Geplante OP nach Narkose ausgefallen!

Schwester Sonja

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16.11.2007
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Beruf
Fachkrankenschwester, Rettungsassistentin, Radiologieassistentin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie OP, NA und Röntgen
Hallo!
Weiß nicht, ob ich hier wirklich richtig bin, aber ich muß das jetzt unbedingt los werden.

Letzte Woche wurde bei einem Patienten eine geplante Routine-Arthroskopie NACH Einleitung der Anästhesie abgebrochen, weil es der schwangeren Anästhesistin auf einmal gar nicht mehr gut ging (RR-Abfall, kaltschweißig, ...).
Ein Ersatz war zu diesem Zeitpunkt nicht da, weil in jedem Saal operiert wurde.

Als der Patient im Aufwachraum zu sich kam, wurde ihm vom Chefarzt die Situation erklärt und er zeigt sich einsichtig. Ein neuer Termin für den übernächsten Tag wurde ausgemacht.

Nun kam der Patient nicht zur OP und wir erhielten ein Schreiben von der KK, daß sich der Patient beschwert habe und die KK um Klärung der Sache bittet.
Außerdem behält er sich das Recht vor, seinen Rechtsanwalt einzuschalten.

Unserem ganzen Team ist die Sache echt peinlich, von der Anästhesistin ganz zu schweigen.

Wem ist schon mal etwas Ähnliches passiert und kennt einen solchen Fall.
Was kann uns außer dem Imageverlust passieren?
 
Zum Glück kann ich nicht sagen das ich davon schon mal gehört habe.
Das Verhalten des Patietten ist völlig in Ordnung.
Ausser dem Imageschaden wird wohl noch ein Schmrzensgeld fällig.
Er muss ja noch mal in Narkose versetzt werden. Und das bei der Standardaufklärung...jede Narkose kann auch tödlich ausgehen...!
Weiters wird sich wohl auch die Unfallversicherung einschalten, schliesslich wurden Arbeitschutzgesetze massiv verletzt, von der Gefahr für das Baby ganz zu schweigen.
Nachdenkliche Grüße
Pinguin
 
Ich kann den Patienten auch gut verstehen und muss sagen, dass er mit seiner Verfahrensweise recht hat. Wenn die Anästhesistin von ihrer Schwangerschaft gewusst hat, dann hat sie in meinen Augen verantwortungslos gehandelt. Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hätte sie gar nicht mehr im Anästhesiebereich arbeiten dürfen und wenn der AG auch von der Schwangerschaft unterrichtet war, dann wird auch er die Verantwortung tragen müssen.

Wenn mir jemand nach eine kürzlich beendeten Narkose so etwas erzählen würde, würde ich vielleicht auch zunächst mal Verständnis zeigen. Meist kommt einem aber erst später zu Bewusstsein, was da passiert ist und vielleicht hat auch die Krankenkasse gefragt, warum sie den aufenthalt bezahlen soll, wenn die OP nicht stattgefunden hat.

Ich würde als Klinik die Narkose nicht in Rechnung stellen und dem Patienten ein angemmessenes Scmerzens/Entschädigungsgeld anbieten und hoffen damit noch die Kurve zu kriegen.

Behid
 
Ja, kann Euch nur Recht geben.
Die Anästhesistin arbeitet freiberuflich auf selbständiger Basis und ist somit keine Angestellte der Hauptabteilung oder der Klinik. Es war bereits vorher bekannt, daß sie schwanger ist, sie ist bestimmt schon im 7. Monat.

Kann mir nicht vorstellen, daß die Narkose in Rechnung gestellt wurde, aber ob bereits ein Angebot auf Entschädigung gemacht wurde, kann ich auch nicht beantworten.

Erst einmal Dake, für die ehrlichen Meinungen.
 
Pat.- Seite: Ist jemand zu Schaden gekommen? Es handelte sich um einen elektiven Routine-Eingriff ohne akute Lebensbedrohung- richtig?

Seite der Einrichtung: Ist jemand zu Schaden gekommen? Hätte jemand zu Schaden kommen können, wenn der Eingriff weiter durchgeführt worden wäre?

Krankenkassenseite: Ist jemand zu Schaden gekommen? Ergeben sich Mehrausgaben?


Pat: Kein körperlicher Schaden. Die psychische Belastung bei einer erneuten Narkose ist in Betracht zu ziehen.

Einrichtung: Die Ärztin bot ein akutes, vorher nicht absehbares Ereignis. Es konnte kein Ersatz gefunden werden. Man kann von einer Einrichtung nicht verlangen, dass sie Reserveärzte vorhält. Ergo: war der Abbruch des Eingriffs das einzig richtige um Schaden zu vorzubeugen.

Krankenkasse: finanzielle Mehrbelastung durch erneute Narkose, ggf. durch psycholog. Betreuung des Pat.

