Gewohnheitsrecht freie Tage

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sigjun

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Hallo Boardler,
folgende Sachverhalte:
1. Kollegin hat Teilzeitvertrag, in dem die wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben ist. Seit Jahren arbeitet sie in einem bestimmten Rhythmus, sprich die freien Tage fallen immer auf dieselben (gleichen?) Tage. Dies wurde bisher von der PDL so toleriert und von der STL immer so eingeplant, mehr noch, wenn diese Tage verschoben werden sollten wurde immer erst ihr Einverständnis dazu eingeholt. Auf Grund veränderter Personalsituation besteht nun die Notwendigkeit diese immer auf den selben(gleichen?) Tag fallenden freien Tage variabler in die DP aufzunehmen, ohne dass ihr Einverständnis jedes Mal eingeholt werden muss.
Frage: Gibt es rechtl. Grundlagen, die diese Kollegin anbringen kann, damit ihre persönliche Dienstplanung weiterhin so bestehen bleibt, bzw. die freien Tage nicht ohne ihr Einverständnis einfach anders geplant werden?
Greift hier so etwas wie das Gewohnheitsrecht?

2. Ist eine Änderung eines Arbeitsvertrages (Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit) gültig, wenn nur der AG diesen Vertrag unterschrieben hat?
Was könnte passieren, wenn dem AG nach Jahren auffällt, dass die Unterschrift des AN fehlt, dieser aber schon seit Jahren in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet?
Greift dann so etwas wie "Billigung des AG" oder "Gewohnheitsrecht"und die Reduzierung gilt weiterhin?
Kann der AG verlangen, dass der AN, nachdem es bemerkt wurde, wieder in Vollzeit arbeitet?
Beispiele, oder rechtliche Grundlagen würden mir weiterhelfen.
 
Also zu dem Themea mit den freien Tagen:
Ich würde sagen, was ist das für eine Kollegin, wenn sie immer an den selben Tagen frei haben will. Und alle anderen gehen womöglich mehr als flexibel mit ihren freien Tagen um. Ich wäre schon lange laut geworden, wenn eine meiner Kolleginnen immer an den selben Tagen im Monat frei hat:angry:.
Gleiches Recht für alle!!
Dann viel Spaß beim Dienstplan schreiben, wenn jetzt alle ihre freien Tage vorgeben.
Zum Thema Teilzeitarbeit:
Welches Krankenhaus, hat heute das Bedürfnis einen AN 100% arbeiten zu lassen, wenn der nur 50% möchte oder kann:verwirrt:. Zack schon wieder eine 1/2 Stelle eingespart.
 
Also zu dem Themea mit den freien Tagen:
Ich würde sagen, was ist das für eine Kollegin, wenn sie immer an den selben Tagen frei haben will. Und alle anderen gehen womöglich mehr als flexibel mit ihren freien Tagen um. Ich wäre schon lange laut geworden, wenn eine meiner Kolleginnen immer an den selben Tagen im Monat frei hat:angry:.
Gleiches Recht für alle!!
Da liegt der Hase im Pfeffer, es ist nicht nur die eine Kollegin.
Entstanden ist es es irgendwann einmal, keine vollständigen Infos was die Inhalte der neuen Verträge anbelangt. Will heißen: MA erzählte, dass die freien Tage so versprochen sind, vorherige DP-Schreiber erkundigte sich nicht genau, ob es stimmt....und irgendwann war es dann so, wie es heute ist. Ein schleichender Prozess, der von niemand aufgehalten wurde und von allen hingenommen wurde.
Dann kam eine neue Leitung, wunderte sich ob der vielen seltsamen und festgeschriebenen Wünsche und begann sich genau zu informieren.
Nun heißt es das zu ändern, bzw. muss es geändert werden nach dem Dafürhalten der STL, aber welcher Neue will da gleich den Unmut aller auf sich laden? Ein sehr sensibles Thema, was viel Fingerspitzengefühl verlangt. Von daher braucht es eben auch die Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und aus versch. Gründen wird z.Z. noch vermieden sich direkt an dier Perso/Rechtsabteilung des AG zu wenden weil ein ebenso sensibles Thema.
 
