Inhalte von Zielvereinbarungsgesprächen

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NN

Gast
Hallo an alle, ich brauche mal eure Hilfe...
Bei uns im Haus sind Zielvereinbarungsgesprächen einmal jährlich Usus. Ich möchte jetzt wissen, was auf keinen Fall in ein solches Gespräch gehört.
Im konkreten Fall würde mein Gesundheitszustand explizit protokolliert und beschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne des Erfinders ist und will das so nicht unterschreiben.... Meine Krankheiten unterliegen doch sicher auch der Schweigepflicht, deswegen sind auf der AU ja auch keine Diagnosen für den AG ersichtlich....

Was passiert eigentlich mit diesen Protokollen ? Soweit ich informiert bin, werden diese In der Personalakte abgelegt. Ist das rechtens???
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand hier Näheres dazu sagen könnte.

vielen Dank schonmal
malu
 
Ich weiß jetzt nicht, ob das vergleichbar ist, mit dem was bei uns Mitarbeiterjahresgespräch heißt.
DAS Protokoll verbleibt im Büro der SL - von dort aus wandert es nirgendwo hin. Gibt auch keine Kopie, an niemanden.
Es geht jeweils darum was die Ziele der Station sind, meine Ziele und auch die Reflektion der Vereinbarungen vom Vorjahr.
Leider kann ich was längere oder häufigere Krankheit anbelangt - nix zu sagen. Hatte ich noch nicht.
Deswegen - keine Ahnung - ob das bei anderen, bei anderer Konstellation - nicht doch ein Thema ist was angesprochen wird.
Redet ja nicht jeder hinterher darüber. Muss ja auch keiner.

Check nicht - was da der exakt protokollierte Gesundheitszustandes drin zu suchen hat - aber da es Dir Sorgen macht (wohl nicht ohne Grund) wär doch die Personalvertretung die richtige Adresse - da mal nachzuhaken. Gesundheitszustand erfassen - Betriebsarzt?
Falls Du da noch mehr bedenken hast, frag doch bei der Personalvertretung nach, ob Du jemanden von dort mit zum Gespräch nehmen darfst (für andere Gespräche der unangenehmen Art - ist das möglich). Auch das wird die Personalvertretung kompetent beantworten können.
Wie viele Krankheitstage Du hast - weiß Deine SL.
Insofern Du bei Krankheitsausfall konkrete Angaben gemacht hast was Dir da jeweils gefehlt hat - wird Deine SL das auch wissen.
Angaben was Dir fehlt bei einer Krankmeldung - sind freiwillig.
Wenn sich jemand krank meldet - ich frag nicht nach. Wünsche gute Besserung und gut ist.
Was jemand dann noch an freiwilligen Angaben macht, gebe ich aber weiter.
Auf dem Protokoll unterschreibst Du doch nur dann, wenn Du mit dem protokollierten einverstanden bist - sehe ich das falsch?
 
Ich könnte mir Umstände vorstellen wo Krankheiten Mitarbeiterjahresgesprächen mit Zielvereinbarunbgen einfließen.

Hier klingt es, als würde über das Ziel hinaus geschossen, ich weiß es nicht.

Verbindliche Vorgaben gibt es keine.

Zu dir ein paar Anmerkungen:

Gibt es Dienstvereinbarungen dazu? Was besagen die? Dort müsste dann auch stehen wohin das Protokoll geht und wie lange es dort bleibt. Evt auch die Inhalte...

Dann: Woher stammen die Infos die dort stehen? Hast du es im Gespräch erzählt? Hast du es deinem Vorgesetzten sonst erzählt? War der Arzt dabei und hat es aufgeschrieben? Verstehe ich nicht. Und wenn die Info von dir selbst kommt, warum soll sie plötzlich geheim sein?

Oft verbleiben die Protokolle beim Vorgesetzten und werden nach X Jahren oder ausscheiden vernichtet. Dann wär es wieder egal was darin steht, denn er weiß es ja sowieso.

