S
sigjun
Gast
Hallo Boardler,
folgende Sachverhalte:
1. Kollegin hat Teilzeitvertrag, in dem die wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben ist. Seit Jahren arbeitet sie in einem bestimmten Rhythmus, sprich die freien Tage fallen immer auf dieselben (gleichen?) Tage. Dies wurde bisher von der PDL so toleriert und von der STL immer so eingeplant, mehr noch, wenn diese Tage verschoben werden sollten wurde immer erst ihr Einverständnis dazu eingeholt. Auf Grund veränderter Personalsituation besteht nun die Notwendigkeit diese immer auf den selben(gleichen?) Tag fallenden freien Tage variabler in die DP aufzunehmen, ohne dass ihr Einverständnis jedes Mal eingeholt werden muss.
Frage: Gibt es rechtl. Grundlagen, die diese Kollegin anbringen kann, damit ihre persönliche Dienstplanung weiterhin so bestehen bleibt, bzw. die freien Tage nicht ohne ihr Einverständnis einfach anders geplant werden?
Greift hier so etwas wie das Gewohnheitsrecht?
2. Ist eine Änderung eines Arbeitsvertrages (Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit) gültig, wenn nur der AG diesen Vertrag unterschrieben hat?
Was könnte passieren, wenn dem AG nach Jahren auffällt, dass die Unterschrift des AN fehlt, dieser aber schon seit Jahren in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet?
Greift dann so etwas wie "Billigung des AG" oder "Gewohnheitsrecht"und die Reduzierung gilt weiterhin?
Kann der AG verlangen, dass der AN, nachdem es bemerkt wurde, wieder in Vollzeit arbeitet?
Beispiele, oder rechtliche Grundlagen würden mir weiterhelfen.
folgende Sachverhalte:
1. Kollegin hat Teilzeitvertrag, in dem die wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben ist. Seit Jahren arbeitet sie in einem bestimmten Rhythmus, sprich die freien Tage fallen immer auf dieselben (gleichen?) Tage. Dies wurde bisher von der PDL so toleriert und von der STL immer so eingeplant, mehr noch, wenn diese Tage verschoben werden sollten wurde immer erst ihr Einverständnis dazu eingeholt. Auf Grund veränderter Personalsituation besteht nun die Notwendigkeit diese immer auf den selben(gleichen?) Tag fallenden freien Tage variabler in die DP aufzunehmen, ohne dass ihr Einverständnis jedes Mal eingeholt werden muss.
Frage: Gibt es rechtl. Grundlagen, die diese Kollegin anbringen kann, damit ihre persönliche Dienstplanung weiterhin so bestehen bleibt, bzw. die freien Tage nicht ohne ihr Einverständnis einfach anders geplant werden?
Greift hier so etwas wie das Gewohnheitsrecht?
2. Ist eine Änderung eines Arbeitsvertrages (Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit) gültig, wenn nur der AG diesen Vertrag unterschrieben hat?
Was könnte passieren, wenn dem AG nach Jahren auffällt, dass die Unterschrift des AN fehlt, dieser aber schon seit Jahren in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet?
Greift dann so etwas wie "Billigung des AG" oder "Gewohnheitsrecht"und die Reduzierung gilt weiterhin?
Kann der AG verlangen, dass der AN, nachdem es bemerkt wurde, wieder in Vollzeit arbeitet?
Beispiele, oder rechtliche Grundlagen würden mir weiterhelfen.
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. Zack schon wieder eine 1/2 Stelle eingespart.