Hallo Sigjun,

das ist eine verzwickte Situation. Ich denke mal der Vertrag wird gültig sein, weil auch "mündlicher Vertrag" - Medsonet wird sich sicher dazu kompetent äussern.

Die freien Tage - bei uns war es vor ca. 20 Jahren üblich, dass sich damals, Teilzeit-MA festlegen mussten, welches ihre "regulären" Arbeitstage sind bzw. waren. Somit waren dann auch die freien Tage definiert, kann das noch aus der Zeit stammen? Ob das dann auch heute noch Gültigkeit hat, gute Frage.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hm- manchmal ist das ganze Familienleben auf diese Einigung ausgelgt. Das muss dann alles neu organisiert werden... obwohl, man hat ca. 4 Wochen im Vorfeld Zeit. Aber ob das immer ausreicht.

Elisabeth
 
Da steht nix von Familie, ausserdem auch Kinder werden in vielen Jahren, viele Jahre älter - der Stundenplan ist auch nicht alle Jahre gleich, oder?
 
Stimmt- das hatte ich bei meinem reichen Kindersegen vergessen. Da war die Zeit wirklich ein bischen sehr gedehnt- ist heute eher unüblich. *g*

Elisabeth (die übrigens in der Zeit Vollzeit und 3-Schicht gearbeitet hat)
 
Die freien Tage - bei uns war es vor ca. 20 Jahren üblich, dass sich damals, Teilzeit-MA festlegen mussten, welches ihre "regulären" Arbeitstage sind bzw. waren. Somit waren dann auch die freien Tage definiert, kann das noch aus der Zeit stammen? Ob das dann auch heute noch Gültigkeit hat, gute Frage.
So ähnlich ist es auch hier. Die TZ-MA mussten sich bzgl. ihrer freien Tage zwar nicht festlegen, allerdings wurde es mdl. versprochen und war lange Zeit auch kein Problem gewesen, irgendwann ging das so ineinander über, dass bei einigen sogar die Urlaubstage entsprechend berechnet wurden.
Daher ja meine Frage ob sich ein Gewohnheitsrecht oder was auch immer ableiten lässt.
Es sind übrigens nicht nur Mütter, die ihre gesamte Familienlogistik darauf ausgelegt haben.
 
Hm- Rücksichtnahme...auf Mütter? auf pflegende Angehörige? auf junge Leute? auf ein soziales Leben außerhalb des Berufes? ...

Es scheint nicht leicht zu sein in einer Zeit des Personalmangels einen DP zu schreiben, der allen Wünschen gerecht werden kann. Aber wo fängt der eigene Bedarf an, wo hört er auf?

Elisabeth
 
Hallo,
also ein "Gewohnheitsrecht" gibts wohl eher nicht,jedenfalls habe ich in den gängigen Gesetzestexten nix dazu gefunden. Ich würde jedoch als DP-Schreiber keine solchen Zugeständnisse machen,wenn ich dies nicht als Dienstanweisung von der Leitung expliziet für diese Kollegin bekomme. Wenn nix Schriftliches existiert,dann hat besagte Kollegin Pech und wird genauso arbeiten und frei machen,wie alle anderen auch! Sollte ihr dies nicht passen,hält sie ja sicher keiner von einem Arbeitsplatzwechsel ab.
 
Es gibt kein Dauerrecht auf bestimmte freie Tage in der Woche.Ich glaube auch nicht,daß das jemals schriftlich fixiert wurde.Aber wenn,alte schriftliche Verträge gelten weiterhin.Ich habe mal was von uralten Dauernachtwachenverträgen gehört.Vielleicht gibt es so etwas noch.

Wenn sich da so was eingeschlichen hat,dann arbeiten die betreffenden Kollegen vermutlich an einer zweiten Arbeitsstelle.Da werden dann die freien Tage vehement verteidigt,eben für die andere Stelle....