Kann aber auch sein, dass es in die Personalakte kommt. Und ja, auch das ist rechtens. Vor Allem für Zielvereinbarungen.

War es denn eigtl ein reines Zielvereinbarungsgespräch? Oder eher der typische Mix aus Mitarbeiterjahresgespräch, Fördergespräch, ggf mit Zielvereinbarungen?
 
@maniac:
Die Infos meiner Erkrankung (es handelt sich um LWK- Frakturen aus dem Jahr 2007 mit daraus resultierender Fehlstatik, hochgradiger Facettengelenksarthrose mit rezidivierenden Beschwerden. Im Jahr 2012 und 2014 kamen Stressfrakturen erst im linken Os Sacrum und in diesem Jahr rechts, vermutlich durch permanente Überlastung.). 2012 war ich deswegen gar nicht arbeitsunfähig, ja ich war damit arbeiten..... Und in diesem Jahr gerade mal 3 Wochen wegen der Fraktur im re Sacrum. Ich finde das nicht viel.... Das war das erste Mal in 3,5 Jahren !!!
Daraus macht meine SL nun einen längeren krankheitsbedingten Ausfall!! Das gehört m.E. Nicht in ein Mitarbeitergespräch, oder bin ich da kleinlich??? Gibt es da einen Lwitfaden, in dem genau steht, was in ein solches Protokoll NICHT hineingehört ???
vielen Dank
malu
 
Solche Leitfäden gibt es nur Arbeitgeberspezifisch. Du hast das Recht, den Betriebsrat/die Mitarbeitervertretung zu jedem Zielgespräch dazu zu bitten. Da Du das Gespräch schon hattest: Mit dem Protokoll zum BR/zur MAV und das dort besprechen. Solche Inhalte gehören nicht in ein solches Gespräch. Die Gesprächspartner können auch einfach nur aufschreiben: Das Gespräch wurde am (Datum) geführt. Eine Verschriftlichung der Ergebnisse wurde auf Wunsch des Mitarbeiters nicht erstellt. Geht auch.
 
Und in diesem Jahr gerade mal 3 Wochen wegen der Fraktur im re Sacrum. Ich finde das nicht viel....[...]
Daraus macht meine SL nun einen längeren krankheitsbedingten Ausfall!! Das gehört m.E. Nicht in ein Mitarbeitergespräch, oder bin ich da kleinlich??? Gibt es da einen Lwitfaden, in dem genau steht, was in ein solches Protokoll NICHT hineingehört ???
vielen Dank
malu

Wie deine Leitung deinen 3wöchigen AUsfall betitelt ist doch völlig egal.
Ja, 3 Wochen krank ist viel. Es ist viel mehr also 1 Tag krank im Jahr, aber weniger als 12 Wochen krank im Jahr.
3 Wochen sind 3 Wochen.
Warum stört dich das??

Und ein längerer Ausfall kann in ein MA-Gespräch gehören, warum nicht?!

Leitfäden kann es nur intern geben. Deine Leitung darf mit dir besprechen was sie will, sodenn es für diesen speziellen Fall nicht vorgeschrieben ist.

AAnsonsten bespricht sie es nen tag später mit dir. Ich verstehe echt dein Problem nicht...!



Du hast das Recht, den Betriebsrat/die Mitarbeitervertretung zu jedem Zielgespräch dazu zu bitten. Da Du das Gespräch schon hattest: Mit dem Protokoll zum BR/zur MAV und das dort besprechen. Solche Inhalte gehören nicht in ein solches Gespräch.


