Im geplanten Überstundenfrei sich stets bereithalten und DB im Ü-frei - rechtens?

Jita

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Hallo,

muss man sich im geplanten Überstundenfrei stets bereithalten und erreichbar sein, um bei Kollegenausfall einspringen zu können, bzw. muss man einspringen? (Überstundenfrei im Dienstplan schriftlich festgehalten und beträgt meist 5 Tage)
Desweiteren fällt ständig die monatliche Dienstbesprechung in das Überstundenfrei, da ist die Teilnahme Pflicht, auch für Mitarbeiter, die eigentlich Ü-frei haben.

Ist das alles rechtens? (ambulante Pflege)

Lieben Dank, Jita
 
Es ist üblich.
Wenn es zum Einsatz kommt, wird der Dienstplan eben "aktualisiert".
Diese Zeit als "Rufbereitschaft" zu bekommen, wirst Du nicht durchsetzen können.

Die - verbindliche - Dienstbesprechung ist Arbeitszeit.
Eine Unterbrechung des Ü-Std.Frei ist in Ordnung.
Eine Unterbrechung des Urlaubs ist ein anderes Thema.
 
Ok. das mit den Dienstbesprechungen im frei ist ja planbar, da kann man es wirklich nicht jedem Mitarbeiter recht machen, ansonsten Überstundenfrei ist frei!!! du musst dich nicht zu hause bereithalten, immer auf dem Sprung,sonst hättest du Rufbereitschaft, die auch bezahlt werden müsste.
 
und nein Elfriede, Unterbrechung des Ü-Stunden frei ist nicht in Ordnung...
 
Hallo,

also kann ich prinzipiell "Nein" sagen, wenn ich angerufen werde oder brauche im Ü-frei gar nicht ans Telefon gehen, wenn das Büro anruft?
Irgendwann hatte der Chef mal eine Dienstanweisung gegeben, dass "Jeder im Überstundenfrei erreichbar sein muss, um eventuell bei Kollegenausfall einzuspringen!"
LG
 
Zu Empfehlen ist ein Telefon mit Anrufnummeranzeige.

Wenn die Firma anruft : AB

Wenn der AG verlangt, dass Du das Diensthandy trägst : RB
Wenn der AG verlangt, dass Du jederzeit rangehst : RB

Finanziell ein warmer Regen.
 
Hallo,

also kann ich prinzipiell "Nein" sagen, wenn ich angerufen werde oder brauche im Ü-frei gar nicht ans Telefon gehen, wenn das Büro anruft?
Ich frag mich oft ob soclhe Fragen ernst gemeint sind :)


JA!
 
@ Maniac, JA, die Frage war ernstgemeint!

ich habe den Dienst in diesem Unternehmen quittiert, weil ich den Chef nicht mehr ernstnehmen konnte, bzw. meine Achtung gleich null ging, wir auch desöfteren kleinere dienstliche Dispute hatten (RB, Doppeldienste, etc.) - das war meine Antwort u.a. auf Nichteinhaltung gewisser Absprachen.

Leider habe ich kein Abstand zu diesem Unternehmen finden können, da mein Mann dort noch arbeitet - der mittlerweile einiges geändert hat. Aber leider liegt noch vieles im Argen, im sehr Argen, so, wie ich es mitbekomme, seitdem ich mich richtig mit dem "Recht" der Arbeitnehmer beschäftige.
Mein Mann ist schon genervt von mir, weil ich "das Recht" der AN dort in der Firma am liebsten sofort umgesetzt wissen will.
Da ist seit Jahrzehnten einiges im Argen, leider arbeiten dort nur Duckmäuser, die alle Angst um ihren ach so tollen Arbeitsplatz haben, hintenrum meckern, aber nie den Mund aufmachen.

Ich suche nun im Netz nach § , wo gewisse Sachen geregelt sind, so dass man auch eine Diskussionsgrundlage hat.
 
@ Elfriede,

Als ich dort noch beschäftigt war, wollte der Chef, dass ich meinen AB einschalte, weil bei uns kaum jemand erreichbar war (meinen kinder habe ich es verboten, wenn Arbeitsnummern anrufen ans Tel zu gehen oder sie sollen sagen, es ist niemand da - mittlerweile überlege ich, ob ich die Nummer ganz sperre). Jedenfalls habe ich gesagt, dass wir zwar einen AB haben, ich ihn aber nicht einschalten werde, da ich nicht allzeit bereit sein möchte! Ich aber gerne zurückrufe, sobald ich wieder dienstlich unterwegs nin, in meiner Freizeit nicht. Thema durch

Mein Mann, der erst paar Jahre dort arbeitet, sieht das leider manchmal anders, er ruft manchmal zurück oder geht auch ans Telefon, wenn das Büro anruft, ich ignoriere das konsequent.

