i.m. Verabreichung von Medikamenten

jackdanielsx84x

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Hallöle,

ein Altenpflegeschüler eröffnete mir gestern, das seine Lehrer ihm gesagt haben , er dürfe nur i.m. spritzen, wenn ein Arzt ihm dies bei der Erstgabe abnimmt, dies müsse dieser beí jedem Medikament tun.
Das soll heißen :
Man spritz Medivitan N i.m. in Anwesenheit des Arztes und die Verordnung ändert sich dann auf Vomex i.m. muss der Arzt auch dort die Gabe wieder beaufsichtigen.

Ich bin der Meinung und so lernte ich es auch:
Man lernt es theoretisch und kann dies nachweisen und lernt es praktisch und kann dies nachweisen sowie auch ausreichende Erfahrung und dann ist nur noch eine Verordnung des Arztes notwendig.

Allerdings sehe ich bei einigen Altenheimvorgaben nicht mehr wirklich durch. Darf ich nicht kann ich nicht ist da ja an der Tagesordnung.


Gruß
Dennis
 
Ich wusste garnicht das die i.m Spritzen dürfen.

So wie du es als zweites beschrieben hast, habe ich es auch gelernt.
 
Ja, i/m darf ein AP sogar auch!!
Ich bins ja so leid.

Zu meiner Zeit wurde es ganz "normal" gelernt (Examen 02).
Theorie beherrschen, dann in die Praxis und diese beherrschen. Und so lebenslanges Recht i/m zu spritzen.

blubbblubb
 
Es war eine Frage ;). Nicht gleich so anspringen.
 
Also noch mal für mich zum mitkommen.
Dr. Huber sieht mir beim i.m. Spritzen zu und sagt OK.

Damit darf ich also die Patienten aller anderen Ärzte auch i.m. spritzen? Dr. Maier, Dr. Müller, Dr. Krause????????????????

so lange es immer das gleiche Medikament ist??? :nurse:
 
Ich kenne es so, dass altenpflegerinnen sich meist nicht getraut haben i.m. zu spritzen weil es in der altenpflege sehr selten vorkommt. die qualifikation haben sie jedenfalls. als ich im altenheim gearbeitet hab, haben in der regel nur krankenschwestern i.m. gespritzt die sich sicher waren in technik und durchführung.

:gruebel:
 
Also noch mal für mich zum mitkommen.
Dr. Huber sieht mir beim i.m. Spritzen zu und sagt OK.

Damit darf ich also die Patienten aller anderen Ärzte auch i.m. spritzen? Dr. Maier, Dr. Müller, Dr. Krause????????????????

so lange es immer das gleiche Medikament ist??? :nurse:


Mir geht es eher darum, wieso soll es dir überhaupt einer dieser Ärzte (nach meiner Ansicht ist dafür gar kein Arzt nötig, nur eine 3 jährig qualifizierte Person mit entsprechendem Ausbildungsinhalt und Erfahrung) abnehmen, jemand hat eine 3 jährige Ausbildung, in dieser die Injektion in einen Muskel gelehrt wurde(theoretisch/praktisch) und damit ist das Ziel erreicht.
Oder etwa nicht?
 
Moin,
nö jackdanielsx84x, hast nicht recht.
Selbst GKP müssen das regelmäßig nachweisen, dass sie das bringen. Übrigens gibts dazu betsimmt schon was in irgendeinem Thraed.
Ein Arzt kann immer nur für sich entscheiden, ob er einer Pflegekraft Injektionen überträgt und nicht auch für andere Ärzte. Das Medikament spielt dabei keine Rolle.
Die Sicherheit in der Technik hängt nicht von der Qualifikation ab. Um dies zu beurteilen, sollten einschlägige Gerichtsurteile zu Rate gezogen werden. Das subjektive Empfinden ist da weniger relevant.
Bsp.: GKP hat 3 Jahre nicht i.m. gespritzt, will aber die nächste machen weil sie sich das zutraut und mal wieder "auffrischen" will. Darf die das?: Nein!!!
Laut einigen Urteilen ist sie nicht ausreichend geübt. Die Zeitspanne zur Erfüllung des Kriteriums wurde in Urteilen únterschiedlich beurteilt. Die Spanne reichte von 1/2- Jahr bis 1 Jahr.
MfG
rudi09
 
Selbst GKP müssen das regelmäßig nachweisen, dass sie das bringen.

Wo steht das?

Ich lese von deiner Spanne, die anscheinend von Gerichten festgelegt wurde.