Nein, ein BR-Mitglied würde ich zum Jahresgespräch nicht zulassen! Das verfehlt den Zweck des Mitarbeiterjahresgespräches! Das Gespräch ist vertraulich unter 4 Augen, das Protokoll bekommt niemand zu sehen (wem die MA das nachher gibt kann ich nicht beeinflussen, mache ich auch nicht, ist mir egal) und die Inhalte betreffen nur den Mitarbeiter und mich.
Der Betriebsrat hat dort auch keine Rechte! Es sei denn es geht eben um Dinge innerhalb des Gesprächs wo er entsprechende Rechte hat (Änderung der Arbeitszeit, Tätigkeit, Arbeitsstelle oder dergleichen - hab das nicht im Kopf, da AVR Bereich)
 
@maniac:
Die Infos meiner Erkrankung (es handelt sich um LWK- Frakturen aus dem Jahr 2007 mit daraus resultierender Fehlstatik, hochgradiger Facettengelenksarthrose mit rezidivierenden Beschwerden. Im Jahr 2012 und 2014 kamen Stressfrakturen erst im linken Os Sacrum und in diesem Jahr rechts, vermutlich durch permanente Überlastung.). 2012 war ich deswegen gar nicht arbeitsunfähig, ja ich war damit arbeiten..... Und in diesem Jahr gerade mal 3 Wochen wegen der Fraktur im re Sacrum. Ich finde das nicht viel.... Das war das erste Mal in 3,5 Jahren !!!
Daraus macht meine SL nun einen längeren krankheitsbedingten Ausfall!! Das gehört m.E. Nicht in ein Mitarbeitergespräch, oder bin ich da kleinlich??? Gibt es da einen Lwitfaden, in dem genau steht, was in ein solches Protokoll NICHT hineingehört ???
vielen Dank
malu
Handelte es sich um ein Rückkehrgespräch, oder wurden evtl. Rückkehrgespräch und Zielvereinbarungs- / Mitarbeiterjahresgespräch in einem Rutsch abgehandelt?

Bei einer solchen Diagnose (immerhin mehrere stressbedingte Frakturen innerhalb von 2 Jahren) wäre ein Rückkehrgespräch meines Erachtens durchaus sinnvoll und auch die Aufgabe Deiner Leitung. Der Sinn und Zweck wäre der Schutz Deiner Gesundheit. Das ist genaugenommen kein Grund für Protest.

Natürlich sollte deutlich gemacht werden, um welche Art Gespräch es sich handelt.
 
Sind wir nicht ein bisschen sehr großzügig mit der "Selbstoffenbarung"? Ich finde es schon bedenklich, dass man detaillierte Angaben über die Erkrankung in einem Papier hinterlegt das für den AG bestimmt ist. Die SL ist nun mal ein Vertreter desselben.
Es reicht der Vermerk, wie lange AU. Der Grund geht niemanden was an- es sei denn, der Betriebsarzt möchte näheres wissen falls es zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit kommt.

Ich würde mir verbitten, dass diese Informationen dort eingetragen werden. Auch in einem Rückkehrergespräch mit der SL haben m.E. medizinische Diagnosen nix zu suchen. So sehr ich die Neugier einer SL/PDL nachvollziehen kann- es gibt net umsonst die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem AG. Dummerweise ist die SL/PDL die Vertretung des AGs. Von daher finde ich es übergriffig hier den MA unter Druck zu setzen.

Elisabeth
 
Was in ein solches Gespräch gehört bestimmt jedes Haus selbst, ebenso wie mit den Protokollen dieser Gespräche umgegangen wird, bzw. wo sie verbleiben. Ich kenne die Variante von: "verbleiben bei STL" bis zu "kommen in die Personalakte". Es gibt sicherlich auch inDeinem Haus Infos über Inhalt und Verbleib der Gesprächsprotokolle.
Die meisten haben Vorlagen die versch. Aspekte ansprechen, Ziele sind meist frei formuliert und von beiden Gesprächspartnern gemeinsam erarbeitet.
Wenn Dein Gesundheitszustand explizit protokolliert und beschrieben wurde, dann können die Infos dazu doch nur von Dir selbst kommen, sofern sonstige Beteiligte die Schweigepflicht nicht gebrochen haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Krankheitsausfälle ein Thema sein können im Rahmen der Fürsorge und mit dem Ziel evtl. arbeitsbedingte Ursachen dafür zu minimieren und oder konkreten Hilfsangeboten an denen Du teilnimmst.
Aber was genau ist denn Dein Problem wenn dort die Zeit des Krankheitsausfalls protokolliert wird? Von Deinen AU-Tagen hat Deine Perso doch eh Kenntnis.
 