Ist schwierig, da in diesem Unternehmen auch die Kollegen zum Umdenken und "laut was sagen" zu bewegen, hintenrum meckern tun sie alle.
 
Mein Mann, der erst paar Jahre dort arbeitet, sieht das leider manchmal anders, er ruft manchmal zurück oder geht auch ans Telefon, wenn das Büro anruft, ich ignoriere das konsequent.
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Ich ja auch OK. Das ist ein geben und nehmen. Wenn man mal Wünsche dienstlicher Art hat und an gewissen tagen frei haben möchte - was auch erfüllt wird - dann muss man auch von seiner Seite aus mal zu Zugeständnissen bereit sein.

Und wenn es keine Überhand nimmt (!), finde ich auch, dass man mal ans Telefon gehen sollte wenn der AG anruft.
 
Ich ja auch OK. Das ist ein geben und nehmen. Wenn man mal Wünsche dienstlicher Art hat und an gewissen tagen frei haben möchte - was auch erfüllt wird - dann muss man auch von seiner Seite aus mal zu Zugeständnissen bereit sein.

Und wenn es keine Überhand nimmt (!), finde ich auch, dass man mal ans Telefon gehen sollte wenn der AG anruft.

Es gibt Tage, da wird hier zwei/dreimal angerufen, wegen Nichtigkeiten, die auch bis zum anderen Tag Zeit hätten, oder auch Mitarbeiter rufen nach Dienstbeendigung, teilweise bis 22.30 noch an, nur um Dir zu sagen, dass "Herr sowieso in 3 Tagen keine Pflege wünscht" oder auch um zu fragen, welches Auto sie nehmen sollen, welches frei ist. Ich empfinde das als Belästigung, weil es oftmals Sachen sind, die bis zum anderen Tag Zeit haben oder um "die Autobeschaffung" könnten sie sich selbst kümmern. Das Schärfste war mal, da hat sich eine Mitarbeiterin nachts um halb vier krank gemeldet... da fasse ich mir echt an den Kopf... sorry

Und wenn dann Tage dabei sind, wo Doppeldienst ist und auch noch Rufbereitschaft, wo sowieso die Ruhezeiten oftmals nicht eingehalten werden und dann noch so belanglose Störungen sind, dann kann ich zumind.nicht mal eben darüber lächeln.
 
Das Schärfste war mal, da hat sich eine Mitarbeiterin nachts um halb vier krank gemeldet... da fasse ich mir echt an den Kopf... sorry.

Das ist doch Leitungsaufgabe, seid Ihr/ist Dein Mann in dieser Position? Dann sieht das mit der Erreichbarkeit anders aus.
Als stellv. PDL wurde ich ebenfalls mit den "überwichtigen Neuigkeiten" zu allen möglichen und unmöglichen Tageszeiten beglückt. Dann kömmt es darauf an, wie ich das Team leite (Fisch stinkt vom Kopf...).

Bin ich normaler MA ist es mir wurscht, ob Sr. Berta krank ist (und sage es ihr auch so).

Ansonsten kann ich den Frust gut verstehen und Du hast ja jetzt Deine krative Pause :)
 
muss man sich im geplanten Überstundenfrei stets bereithalten und erreichbar sein, um bei Kollegenausfall einspringen zu können,
Bei geplant gehe ich davon aus, dass dieses Überstundefrei im Dienstplan eingetragen ist. Dann ist die Sache klar, du musst im Frei (zu dem auch das Überstundenfrei zählt) weder erreichbar sein, noch Diensttauglich, noch musst du einspringen. Generell kann man Dich zum Einspringen sowieso nicht zwingen. Man kann höflich anfragen, aber mehr auch nicht. Ist der Dienstplan einmal geschrieben und ausgehängt/bekanntgegeben, hat der Arbeitgeber damit sein Weisungsrecht aufgebraucht und Änderungen an Deinem Dienstplan sind nur noch mit Deiner Zustimmung möglich. Alles Andere wäre eine Dienstplanänderung nach unbilligem (so heißt das im Rechtsdeutsch)Ermessen und damit ein Verstoß bzw. ein Missbrauch des Direktionsrechts nach §106 GeWO.



