Ist Umziehzeit Arbeitszeit?

Also bei uns hat man zu Dienstbeginn umgezogen auf Station zu sein. Und man geht sich auch erst nach Dienstende umziehen... egal ob Schüler oder Examinierte.
 
Bei mir ist es keine Arbeitszeit.
Ich muss auf Station, fragen wo ich mich umziehen kann und dann mich umziehen.(Freizeit)
Pünktlich zur Übergabe da sein.
Alles Zeit die ich einplanen muss wenn ich auf eine neue Station komme.
Wenn ich die Station schon kenne kann ich auch etwas weniger Zeit einplanen, da ich mich oft im Stationsbad oder im Abstellraum umziehen muss und ja keinen extra schlüssel benötige.
 
Hallo,

also streng arbeitsrechtlich gesehen, ist die Umziehzeit selbstverständlich Arbeitszeit!
In "ordentlichen" Unternehmen wird dieses Thema über eine Betriebsvereinbarung geregelt, in den meisten Fällen wird dann diese Zeit pauschalisiert.

Gruß

medsonet.1
 
Mir wurde mal von einer Betriebsrätin erklärt, es komme wohl drauf an ob ich Dienstwäsche vom AG gestellt wird, wenn ja muss sie ja noch geholt werden und es wäre Arbeitszeit.
Wenn es eigene Dienstwäsche gibt (z.B. Leasingkräfte)
muss die Arbeitszeit nicht bezahlt werden.
Aber ob das stimmt weiß ich nicht.

Ich habe einen Link gefunden von einer Gewerkschaft die Antworten Umziehzeit ist Arbeitszeit.
http://www.gewerkschaft-big.de/publikationen/fragen/
Die Frage und antwort steht mitten in den fragen, müsst leider suchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde mal von einer Betriebsrätin erklärt, es komme wohl drauf an ob ich Dienstwäsche vom AG gestellt wird, wenn ja muss sie ja noch geholt werden und es wäre Arbeitszeit.
Wenn es eigene Dienstwäsche gibt (z.B. Leasingkräfte)
muss die Arbeitszeit nicht bezahlt werden.
Aber ob das stimmt weiß ich nicht.

Hallo,

es gibt hier durchaus unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten in den einzelnen Häusern. Grundsätzlich gilt, wenn der Arbeitgeber verlangt (z.B. aus hygienischen Gründen), daß ich mich am Arbeitsort umziehen muß, muß er sowohl Umkeidemöglichkeiten schaffen und die Umziehzeit ist natürlich Arbeitszeit. Wenn es in Unternehmen möglich ist, bereits in "Dienstkleidung" zur Arbeit zu erscheinen, kann es auch anders geregelt sein.
Bei uns (ambulante Pflege) haben wir eine solche Regelung. Die Schwestern erhalten ein monatliches Kleidergeld für die Anschaffung und Reinigung. Da sie bereits in "Dienstkleidung" zur Arbeit kommen, entfällt eine bezahlte Umziehzeit.

Gruß

medsonet .1
 
Grundsätzlich gilt, wenn der Arbeitgeber verlangt (z.B. aus hygienischen Gründen), daß ich mich am Arbeitsort umziehen muß, ... und die Umziehzeit ist natürlich Arbeitszeit.

Kannst du dies per Gesetzestext belegen?

Elisabeth
 
Also wir haben jeweils 6min. Wege- und Rüstzeit.
Also umziehen und der Weg von der Umkleide zur Station und zurück.
 
Ist dummerweise von 1994. Damals sah m.E. der BAT eine "Rüstzeit" vor. Diese wurde peu á peu reduziert und ist mittlerweile wohl ganz verschwunden.

Elisabeth
 
Bei uns gilt die Umziehzeit als Arbeitszeit und soweit ich informiert bin, haben die Mitarbeiter vor Jahren darum gekämpft und der Arbeitgeber ist in dieser Angelegenheit unterlegen und mußte nachgeben.
Liebe Grüße Fearn
 
Gibts da ein Urteil, dass man ev. verwenden kann?

Wenn man bei uns Pech hat, dann kann die Zeit vom Betreten des Hauses bis zum Eintreffen auf der Station schon mal 10-20 min dauern. Die Umkleidräume sind nur über Fahrstühle zu erreichen. Und da morgens die automatische Warenbelieferung erfolgt, reduziert sich die Fahrstuhlanazahl um die Hälfte.

Elisabeth
 
Ich muß mich bei meiner Kollegin erkundigen, die das damals mit durchgesetzt haben, die ist aber im Moment in der Klinik wegen einer Operation. Sobald ich sie spreche frage ich sie, wie das damals durchgesetzt wurde. Liebe Grüße Fearn
 
soetwas vielleicht?
CliCK

Wenn Du Rüstzeit- Urteile oder Anträge eingibst bei Google, dann wirst Du schnell fündig.
Liebe Grüße Fearn
 
Ich werd die Info mal an unseren PR weiter geben. Mal sehen, was die erreichen können.