Nein, ein BR-Mitglied würde ich zum Jahresgespräch nicht zulassen! Das verfehlt den Zweck des Mitarbeiterjahresgespräches! Das Gespräch ist vertraulich unter 4 Augen, das Protokoll bekommt niemand zu sehen (wem die MA das nachher gibt kann ich nicht beeinflussen, mache ich auch nicht, ist mir egal) und die Inhalte betreffen nur den Mitarbeiter und mich.
Der Betriebsrat hat dort auch keine Rechte! Es sei denn es geht eben um Dinge innerhalb des Gesprächs wo er entsprechende Rechte hat (Änderung der Arbeitszeit, Tätigkeit, Arbeitsstelle oder dergleichen - hab das nicht im Kopf, da AVR Bereich)

Falsch! Wenn der Mitarbeiter es wünscht, ist der BR dabei!! Da kann sich die Leitung auf den Kopf stellen!
Es gibt dann nur noch zwei Dinge die die SL machen kann. Erstens die PDL ebenfalls zu diesem Gespräch bitten, oder das Gespräch komplett ausfallen lassen.

Ich gebe Dir in einem Punkt jedoch recht. Sinn und Zweck dieser Gespräche ist normalerweise ein 4-Augen-Gespräch. Wenn Vertrauen zwischen SL und MA vorhanden ist, wird der MA ja auch nicht auf die Idee kommen, den BR mit ins Boot zu holen. Wenn dem MA der Gedanke kommt, dass der BR dabei sein soll, liegt ohnehin was im argen und dann würde ich es auch dringend empfehlen.
 
Falsch! Wenn der Mitarbeiter es wünscht, ist der BR dabei!! Da kann sich die Leitung auf den Kopf stellen!
Es gibt dann nur noch zwei Dinge die die SL machen kann. Erstens die PDL ebenfalls zu diesem Gespräch bitten, oder das Gespräch komplett ausfallen lassen.

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Ich verweise zuerst mal einfach auf google, die ersten Ergebnisse:
Mitarbeitergespräch - betriebsrat.de
Sofern in dem Mitarbeitergespräch Fragen zurr Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers, verbunden mit Qualifizierungsdefiziten, Angelegenheiten der Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts sowie der Beurteilung von Leistungen und der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers erörtert werden, kann der Arbeitnehmer einBetriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird. (§§ 81 Abs. 4, 82 Abs. 2 BetrVG, BAG v. 16.11.2004 - 1 ABR 53/03).
Mitarbeitergespräch: Wann darf der Betriebsrat dabei sein? | ZEIT ONLINE
Die individualrechtliche Beteiligung des Betriebsrates ergibt sich aus den §§ 82 Betriebsverfassungsges
, der den § 81 BetrVG ergänzt. Nach Absatz 2, Satz 1 kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Genau hierzu kann er ein Mitglied des Betriebsrats für das Gespräch hinzuziehen. Das Recht des Arbeitnehmers ist aber ausdrücklich auf Gespräche über die in § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Gegenstände beschränkt. Nur wenn es um die Beurteilung der Leistungen sowie die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Betrieb geht und diese erörtert werden sollen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds. Demgegenüber erlaubt der Gesetzgeber keine Hinzuziehung, wenn es in den Gesprächen nur um Arbeitsanweisungen geht und diese erteilt oder Abmahnungen ausgesprochen werden. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Einen allgemeinen und generellen Anspruch auf die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds bei einem Mitarbeitergespräch gibt es nicht.

Und hier noch der Wortlau aus §82:

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

Also: Unter gewissen Umständen, je nach Inhalte der Gespräche, kann ein BR-Mitglied dazugezogen werden.

