Verfall von geplanten Überstundenfrei

zwergol

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15.02.2009
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1
Ort
NRW
Beruf
Medizinische Fachangestellte
Akt. Einsatzbereich
Urologie
Hallo,

ich habe jetzt seit geraumer Zeit das Forum durchsucht, konnte aber keine Antwort auf mein Anliegen finden.
Seit Januar 2009 habe wir in unserer Abteilung eine neue Leitung.
Sie möchte die aufgelaufenen Überstunden der Mitarbeiter des vergangenen Jahres so schnell wie möglich durch Freizeit abgelten.
Alle Mitarbeiter sind positiv überrascht. Nun ist etwas möglich, was ein Jahr nicht ging!
Auch ich, als "priviligierte Teilzeitmitarbeiterin" (20 Std.), bekam nun die
Chance die aufgelaufenen fast 60 Überstunden abzuleisten. Zwar nicht unbedingt an den Tagen, an denen ich es wollte, aber doch tageweise bzw. halbwochenweise.
So schön und gut!
Vor 14 Tagen nun hat mich der Norovirus für eine Woche heimgesucht und ich war seit zwei Jahren das erste Mal arbeitsunfähig.
Im Januar wurden genau für diese Woche drei Tage "Überstundenfrei" (12 Std.) geplant.
Als ich in der vergangenen Woche durch Zufall auf den Dienstplan schaute, stellte ich mit Verwunderung fest, dass dieser lediglich 7,3 Überstunden auswies.
Wie kann das sein, dachte ich mir?
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies in den AVR-Richtlinien so niedergelegt sei.
Dies wurde mir durch einen MAV-Mitarbeiter bestätigt: das ist rechtens.
Geplante Überstunden im Krankenstand verfallen!!
Ist das so??
Ich habe in den AVR Richtlinien NRW nachgeschaut und kann nichts darüber finden.
Angebot meiner Abteilungsleitung: wir regeln das intern und nicht mit dem Dienstplan.
Damit habe ich nun ein Problem.
Ist das kein Betrug?
Könnte das, sollte die PDL die Information bekommen, durch wen auch immer, arbeitsrechtliche Auswirkungen (Kündigung) haben?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!?
 
Hallo Zwergol,

da der Dienstplan vor deinem Norovirus vermutlich bekannt war, hast du nun leider Pech gehabt.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
Hey...

also ich kenne eine Regelung die sieht es so, wenn jemand frei erhält im Voraus von einem Wochenende und dann krank wird, hat der Arbeitgeber das Problem. Sollte der Arbeitnehmer ein Wochenende arbeiten und das frei in der folgenden Woche erhalten und wird dann krank so erhält er die freien Tage nicht erneut.
Wie es bei Überstunden ist laut Gesetz oder Richtlinien kann ich nicht sagen, bei uns erhält dann der Mitarbeiter wenn es "Überstundentage" waren, dann keine Anrechnung auf seinen Stundenkonto, weil der Mitarbeiter dafür ja seine gute Leistung zusätzlich gebracht hat.

Ahoi......:flowerpower:
 
Hallo,

leider hast du wirklich schlechte Karten.

Wenn im Dienstplan frei (egal, aus welchen Gründen) steht und du wirst krank, geht es zu deinen Lasten.

Die einzige Ausnahme ist dann, wenn es eine Betriebsvereinbarung (wie glücklicherweise bei uns) gibt, die diesen Punkt anders regelt.

Gruß

medsonet.1
 

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