Ansonsten ist der Arbeitnehmer so flexibel einsetzbar,wie er für den Dienstplan und die jeweilig entstehenden Arbeitssituationen und Schichten benötigt wird.
Es gibt Stationen,da werden kaum Mitarbeiter-Wünsche bei Dienstplangestaltung berücksichtigt.Dann wiederum gibt es Stationen ,die mehrere wichtige Tage im Monat berücksichtigen.
 
Hallo.
1.
...
Frage: Gibt es rechtl. Grundlagen, die diese Kollegin anbringen kann, damit ihre persönliche Dienstplanung weiterhin so bestehen bleibt, bzw. die freien Tage nicht ohne ihr Einverständnis einfach anders geplant werden?
Greift hier so etwas wie das Gewohnheitsrecht?
Meiner Meinung greift in diesem Sachverhalt das genannte Urteil:
Wikipedia
Sonderfall: Gewohnheitsrecht betr. Arbeitszeit? [Bearbeiten]

1998 wies das Landesarbeitsgericht Hessen die Klage eines Arbeitnehmers ab, der seit mehreren Jahren im Nachtdienst tätig war und in den Tagesdienst eingeteilt wurde. Er begründete die Klage mit dem Gewohnheitsrecht, da er jahrelang immer die gleiche Arbeitszeit gehabt habe. Dadurch sei ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Einteilung in die Nachtschicht entstanden.
Das Gericht verwarf diese Auffassung – denn Voraussetzung für das Entstehen einer betrieblichen Übung sei ein übereinstimmender Wille beider Vertragspartner. Im vorliegenden Fall habe der Arbeitgeber nicht erkennen lassen, mit der generellen Übernahme einer bestimmten Schicht einverstanden gewesen zu sein (LAG Hessen -9 Sa 1325/98,
Wunschdienstpläne sind immer nur für wenige attraktiv. Irgendein anderer muß letztendlich nämlich die anderen Schichten übernehmen. Und verschiedene Wünsche ergänzen sich meiner Erfahrung nach eher selten. Gibt es dort diesbezüglich keine Konflikte im Team?

Mitarbeitern sollte m.E. jedoch die Möglichkeit gegeben werden, gegenseitig Dienste zu tauschen - nach arbeitszeitrechtlichen Vorgaben natürlich.

2. Ist eine Änderung eines Arbeitsvertrages (Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit) gültig, wenn nur der AG diesen Vertrag unterschrieben hat?
Was könnte passieren, wenn dem AG nach Jahren auffällt, dass die Unterschrift des AN fehlt, dieser aber schon seit Jahren in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet?
Hier scheint ja auch ohne Schriftform eine beidseitige Willenserklärung erkennbar und damit ein gültiger Vertrag vorliegend. Außerdem haben Mitarbeiter ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viel wäre dem AG hier nicht gewonnen, weil er bei nächster Gelegenheit den Mitarbeiter wieder in Teilzeit gehen lassen müsste. (vgl. §8 TzBfG)
Guten Abend
 
Moin Sigjun,

geht es dem MA um eine Erhöhung seiner Arbeitszeit und beruft sich deshalb auf den von ihm nicht unterzeichneten Arbeitsvertrag?

Ansonsten würde ich mich meinem Vorschreiber anschliessen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Wenn nix Schriftliches existiert,dann hat besagte Kollegin Pech und wird genauso arbeiten und frei machen,wie alle anderen auch! Sollte ihr dies nicht passen,hält sie ja sicher keiner von einem Arbeitsplatzwechsel ab.