Elisabeth
 
Ist dummerweise von 1994. Damals sah m.E. der BAT eine "Rüstzeit" vor. Diese wurde peu á peu reduziert und ist mittlerweile wohl ganz verschwunden.

Elisabeth


Dann gebe ich die Frage von damals an dich zurück:

Kannst DU dies per Gesetzestext belegen? (Also dass das Urteil von 1994 nicht mehr bindend ist, oder gegebenfalls sogar ein anderslautendes Urteil beisteuern?)
 
Als Fazit habe ich allen Urteilen bisher entnommen, dass Umziehzeit definitiv Arbeitszeit ist, wenn es sich um Krankenschwestern im Krankenhaus handelt. (Davon gehe ich bei Fragestellern und -beantwortern in diesem Forum mal eben aus...)

Der AG schreibt den AN in der Regel vor, sich im Krankenhaus in Schutzkleidung, bzw. Bereichskleidung umzukleiden. Diese stellt er dem Personal unentgeltlich zur Verfügung. Man darf als KS weder schon in der Arbeitskleidung zur Arbeit erscheinen oder diese mit nach Hause nehmen, noch ist es gestattet, in seiner Privatkleidung zu arbeiten. Es liegt also im Interesse des AG sich umzuziehen und ist kein privates Anliegen.

Diese Umstände führten in allen Urteilen, die ich diesbezüglich gelesen habe, dazu, dass Umziehzeit=Arbeitszeit ist.
 
In meinen Bereich entfällt das komplett da wir nicht in weiß herumlaufen sondern in Privat Kleidung.

Als ich in dem Haus gelernt habe und wir alle in weiß waren mussten wir Punkt 6 Uhr in weiß im Stationszimmer sein. Also nix mit 5 min nach 6 zwecks umziehen.
 
Hoffnungsschimmer......enttäuscht:

BAG 6 AZR 220/94

1. Auch nach Änderung des Satzes 2 der Protokollnotiz zu § 15 Abs. 7 BAT beginnt und endet die Arbeitszeit des Angestellten an der Arbeitsstelle (§ 15 Abs. 7 BAT). Die Arbeitsstelle umfaßt einen räumlich weiteren Bereich als der Arbeitsplatz, der für Beginn und Ende der Arbeitszeit unmaßgeblich ist (wie BAGE 65, 1 = AP Nr. 16 zu § 15 BAT).

2. Der Begriff der Arbeitsstelle ist künftig jedoch enger zu bestimmen als bisher, weil in der Neufassung des Satzes 2 der Protokollnotiz zu § 15 Abs. 7 BAT nicht mehr die "Dienststelle" und der "Betrieb" als Beispiele für Arbeitsstellen bezeichnet sind, sondern "der Verwaltungs-/Betriebsbereich in dem Gebäude/Gebäudeteil, in dem der Angestellte arbeitet".

3. Arbeitsstelle ist danach eine durch Organisationsentscheidung des Arbeitgebers festgelegte räumliche Einheit, die nicht den ganzen Betrieb oder die ganze Dienststelle umfassen muß und auch nicht das ganze Gebäude oder den ganzen Gebäudeteil, in dem der Angestellte arbeitet.

4. Arbeitsstelle einer in einem Krankenhaus beschäftigten Krankenschwester ist regelmäßig die Krankenhausstation, auf der die Arbeitsleistung zu erbringen ist (Abweichung von BAGE 65, 1, 12 f. = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 f der Gründe). Ob ein außerhalb der Station gelegener Raum zur Arbeitsstelle der Krankenschwester gehört, richtet sich nach den von dem Arbeitgeber getroffenen organisatorischen Festlegungen.

5. Schreibt der Arbeitgeber vor, daß eine Dienstkleidung, die von ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellt und gereinigt wird und nicht mit nach Hause genommen werden darf, vor Dienstbeginn in einem bestimmten Raum im Betrieb anzulegen und nach Dienstende dort abzulegen ist, so gehört das Umkleidezimmer zur Arbeitsstelle. Dort beginnt und endet die Arbeitszeit.

BAG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - Landesarbeitsgericht Hamm
BAG 6 AZR 220/94: Arbeitsstelle Arbeitszeit Protokollnotiz Krankenschwester

Nette Entscheidung: widerspricht sich bzw. kann vom AG ausgelegt werden. Er muss nur die Umkleideräume als außerhalb der Arbeitsstelle definieren .... und spart somit ne Menge Geld.

Elisabeth
 
Wieso?

Hallo Elisabeth,

unter Nr. 5 finde ich es schon eindeutig.

Liebe Grüsse
Narde - die 10 Minuten Umziehzeit pro Tag hat
 
Doof finde ich das "mit nach Hause nehmen"


Nur weil ich auch noch unentgeltloch zu hause waschen darf, gehörts nicht zur Arbeitsstelle?
Ist sicher nicht so gemeint, aber so auslegbar :-/
 

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