Schön und gut! Aber wo steht das ich gelernte Tätigkeiten auffrischen muss, und wer nimmt die Prüfung ab?
Muss ich auch Einläufe prüfen lassen? ODer Katheterisierungen? Oder Blutabnahmen?
Wo fängts an, wo hörts auf?

Ich muss da garnichts nachweisen! In meiner Ausbildung haben uns unsere Dozenten so nen Wisch gegeben wo wir das 11x vor PA machen mussten udn 1x vor nem Arzt. Das das ne Vorgabe im Krankenpflegegesetz ist bezweifel ich zwar, aber schaden kanns ja nicht.

Aber wenn ich dann examiniert bin, weiß ich nichts von Derartigem!
 
Hallo,

ich bin Krankenschw., spritze regelmäßig i.m . Es reicht völlig aus wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt.
Ich würde es allerdings ablehnen, wenn ich es jahrelang, je nach Tätigkeitsbereich nicht mehr gemacht habe. Das sollte jeder tun, egal ob KS oder AP.

Warum soll ein AP nicht i.m. spritzen dürfen? Bei uns spritzen alle, ob KP oder AP. AP lernen was die Behandlungspflege angeht genau dasselbe wie ein KP. KP und AP Schüler laß ich nicht alleine spritzen, sondern nur unter Auffsicht.

Wenn ich so was wie "das die Spritzen dürfen" lese, könnte ich mich echt aufregen.
Warum denken MA aus der Krankenpflege so? Man könnte ja bei manchen meinen dass Sie Medizin studiert haben..
Wir sind wegen einer Krankenpflege Ausbildung bestimmt nicht besser als andere.. find ich respektlos..

.... übrigens meinte ich auch speziell "NickMuc". Wie ich gelesen habe bist Du Azubi. Du darfst doch als Schüler ohne Fachkraft nichts alleine machen.

Verstehe nicht warum Du dann andere bzw exam AP angreifst, die logischerweise mit Examen über Dir stehen.
 
Hallöchen,

in die Diskussion dahinter will ich mich gar nicht einmischen und kenn mich selbst nur bzgl. Krankenpflege aus...

... übrigens meinte ich auch speziell "NickMuc". Wie ich gelesen habe bist Du Azubi. Du darfst doch als Schüler ohne Fachkraft nichts alleine machen.

Das allerdings kenne ich anders...
Wenn ich nachgewiesen habe (mit PAs, schriftlich oder nicht und auch die Theorie kenne) bzw. sich die an dem Tag verantwortliche PK vergewissert hat (oder den Kolleginnen glaubt) dass ich die Tätigkeit (ob nun i.m., s.c. spritzen, katheterisieren, whatever) beherrsche, dann darf ich das sicherlich alleine machen.

Ja, es sollte wesentlich mehr unter Aufsicht/Anleitung geschehen... Keine Frage. Tut es aber faktisch nicht.
Letztlich muss wohl jede Pflegekraft selbst entscheiden, ob sie mich spritzen lässt, im Zweifel hält sie nämlich auch den Kopf hin...

Bei i.m. bin ich da auch bedeutend vorsichtiger, aber die Aussage "man dürfe nichts alleine machen" finde ich echt heftig.
Ich bin voll im Stellenplan eingeteilt, führe selbständig einen normalen Bereich, darf aber dann nichts Invasives (oder eigentlich gar nichts?) selbst machen?

Irgendwo funktioniert das doch nicht...

Meines Wissens ist mein Examenszeugnis der Beleg, dass ich die enthaltenen Tätigkeiten (und da spielt Waschen die gleiche Rolle wie alle Arten von Spritzen oder DKs) beherrsche.
Nicht mehr und nicht weniger...

Das heißt natürlich nicht, dass ich ohne Bedenken nach 5 Jahren Pause mal eben spritzen würde, aber mir wäre komplett neu, dass man das in D "regelmäßig" nachweisen müsste.

LG,
Gizmo
 
Hallo Maniac,
der jährliche Spritzenschein ist letztlich nichts anderes als das was ich geschildert habe. Man muss das auch nicht gleich ins uferlose ausbreiten. Aber i.m.- Spritzen (also ärztliche Tätigkeiten mit Verletzung der körperlichen Unversehrtheit), Blutentnahmen und s.c. Injektionen sind Standard auf dem Spritzenschein.
Also mal andersrum Maniac: Würdest du dich von einem Chirurgen am Magen operieren lassen, der das 10 Jahre nicht gemacht hat?