Kommt mir ein MA so, trenne ich die Gespräche. Fertig aus.
 
Ich finde es komisch, wenn eine SL/PDL Probleme damit hat, wenn der "Proband" jemanden vom BR mitbringt. SL/PDL sind nicht intim befreundet- sie teilen lediglich denselben AG.

Ein bisschen weniger Offenheit steht einem AN durchaus gut zu Gesicht. Niemand weiß, was aus dem Protokoll zum netten Gespräch mit der SL in einigen Jahren wird.

Was passiert eigentlich mit den gesammelten persönlichen Daten? Wer vernichtet sie wann? Und wie kann der AN sicher sein, dass sie wirklich nicht in fremde Hände geraten.

Elisabeth
 
Ich finde es komisch, wenn eine SL/PDL Probleme damit hat, wenn der "Proband" jemanden vom BR mitbringt. SL/PDL sind nicht intim befreundet- sie teilen lediglich denselben AG.
Verstehe ich nicht. Was hat die Verbindung zwischen SL und PDL damit zu tun?

Zum ersten: Ein MA-Jahresgespräch ist ganz einfach für mich ein 4Augen gespräch, in dem man sich offen und in ruHe austauschen können sollte.
Was sucht da eine 3. Partei? Da sehe ich das Vertrauensverhältnis gestört. Und das kriege ich nicht gekittet wenn da ein BR-Mitglied dabei sitzt.

Die, sind wir mal ehrlich, doch eh immer Kontra drauf sind (außer du Jörg, oder...? ;) )


Ein bisschen weniger Offenheit steht einem AN durchaus gut zu Gesicht. Niemand weiß, was aus dem Protokoll zum netten Gespräch mit der SL in einigen Jahren wird.
Ähm, idR doch. Dazu gibt es Dienstvereinbarungen oder Verfahrensanweisungen.
Was passiert eigentlich mit den gesammelten persönlichen Daten? Wer vernichtet sie wann? Und wie kann der AN sicher sein, dass sie wirklich nicht in fremde Hände geraten.

Elisabeth
Siehe Dienstvereinbarung. Wie kann der AN sicher sein, dass sein Chef nicht die persönlichen Stammdaten an private Invesoren in den USA verkauft? Sicherheit gibts nie, aber man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen...
 
Du bist Vorgesetzter. Da ist ein Gespräch auf einer anderen Ebene zu führen. Dazu gehört auch, dass eine Distanz gewahrt wird- inklusive des- ich drück es mal drastisch aus- Ausschnüffelns.

Grenzenlose Offenheit- und dazu gehören für mich auch Krankheitsdiagnosen- sind fehl am Platze in einem Gespräch mit einem Vorgesetzten. Wie wurde mir von einem Gutachter gesagt_ der AG, in welcher Form er ihnen auch begegnet, hatt keinerlei Anrecht auf medizinische Diagnosen.

Du magst mit deinen Datensammlungen vielleicht so umgehen, dass sie sicher sind. Was wird aus ihnen, wenn du, aus welchen Gründen auch immer, deinen Posten verlässt. Gehen die dann in den Schredder oder werden sie "vererbt".

Ein BR-Mitglied macht dir Angst? Warum? Das dürfte doch nur ein Problem sein, wenn du deine Grenzen überschreitest. Und das tust du ja nach eigenen Angaben nicht- oder doch?

Ganz nebenbei- auf welcher Rechtsgrundlage leitest du den Anspruch auf grenzenlose Offenbarung her?

