Kann eine Ausländerin auch Krankenschwester lernen?

Minton

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09.10.2004
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Guten Tag!
Ich bin aus Kirgisien.
Ich habe Aufenthaltsbewilligung, weil mein Mann beim Max Planck Institut arbeitet. Aber ich habe keine Arbeitsbewilligung, im Pass steht, dass Erwerbstätigkeit nicht gestattet, die bekomme ich nur nach 5 Jahre.
Heißt das, dass ich nach dem Deutschkurs keinen Krankenschwesterberuf lernen darf?
Muss ich darauf 5 Jahre warten?
Was kann ich damit tun? Habe ich irgendwelche Chancen?

MFG
Yana
 
Beruf Krankenschwester

Hallo Yana,
normalerweise kannst du schon Krankenschwester werden. Vorraussetzungen hierfür sind:
  1. du must mindestens 17 Jahre alt sein
  2. du must die Mittlere Reife, Abitur oder eine abgschlossene Berufsausbildung haben
  3. du must körperlich und seelisch einigermaßen belastbar sein
Es kann schon sein, dass du eine Arbeitserlaubnis benötigst. Aber du must ja erst eine Ausbildung zur Krankenschwester machen. Erkundige dich doch einfach mal bei deinem zuständigen Arbeitsamt.

Ich wünsche dir viel Glück!

Viele liebe Grüße, Ulrike:emba:
 
Hoi Minton


Ohne Arbeitserlaubnis glaube ich, kannst du keine Ausbildung beginnen. Versuch es doch mal mit einem FSJ im Krankenhaus. In meiner Seminargruppe gibt es 2, die haben auch keine Arbeitserlaubnis und das FSJ war die einzige Möglichkeit außer Schule oder Schwarzarbeit.


LaVendelchen schrieb:
du must mindestens 17 Jahre alt sein

Nicht mehr...
Nach dem neuen Krankenpflegegesetz wurde das Mindestalter aufgehoben. Die Krankenpflegeschule kann sich allerding aufgrund deines (jungen) Alters gegen dich entscheiden.



Gruß Alf
 
Hallo Yana,
Ja, du brauchst eine entsprechende ausländerrechtliche Erlaubnis!

Das Aufenthaltsgesetz (auch Zuwanderungsgesetz genannt) öffnet jedoch in § 17 die Möglichkeit des Aufenthaltes zur Ausbildung.

Bitte wende dich deshalb in dieser Sache unbedingt an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt), die in dieser Sache für konkrete Erlaubnisse oder auch Abänderung deiner Erlaubnisse zuständig ist. Hilfsweise kann dich sicher auch die Ausländerstelle deines Wohnortes entsprechend beraten.

Ergänzend zu Lavendelchen:
Dein Schulabschlusszeugnis, welches du in deinem Heimatland erworben hast, muss hier in Deutschland noch auf Gleichwertigkeit mit dem mittlerem Bildungsabschluss in Deutschland geprüft werden. Dafür sind im Regelfall die Bezirksregierungen / Landesschulbehörden zuständig. Die für dich zuständige erfährst du bei deiner Stadtverwaltung.

Ich wünsch dir viel Erfolg!
 
Danke allen für die Ratschlage!
Die werden mir sicher sehr helfen!
Ich dachte, daß mir niemand antworten wird.
Ich hoffe, daß ich irgendeinen Ausgang finde.
MFG
Yana:smoking:
 
Krankenschwesterausbildung für ausländische Bürgerin

Hallo,
mein Freundin ist nach Deutschland mit einem Visum zum Studium gekommen. Sie hat ein Interesse an Ausbildung, besonders als Krankenschwester. Wir wissen nicht, ob es überhaupt möglicht ist, als ausländische Studentin eine Ausbildung zu machen und wenn es möglicht wäre, was kann man übernehmen?
Sie ist zurzeit an der Universität eingeschrieben.
Sie ist keine EU-Bürgerin.

Mit freundlichen Grüßen.

Victor.
 
Hallo Victor,

lies einfach mal etwas weiter oben meinen Beitrag, der immer noch aktuell ist.

Nicht erwähnt sind, so glaube ich, dass man die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen sollte, um der Ausbildung ausreichend folgen zu können.
 
Guten Tag Yana,

Ich möchte dich bitte fragen, ob es für dich Möglichkeit gab Krankenschwester zu werden, da ich in der gleichen Situation bin. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Saby
 
Hallo sabycasa,
der Thread ist 10 Jahre alt!!!

Ich befürchte, Yana wird dir nicht mehr antworten.

Wie sie auch damals nicht geantwortet hat was dabei raus kam - finde ich gelinde gesagt nicht besonders nett - nett ausgedrückt.
 

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