Ich selbst habe seit ca. 2 Jahren nicht mehr i.m. gespritzt und lehne das auch deshalb ab, es sei denn es liegt ein Notfall vor und es gibt personell keine Alternativen.

Krankenschwester78 dagegen kann ich nur zustimmen. Die Ungleichbehandlung in manchen Fragen zwischen KP und AP ist nicht gerechtfertigt und macht allen nur das Leben schwer. Selbstbewußte AP sind oft die bessere KP.
MfG
rudi09
 
Selbstbewußte AP sind oft die bessere KP.

Ich will keine Dikussion zu diesem Thema anfangen, aber ich habe dazu eine Frage: Was hat in diesem Punkt Selbstbewusstsein mit Qualität und Kompetenz zu tun?

Zum i.m. Spritzen: Was gibts da für einen Notfall, bei dem kein Arzt hinzugezogen werden kann?

In Ö (oder in meinem KH) ist es anders geregelt. Wir haben zwar i.m. spritzen in der Ausbildung gelernt, aber bei uns machen das die Turnusärzte. Also habe ich es selbst schon ca. 5 Jahre nicht mehr gemacht. Und würde es ohne vorherige Anleitung eines "Profis" auch nicht wieder machen.
Spritzenschein gibts bei uns nicht, habe auch noch nie davon gehört???

Gruß,
Lin
 
Ich selbst habe seit ca. 2 Jahren nicht mehr i.m. gespritzt und lehne das auch deshalb ab, es sei denn es liegt ein Notfall vor und es gibt personell keine Alternativen.

rudi09

Bei welchem Notfall würdest Du denn i.m. spritzen? Im Notfall doch eher i.v. oder?

An alle: Kennt Ihr denn Kontraindikationen zur i.m. Injektion, auch wenns der Arzt angeordnet hat?

  • Z.n. Lyse z.B: bei Herzinfarkt oder akuter Verdacht auf Herzinfarkt und es könnte eine Lysetherapie gemacht werden
  • Gerinnungsstörungen
  • Schock
  • Abszess oder Infektion im Injektionsgebiet
nur um ein paar Beispiele zu nennen. Wenn ich i.m. sprizte, sollte ich also nicht nur die Technik beherrschen...

Viele Grüße, Susanne
 
Hallo Maniac,
der jährliche Spritzenschein ist letztlich nichts anderes als das was ich geschildert habe. Man muss das auch nicht gleich ins uferlose ausbreiten. Aber i.m.- Spritzen (also ärztliche Tätigkeiten mit Verletzung der körperlichen Unversehrtheit), Blutentnahmen und s.c. Injektionen sind Standard auf dem Spritzenschein.
Also mal andersrum Maniac: Würdest du dich von einem Chirurgen am Magen operieren lassen, der das 10 Jahre nicht gemacht hat?

Was für ein jährlicher Spritzenschein? Wo ist sowas gesetzlich vorgeschrieben? Ausser dieser Eigenart die sich anscheinend einige Chefärzte ausgedacht haben, habe ich nichts darüber gehört...

Dein OP-Vergleich ist übrigens ziemlich lächerlich.


.... übrigens meinte ich auch speziell "NickMuc". Wie ich gelesen habe bist Du Azubi. Du darfst doch als Schüler ohne Fachkraft nichts alleine machen.

Verstehe nicht warum Du dann andere bzw exam AP angreifst, die logischerweise mit Examen über Dir stehen.

Wo greift NicMuc wen an?
Er wusste es halt nicht und hat das völlig neutral geschrieben! Angegriffen wurde er von euch!!
 
der jährliche Spritzenschein ist letztlich nichts anderes als das was ich geschildert habe. Man muss das auch nicht gleich ins uferlose ausbreiten. Aber i.m.- Spritzen (also ärztliche Tätigkeiten mit Verletzung der körperlichen Unversehrtheit), Blutentnahmen und s.c. Injektionen sind Standard auf dem Spritzenschein.


Hallo,

diesen ominösen Spritzenschein habe ich in meinen über 20 Jahren Pflegedienst noch nie gesehen, benötigt und gefordert wurde der auch nicht. Wenn es diesbezüglich eine Regelung geben würde, dann hätten in den letzten 20 Jahren mittlerweile sicher alle Kliniken gehört.
Wenn ein Arzt mir diese Aufgabe übertragen will, dann kann er oder sie, sich beim nächsten Mal danebenstellen, mir zuschauen und mich gegebenfalls unterweisen. Wenn den Medizinern das zuviel ist, dann soll er die Injektion oder Blutabnahme selber machen. Aber jährlich irgendwelche unnützen Zettel ausfüllen, dazu sehe ich keine Veranlassung....