Desweiteren fällt ständig die monatliche Dienstbesprechung in das Überstundenfrei, da ist die Teilnahme Pflicht, auch für Mitarbeiter, die eigentlich Ü-frei haben.
Ist diese Dienstbesprechung von vornherein im DP eingetragen? Wenn ja, dann ist sie Pflicht und du hast auch nicht Frei sondern gehst dann eben an dem Tag nur 1-2 Stunden arbeiten. Wenn die Dienstbesprechung erst im Nachhinein eingetragen wird und du an dem Tag frei hast, dann hast du Frei und bist nicht verpflichtet zur DB zu erscheinen (in diesem Fall gilt Gleiches wie oben).

(vgl. hier ver.di: Mein Frei )
 
Ist der Dienstplan einmal geschrieben und ausgehängt/bekanntgegeben, hat der Arbeitgeber damit sein Weisungsrecht aufgebraucht und Änderungen an Deinem Dienstplan sind nur noch mit Deiner Zustimmung möglich. Alles Andere wäre eine Dienstplanänderung nach unbilligem (so heißt das im Rechtsdeutsch)Ermessen und damit ein Verstoß bzw. ein Missbrauch des Direktionsrechts nach §106 GeWO.
ArbG Frankfurt/Main, Urt. v. 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05
ArbG Frankfurt/Main, Urt. v. 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05 Annahmeverzug des Arbeitgebers bei kurzfristiger Dienstplanänderung

Will ein Arbeitgeber ohne konkrete Notlage den Dienstplan ändern, so muss er eine angemessene Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen einhalten, anderenfalls befindet er sich im Annahmeverzug.
 
[h=2]Zulässigkeit kurzfristiger Dienstplanänderungen[/h]
Ein Thema, dass immer wieder zu Streit und Frustration führt, sind die manchmal notwendigen kurzfristigen Änderungen des Dienstplans, z.B. wegen krankheitsbedingtem Ausfall von eingeplanten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern. Dagegen schützt am besten der Einsatz von Springern, die sich speziell für solche Zwecke bereithalten. Bei spezialisierten Tätigkeiten hilft dies wegen der notwendigen Ausbildung bzw. Fähigkeiten aber auch nicht immer. Manche Beschäftigte wissen sich nicht anders zu helfen als durch bewusste Zwischenschaltung eines Anrufbeantworters. Manchmal müssen auch die Kid´s erst mal ans Telefon (”Nein, Mami hat gesagt, sie ist nicht da!”). Schon das rechtlich an sich zulässige “Nein, heute geht nicht” kann der gedeihlichen Zusammenarbeit im Wege stehen. Das ist die Praxis.
Nach der arbeitsrechtlichen Theorie (Arbeitsgericht Frankfurt vom 12.10.2005, 22 Ca 3276/05) sind kurzfristige Dienstplanänderungen grundsätzlich unzulässig. Bei Änderungen ist eine angemessene Vorankündigungszeit (4 Tage) einzuhalten. Nur in (nicht durch Planung aufzufangenden) Notfällen kann eine kürzere Ankündigungsfrist gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht hat (Urteil vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 3 AZR 40/02) aber auch Änderungsvorbehalte, die in einer Dienstvereinbarung geregelt waren, gebilligt. Das lag nahe: Die betrieblichen Akteure (Personalrat/Betriebsrat/Mitarbeitervertretung und Einrichtungsleitung) können aufgrund ihrer Sachnähe am besten für einen angemessenen Ausgleich der Interessen sorgen.
Michael W. Felser


Rechtsanwalt

Beides gespeicherte Unhalte, die ich nicht als Link zur Verfügung habe. Die Quelle müsste sich über den text finden lassen, für den der will.
 
Ist diese Dienstbesprechung von vornherein im DP eingetragen? Wenn ja, dann ist sie Pflicht und du hast auch nicht Frei sondern gehst dann eben an dem Tag nur 1-2 Stunden arbeiten. Wenn die Dienstbesprechung erst im Nachhinein eingetragen wird und du an dem Tag frei hast, dann hast du Frei und bist nicht verpflichtet zur DB zu erscheinen (in diesem Fall gilt Gleiches wie oben).

(vgl. hier ver.di: Mein Frei )

Dazu habe ich noch mal eine Frage:

Mo bis Fr ist im Dienstplan ab Erscheinen Überstundenfrei eingetragen aber auch Mittwoch ist die Dienstbesprechung von 1 1/2 Stunden eingetragen, also muss ich an diesem Tag verfügbar sein, ist es dann überhaupt erlaubt, an dem Tag Überstundenfrei einzutragen? Weil eigentlich habe ich ja kein "frei"???

Allen Anderen danke ich für die Antworten!!!!

Liebe Grüße
 
Verstehe ich dich richtig: Am Mittwoch bist du nur für die Besprechung geplant?
 

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