Und genau so möchte ich nicht reagieren.
Das sind langjährige MA, die ihren Job auch gut erledigen und denen möchte ich nicht das Gefühl vermitteln: "Hoppla, jetzt bin ich da, rechtlich gesehen habt Ihr keinen Anspruch und jetzt läuft hier alles ganz anders, wem das nicht passt, der kann sich gerne nach einem neuen AG umsehen."
Das schafft m.E. nur Frust und Ängste und nicht alleine für die, bei denen sich was ändert. Einen AN so zu behandeln, nachdem etwas jahrelang toleriert wurde, finde ich schäbig und fies.
Bevor ich mir überhaupt eine Strategie zurecht lege brauche ich rechtliche Grundlagen, oder Urteile. Das nachfolgende Gespräch wird schwierig genug, da sollten wenigstens die Fakten stimmen.
 
@hypurg
Dankeschön, das ist ein Urteil, was dem widerspricht, dass die AN weiterhin auf den bisherigen gleichen freien Tagen bestehen könnte.
Es geht hier nicht darum, dass MA weiter tauschen können oder auch wunschfrei erhalten. Es ist aber bedeutend einfacher die Dienste der anderen nicht um 4-5 MA herum zu erstellen, weil diese seit Jahren immer bestimmte freie Tage haben.
Die Konflikte laufen eher unterschwellig, teils, weil niemand so genau weiß, ob es denn evtl. doch in deren Verträgen steht, andere widerum haben resigniert.

@narde
Der MA möchte nicht erhöhen, ich war nur einfach sprachlos, wie sich alle nach einem geänderten Vertrag richten, inklusive Perso, aber den AG interessiert nicht mal ob der Vertrag unterschrieben ist. Interessanterweise unterschrieb der MA den Vertrag nicht, weil in diesem die gewünschten freien Tage nicht festgehalten wurden, aber auch diese arbeitet seither nach ihren Wünschen.
@Elisabeth
Genau das ist es, ich kenne einige Häuser die, in Zeiten einer mehr als ausreichenden Personalsituation, sich darauf einließen alle mgl. Konstellationen in die Arbeitsverträge aufzunehmen. In der heutigen Zeit sind aber viele davon weitaus schlechter umsetzbar und die DP-Gestaltung gestaltet sich mitunter immer wieder auf`s Neue zu einem Problemlösungsprozess.
Die damalige Personalsituation ließ solche Zugeständnisse problemlos zu und dass die AG so sozial waren ist per se auch nicht schlecht. Eher ist es schade, dass es heute nicht mehr mgl. ist, aber andere Baustelle.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass viele dieser MA die Zeichen der Zeit erkannt haben und ohne große Erklärungen flexibel sind, trotz bestehender Verträge. Leider reicht es immer noch nicht aus.
 
Hallo Sigjun,
ich denke das die Kollegin keinen Anspruch auf bestimmte Tage hat. Ist natürlich eine schwierige Situation für Dich als neue Leitung. Wenn Du es nicht mehr ermöglichen kannst das Sie so arbeitet,und es evt.auch noch Kollegen gibt die dies nicht okay finden, hilft nur ein klärendes Gespräch auch mit dem Hinweis das die Kollegin sich dann eine andere Station suchen muß. Bei mir gibt es auch solche Mitarbeiter aber wir haben dies gemeinsam im Team besprochen und wird von allen getragen.
Grüße von Seebär
 
Hallo Boardler,
folgende Sachverhalte:

2. Ist eine Änderung eines Arbeitsvertrages (Reduzierung der wöchentl. Arbeitszeit) gültig, wenn nur der AG diesen Vertrag unterschrieben hat?
Was könnte passieren, wenn dem AG nach Jahren auffällt, dass die Unterschrift des AN fehlt, dieser aber schon seit Jahren in der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet?