Gruß
Behid
 
Gut, zu Anfang...diesen merkwürdigen Spritzenschein habe ich auch noch nie gesehen und laut dem juristischen Beistand meines Ausbildungsarbeitgebers, hat dieser so viel Relevanz wie Toilettenpapier. << nicht zitiert :-)


Mir geht es darum heraus zu finden ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mir in irgendeiner Form vorschreibt...ich muss dieses und jenes nachweisen oder tun und irgendjemand muss dabei sein. Bisher habe ich dies nicht gefunden und aus diesem Grund bin ich hier der Meinung:
Es ist wie in jedem anderen Beruf, ich erlerne etwas theoretisch und praktisch, erhalte die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichung und schniepp ich kann es und darf es und das schöne daran ist, ich darf manches sogar ablehnen, wenn ich mir nicht sicher bin. Das ist doch ganz toll.

Was nutzt es mir, wenn ein Mediziner daneben steht und wahrscheinlich noch die Gesäßhälfte in Quadranten einteilt? Nüscht.

Es stellt sich auch die Frage auf welche Fakten sich diese ominösen Gerichtsurteile berufen.
Wenn ich i.m. ein Medikament appliziere, es geht irgendetwas schief und ich habe nicht die leiseste Ahnung was das Medikament so tut, bin mir auch nicht mehr ganz so sicher wie man es injiziert und habe noch so ein paar weitere Defizite, die dann bekannt werden......werde ich logischerweise verurteilt, diese Hintergründe sollte man bedenken.

Kann ich jedoch sagen. Das muss ich beachten, das sind Kontraindikationen, das sind Komplikationen, so suche ich den Einstichpunkt und kenne das Medikament (ich setze diese Tatsachen voraus bevor man eine Tätigkeit ausführt) wer soll mir dann bitte den Strick zu schnüren, wenn eigentlich alles korrekt verlief?????? Antwort: Niemand!

Kein Fehler, keine Strafe!


Gruß
Dennis
 
wer soll mir dann bitte den Strick zu schnüren, wenn eigentlich alles korrekt verlief?????? Antwort: Niemand!
Im Schadensfall ist es aber so dass Du nachweisen musst das alles korrekt lief - und kannst du das ? hast du immer nen Zeugen dabei ?

Denn leider ist es so dass die i.m. Injektion ein vergleichsweise hohes Risiko in sich birgt , nicht nur wenn sie nicht sachgemäß durchgeführt wird. Nicht ohne Grund ist man mittlerweile dazu übergegeangen viele Medikamente die über lange Zeit i.m. appliziert wurden auf s.c. umzustellen oder auch i.v. zu geben.
Allein deshalb fehlt vielen auch einfach die Übung und das macht unsicher und das führt dann vielleicht auch zu Fehlern in der Durchführung.
Ich persönlich habe mindesten 4-5 Jahre nicht mehr i.M. gespritzt und würde mir das ohne entsprechende Übung nicht so wirklich zutrauen.
Es gibt sicherlich noch Bereich in denen viel i.m. appliziert wird und die Pflegekräfte haben dann auch entsprechend die Übung . Zum Thema Delegation kann ich nur sagen das sie soweit ich weiß personengbunden ist und zwar auf beiden Seiten. D.h. ein Arzt delegiert an eine Pflegekraft.

Das Thema Spritzenschein wird immer wieder und auch zunehmend diskutiert , nicht weil sich die Rechtslage verändert hätte, die war nämlich tatsächlich schon immer so, sondern weil es zu einer zunehmenden Verrechtlichung in der Pflege und in der Medizin gekommen ist - sprich im Schadensfall wird immer häufiger geklagt.
Flocky
 

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Nur zur Erinnerung: es gibt keine Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte. Da ist es müßig darüber zu diskutieren wer was darf und wer nicht. Es gilt in jedem Falle die Delegierungsverantwortung (leigt beim Arzt) und die Durchführungsverantwortung (liegt bei jedem selbst).

Der Kadi wird also nicht nach allgemeiner Qualifizierung (KS, KPH, AP oder sonstwas) fragen. Den interessiert, ob sich der Delegiernde überzeugt hat von den Fähigkeiten- mit nem Spritzenschein wird derjenige dies belegen können.
Dann ist der Durchführende dran- er muß nachweisen das er keinen Fehler begangen hat.

Jeder muss selbst wissen, wieviel ihm sein Mut wert ist.

Elisabeth
 

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