Elisabeth
 
Oh man
Du bist Vorgesetzter. Da ist ein Gespräch auf einer anderen Ebene zu führen. Dazu gehört auch, dass eine Distanz gewahrt wird-
jo
inklusive des- ich drück es mal drastisch aus- Ausschnüffelns.
Verstehe ich nicht, ist das Führungsgrundlage? In welchem Standardwerk steht das?
Grenzenlose Offenheit- und dazu gehören für mich auch Krankheitsdiagnosen- sind fehl am Platze in einem Gespräch mit einem Vorgesetzten. Wie wurde mir von einem Gutachter gesagt_ der AG, in welcher Form er ihnen auch begegnet, hatt keinerlei Anrecht auf medizinische Diagnosen.
Behauptet keiner und verlqangt auch keiner. Malu hat es aber anscheinend mitgeteilt. Und jetzt passt ihr nicht, dass sich derjenige das aufschreibt.
Du magst mit deinen Datensammlungen vielleicht so umgehen, dass sie sicher sind. Was wird aus ihnen, wenn du, aus welchen Gründen auch immer, deinen Posten verlässt. Gehen die dann in den Schredder oder werden sie "vererbt".
Ich schredderte sie.
Ein BR-Mitglied macht dir Angst? Warum? Das dürfte doch nur ein Problem sein, wenn du deine Grenzen überschreitest. Und das tust du ja nach eigenen Angaben nicht- oder doch?
Den Quatsch kommentiere ich erst garnicht
Ganz nebenbei- auf welcher Rechtsgrundlage leitest du den Anspruch auf grenzenlose Offenbarung her?

Elisabeth
Was ist grenzenlose Offenbarung?? Nie gehört, aber wenn du gerne darüber reden möchtest mach einen eigenen Thread auf. Ich frag mal bei Gelegenheit meine Tante, ihres Zeichens Zeugin Jehova, vielleicht kennt die sich damit aus.
 
Wollen mal hoffen, dass du net plötzlich ausscheidest, sondern genug Zeit zum Schreddern hast. *fg* Das Schicksla schert sich ift nichtd arum,w as man noch an Aufgaben hat.

Malu hat es der SL erzählt... und darauf vertraut, dass diese in dem Gespräch nicht als SL sondern als Freundin daher kommt. Dem Fehlgedanken unterliegen nicht wenige MA. Ist einfach traditionell so gewachsen. Stichwort: Mutter Oberin- die Betonung liegt auf Mutter. Ich kann sie verstehen, dass sie das Ergebnis erschreckt. Und ich finde es taktisch unklug von der SL diese Offenheit auszunutzen. Man kann doch wohl auch mit anderen Inhalten ein Blatt füllen. Oder?

Ansonsten scheine ich einen wunden Punkt getroffen zu haben. Oder wie erkläre ich mir den Zynismus? *ggg*

Elisabeth
 
Wollen mal hoffen, dass du net plötzlich ausscheidest, sondern genug Zeit zum Schreddern hast. *fg* Das Schicksla schert sich ift nichtd arum,w as man noch an Aufgaben hat.
Wenn ich plötzlich versterbe gehe ich auch davon aus, dass mein AG die Dienstvereinbarungen befolgt, genauso wie ich auch...

Malu hat es der SL erzählt... und darauf vertraut, dass diese in dem Gespräch nicht als SL sondern als Freundin daher kommt.
Was du alles weißt. Kann ich nichts von lesen

Dem Fehlgedanken unterliegen nicht wenige MA. Ist einfach traditionell so gewachsen. Stichwort: Mutter Oberin- die Betonung liegt auf Mutter.
Malu machte mir nicht den Eindruck vor 30 Jahren in der Zeit stehen geblieben zu sein und die Vorgesetzte für ihre Mutter gehalten zu haben...

Ansonsten scheine ich einen wunden Punkt getroffen zu haben. Oder wie erkläre ich mir den Zynismus? *ggg*

Elisabeth
Ich hatte den Eindruck, dass du mich für einen Moment mit deinen Kindern oder Enkeln verwechselt hast, scheinbar liest du nebenher Kindermärchen?
Angst hatte ich als Kind vor Monstern unter meinem Bett. Die BR-Mitglieder habe ich mir dort nie vorgestellt, daher habe ich auch keine Angst vor diesen.

