- Registriert
- 18.02.2007
- Beiträge
- 59
- Ort
- Berlin
- Beruf
- Pflegedienstleitung
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
Hallo Ihr Lieben!
Ich arbeite in einem priv. PD und habe folgendes Problem. Mein Arbeitgeber bzw. meine PDL verlangt von mir und auch meinen Kollegen, das wir beim Pat. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen sollen(was wir vorher nie mußten). Gemeint ist: putzen, saugen, staubwischen ect. Meine Auffassung ist, das ich dies nicht tun möchte, da mir bei meiner Einstellung ausdrücklich gesagt wurde, das wir nur Behandlungspflege und Grundpflege durchführen müssen. Was ja auch völlig korrekt ist. Und nur im allerhöhsten Notfall eine Hauswirtschftl. Tätigkeit von uns KS übernommen werden muß. Nun wurde mir gegebüber argumentiert, das es ja eine Bezugspflege sei und ich deshalb der Anweisung folgen muß um dem Pat. nicht ständig wechselndes Personal zumutbar ist. Das diese Aussage völliger Quatsch ist, weiß meine PDL nur zu gut, denn wir arbeiten schon nach der Bezugspflege. Ich leiste bei meinen Stammpat. Grund-und Behandlungspflege, sowie auch eine Mahlzeit bereiten. Ich bin aber nicht gewillt, als exam KS, die Arbeit der Hauspflegekräfte zu übernehmen, zumahl diese kaum Arbeit haben. Es ist ja nicht so, das ich generell jegliche Putzarbeit ablehne, ist zum BSp. ein NOtfall und die Pat. hat unter sich gemacht und alles in der WHG ist auf dem Boden verteilt, nehme ich schon einen Wischer zur Hand und beseitige das Chaos. Aber für immer? Mir geht es einfach ums Prinzip. Ich habe bei meiner Einstellung ausdrücklich gesagt, das ich keine Hauswirtschaftl. Tätigkeiten machen möchte und mir wurde das zugesichert. Schriftlich habe ich das nicht, aber eine mündl Zusage ist doch auch eine Vereinbarung? Und was kann mir passieren? Heißt es dann Arbeitsverweigerung obwohl ich meine Arbeitskraft ja für alles andere zur Verfügung stelle und ich lt. der Chefs dies auch gut mache? Bitte jetzt keine Moralpredigen, von wegen, das ich mir zu fein bin, darum geht es hier gar nicht, sondern um die mündl. Vereinbarung.
Ich arbeite in einem priv. PD und habe folgendes Problem. Mein Arbeitgeber bzw. meine PDL verlangt von mir und auch meinen Kollegen, das wir beim Pat. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen sollen(was wir vorher nie mußten). Gemeint ist: putzen, saugen, staubwischen ect. Meine Auffassung ist, das ich dies nicht tun möchte, da mir bei meiner Einstellung ausdrücklich gesagt wurde, das wir nur Behandlungspflege und Grundpflege durchführen müssen. Was ja auch völlig korrekt ist. Und nur im allerhöhsten Notfall eine Hauswirtschftl. Tätigkeit von uns KS übernommen werden muß. Nun wurde mir gegebüber argumentiert, das es ja eine Bezugspflege sei und ich deshalb der Anweisung folgen muß um dem Pat. nicht ständig wechselndes Personal zumutbar ist. Das diese Aussage völliger Quatsch ist, weiß meine PDL nur zu gut, denn wir arbeiten schon nach der Bezugspflege. Ich leiste bei meinen Stammpat. Grund-und Behandlungspflege, sowie auch eine Mahlzeit bereiten. Ich bin aber nicht gewillt, als exam KS, die Arbeit der Hauspflegekräfte zu übernehmen, zumahl diese kaum Arbeit haben. Es ist ja nicht so, das ich generell jegliche Putzarbeit ablehne, ist zum BSp. ein NOtfall und die Pat. hat unter sich gemacht und alles in der WHG ist auf dem Boden verteilt, nehme ich schon einen Wischer zur Hand und beseitige das Chaos. Aber für immer? Mir geht es einfach ums Prinzip. Ich habe bei meiner Einstellung ausdrücklich gesagt, das ich keine Hauswirtschaftl. Tätigkeiten machen möchte und mir wurde das zugesichert. Schriftlich habe ich das nicht, aber eine mündl Zusage ist doch auch eine Vereinbarung? Und was kann mir passieren? Heißt es dann Arbeitsverweigerung obwohl ich meine Arbeitskraft ja für alles andere zur Verfügung stelle und ich lt. der Chefs dies auch gut mache? Bitte jetzt keine Moralpredigen, von wegen, das ich mir zu fein bin, darum geht es hier gar nicht, sondern um die mündl. Vereinbarung.