Hallo,

der zweite Teil deiner Frage kann relativ eindeutig beantwortet werden:

- ein Arbeitsvertrag, der nur einseitig unterschrieben wurde, ist natürlich nicht gültig, denn wie bei jedem Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung erforderlich.

aber:

- ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Wenn, wie in diesem Fall, seit Jahren eine Arbeitszeitreduzierung "gelebt" und auch abgerechnet wird, ist dies der "gültige Arbeitsvertrag". Auf den Ursprungsvertrag, der nur einseitig unterschrieben wurde, kann in keinem Fall bestanden werden. Ferner gibt es sowieso einen "Rechtsanspruch" auf einen Teilzeitvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Boardler,
folgende Sachverhalte:
1. Kollegin hat Teilzeitvertrag, in dem die wöchentliche Arbeitszeit festgeschrieben ist. Seit Jahren arbeitet sie in einem bestimmten Rhythmus, sprich die freien Tage fallen immer auf dieselben (gleichen?) Tage. Dies wurde bisher von der PDL so toleriert und von der STL immer so eingeplant, mehr noch, wenn diese Tage verschoben werden sollten wurde immer erst ihr Einverständnis dazu eingeholt. Auf Grund veränderter Personalsituation besteht nun die Notwendigkeit diese immer auf den selben(gleichen?) Tag fallenden freien Tage variabler in die DP aufzunehmen, ohne dass ihr Einverständnis jedes Mal eingeholt werden muss.
Frage: Gibt es rechtl. Grundlagen, die diese Kollegin anbringen kann, damit ihre persönliche Dienstplanung weiterhin so bestehen bleibt, bzw. die freien Tage nicht ohne ihr Einverständnis einfach anders geplant werden?
Greift hier so etwas wie das Gewohnheitsrecht?

Hallo,

bei der Aufstellung eines Dienstplanes hat die "Gleichbehandlung" aller Kolleginnen und Kollegen Vorrang vor einem gefühlten "Gewohnheitsrecht" einer einzelnen Kollegin.
Damit ist diese Frage hoffentlich eindeutig beantwortet, es gibt in dieser Frage keinen Rechtsanspruch in Form eines "Gewohnheitsrechtes".
Ein grundsätzliches Recht auf einen gewissen freien Tag müsste einzelvertraglich vereinbart sein, damit es greift. Natürlich müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen, warum man eine "Spielregel" ändert, die wohl längere Zeit problemlos funktioniert hat, denn sonst wäre es ja eine willkürliche Handlung gegenüber der Kollegin, über die sie sich zu recht beschweren kann.

"Gewohnheitsrechte" im Arbeitsrecht gibt es in der Regel nur als "Gruppenrecht" für alle Arbeitnehmer, man bezeichnet sie dann als "betriebliche Übung" . Sie entstehen dann, wenn der Arbeitgeber über Jahre eine Leistung gewährt, die weder tariflich oder über eine Betriebsvereinbarung geregelt sind.

Gruß

medsonet.1
 
Wahrscheinlich geht es hier vielen so, wie mir: Ich habe an jedem zweiten Wochenende frei. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert.
Einen Anspruch darauf habe ich aber nicht. (Deswegen arbeite ich am nächsten Wochenende, statt frei zu haben.)
Allerdings habe ich viele Kolleginnen erlebt, die behauptet haben, diesen Anspruch zu haben.
Und wenn das mit der hier eingangs erwähnten Kollegin mündlich vereinbart war, daß sie immer an den gleichen Tagen frei hat, gibt es für diese Vereinbarung bestimmt keine Zeugen und somit auch keine Zeugen dafür, daß der Arbeitgeber dieser Absprache nur unter Vorbehalt zugestimmt hat.
Und wenn es diese Vereinbarung geben sollte und diese nicht unter Vorbehalt war und es Zeugen dafür gibt, kann man diese mit einer Änderungskündigung auch wieder ändern.
Solange diese Regelung praktikabel war und keinen störte, lief es. Wenn es aber Probleme macht, den Dienstplan so zu schreiben, ist das ganz schnell anders.
 
Danke an alle, die mir Informationen gegeben haben.
Besonderen Dank an Medsonet, nun ist mir die rechtliche Seite ganz klar und ich kann mir in Ruhe eine Strategie überlegen wie es für alle Beteiligten mit einem guten Gefühl ausgeht und der DP auch weiterhin planbar ist.
 

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