- Registriert
- 25.07.2014
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- 10
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- kreative Berufspause
Hallo,
muss man sich im geplanten Überstundenfrei stets bereithalten und erreichbar sein, um bei Kollegenausfall einspringen zu können, bzw. muss man einspringen? (Überstundenfrei im Dienstplan schriftlich festgehalten und beträgt meist 5 Tage)
Desweiteren fällt ständig die monatliche Dienstbesprechung in das Überstundenfrei, da ist die Teilnahme Pflicht, auch für Mitarbeiter, die eigentlich Ü-frei haben.
Ist das alles rechtens? (ambulante Pflege)
Lieben Dank, Jita
muss man sich im geplanten Überstundenfrei stets bereithalten und erreichbar sein, um bei Kollegenausfall einspringen zu können, bzw. muss man einspringen? (Überstundenfrei im Dienstplan schriftlich festgehalten und beträgt meist 5 Tage)
Desweiteren fällt ständig die monatliche Dienstbesprechung in das Überstundenfrei, da ist die Teilnahme Pflicht, auch für Mitarbeiter, die eigentlich Ü-frei haben.
Ist das alles rechtens? (ambulante Pflege)
Lieben Dank, Jita