf lernen darf?
Muss ich darauf 5 Jahre warten?
Was kann ich damit tun? Habe ich irgendwelche Chancen?
MFG
Yana