Übrigens sind wir eigentlich garnicht in der Diskussion meines Arbeitsalltags. Bisher wollte noch nie jemand eine dritte Person beim Jahresgespräch dabei haben (nichtmal MA-Vertreter selbst!) und unsere Mitarbeitervertretung, die sehr wohl recht aktiv ist, hat diesen Wunsch ebenso noch nie zum Ausdruck gebracht.
Des Weiteren bin ich oft genug in der DIskussion mit unserer MA-Vertretung, was meist konstruktive Gespräche sind.
Dennoch gehören mir die Mitglieder nicht in solche Gespräche.
 
Mich erstaunt hier die Antihaltung gegen Vorgesetzte. Ich würde im Mitarbeitergespräch auch keinen BR haben wollen, wozu?
Das impliziert doch gleich böse Absicht des Arbeitegebers. Auch als Arbeitnehmer käme ich mir da blöd vor. Ich bin eine erwachsene Frau und benötige keinen BR um ein ganz normales Gespräch zu führen.

Ob ich meine Erkrankungen nenne oder nicht, entscheide ich je nach Umstand. Es gibt so viele Dynamiken, die es notwendig machen, dass man miteinander spricht. Wie sonst soll mir unter gewissen Umständen von Arbeitgeberseite aus gehofen werden?

Jetzt kommen natürlich die Argumente, dass der Arbeitgeber das gegen mich verwendet usw. Habe ich so noch nie erlebt und sollte es so kommen, wäre das eh ein Arbeitgeber für den ich nicht arbeiten wollen würde. Ich bin nicht auf einen Arbeitgeber angewiesen, bei dem ich nicht offen sein kann. Für mich ein wesentlicher Bestandteil einer Vetrauensbasis.

Ich kann auch jeden Arbeitgber verstehen, der Krankheit anspricht. Wenn sie zum innerbetrieblichen Problem wird, muss er sich doch auch seine Gedanken machen.
 
Es geht nicht um eine Antihaltung gegenüber dem Vorgesetzten. Es erscheint mir eher so, als wenn so mancher Vorgesetzter sich nicht ganz wohl fühlt mit der Distanz, die diese Position nun mal mit sich bringt.

Wenn ein AN sich wohler fühlt, wenn er da jemanden bei sich hat, dann ist das so. Das als SL zu bewerten finde ich doch etwas befremdlich. Man ist, wie schon mehrfach geschrieben, nicht in einem freundschaftlichen Gespräch. Das führt man nach dem Dienst bei einer Tasse Kaffee in der nächsten Eisdiele.

Wenn die TE der SL mehr erzählt hat, als dies für ein Zielvereinbarungsgespröch bzw. ein Rückkehrergespräch nötig ist, dann sollte die SL wohl soviel Taktgefühl besitzen, dass nicht auch nich schriftlich festzuhalten. Medizinische Diganosen gehören ausschließlich in die Dokumentation des Betriebsarztes. Das dürfte der Gesetzesgeber nicht umsonst so festgelegt haben.

Wenn es innerbetriebeliche Problem wegen der Erkrankung gibt, dann gibt es einen Dienstweg der einzuhalten ist. Und er beinhaltet den Gang zum Betreibsarzt. Oder wie soll ich das verstehen? Die SL oder PDL entscheidet, wie die medizinischen Aspekte zu werten sind. Das Pfllege gerne ein bisschen Arzt spielt, ist bekannt. Aber das sich das auch auf den Bereich des Arbeitsmediziners ausdehnt, ist neu.

Ergo- eigenartig, dass sich besonders Führungskräfte getroffen fühlen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Und in Zeiten, wo man sich nur noch max. belastbares Personal leisten kann, dürfte das Versprechen, die Info ist nur für den Schreibtisch der SL/PDL, wohl keinen Pfifferling wert sein. Es sei denn, man ist mit der Leitung wirklich intim befreundet. Aus Sicht des Teams finde ich solche Freundschaften immer ein bisschen suspekt.

Elisabeth
 

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