Wo Menschen arbeiten können Fehler auftreten. Wo hier der Fehler ist, vermag ich nicht zu sagen. Es handelt sich m.E. um eine Verkettung unglücklicher Umstände.

Elisabeth
 
Ach Elisabeth Dinse!

Deine Worte tun gut.

Zwar bin ich nicht direkt mit Schuld oder so, aber ich arbeite in diesem guten und herzlichen Haus sehr gerne und bin eine sehr verantwortungsbewußte und souveräne Mitarbeiterin. Deshalb verursacht der Vorfall bei mir starkes Unbehagen.

Der KK entstehen eigentlich keine Mehrkosten, weil die bisherigen ja nicht in Rechnung gestellt wurden.
Der Pat. wurde nicht geschädigt, braucht aber noch einmal eine Narkose und die Nervosität und Ängste, die man vor einer OP hat, kann ich ihm nicht nehmen.
In diesem Moment, als der Eingriff abgebrochen, bzw. gar nicht statt gefunden hat, gab es wirklich keine Alternative.

Trotzdem ist die Stimmung bei uns im OP bedrückt und selbst ich fühle mich schuldig für etwas, an dem Keiner Schuld hat.

Danke noch einmal für das Verständnis.
 
Wer bei der Fehlersuche immer nur nach Schuld sucht wird scheitern. Es gibt hier keinen Schuldigen. Man kann die Abläufe überdenekn und den Vorfall nehem um neu zu überdenken: was ist wenn? Nicht jede Op kann ja so einfach abgebrochen werden.

Die Drohungen des Patienten sind wohl eher schlechten Ratgebern zuzuordnen. Eure Klinik hat sich korrekt verhalten. Auch ein Schmerzensgeld wird es hier nicht geben können. Der Pat. müßte nachweisen, dass er über die Gebühr seelisch belastet wurde. das dürfte ausgesprochen schwierig sein.

Elisabeth
 
Sorry Elisabeth aber das sehe ich anders. Natürlich macht es keinen Sinn immer nach einem Schuldigen zu suchen und selbstverständlich gibt manchmal eine Verkrettung unglücklicher Zustände.
Das sehe ich hier aber nicht!
Dem Team (allgemein) kann man keinen Vorwurf machen, aber jemand hat die Ärztin in "ihrem Zustand" gebeten diese Narkosen durchzuführen und dies ist schon der erste Fehler. Es wäre nicht erlaubt gewesen sie zu beschäftigen, zumindest nicht im OP! Die Ärztin hätte soviel Verantwortungsbewusstsein haben müssen und diese Tätigkeit im OP ablehnen müssen, also bereits 2 Fehler, durchaus vermeidbare meiner Meinung nach.

Was völlig anderes wäre gewesen wenn jemand einfach so zusammengeklappt wäre, also ohne vorherige Risikofaktoren (wie in diesem Fall Schwangerschaft), solche Evetualitäten kann man natürlich nicht voraussehen, aber sind wirklich immer alle Anästesisten einer Klinik gleichzeitig im OP beschäftigt? Ich kenne das aus meinen bisherigen Kliniken nicht so. Meist hat der ein oder andere Anästesist irgendwo auf Station oder im Büro zutun und könnte notfallmäßig einspringen.

Der Patient wurde sehr wohl geschädigt, er muss sich ein zweites Mal einer Narkose mit den verbundenen Risiken und Auswirkungen aussetzen. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese nicht immer ganz so harmlos sind. Ich frage mich gerade, was denn in euren Augen ein Schaden ist?
 
Hallo,

da muss ich Behid jetzt zustimmen, was ist wenn der Patient durch die zweite Narkose nun einen Schaden erleidet, welchen auch immer?

Was entsteht daraus auch ohne Schaden? Ein verlängerter Krankenhausaufenthalt, auch wenn die erste Narkose nicht der Krankenkasse berechnet wird.

Schönen Abend
Narde
 
Gibt es ein Gesetz, dass die eine Anästhesistin aus dem OP verbannt? Dann wäre es eine Organisationsproblematik im Krankenhaus.

Ein Schaden muss nachgewiesen werden in Deutschland. Das dürfte schwierig werden bei außersomatischen Problemen.

Wir tun so, als wenn wir in einem Nullfehlerbereich arbeiten. Das ist nicht der Fall. Hier geht es um eine Fehleranalyse und nicht um die Suche nach Schuldigen.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

wie wäre es mit dem Mutterschutzgesetz, was für die Anästhesieschwester gilt, gilt auch für die Ärztin.

Schönen Abend
Narde
 
Niemand tut so, als ob wir nie Fehler machen und darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Ich würde deiner Argumentation zu fast 100% zustimmen, wenn die Ärztin nicht schwanger gewesen wäre, bzw noch nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst hätte. aber auch dann hätte dem Patient eine Entschädigung zugestanden, so rein menschlich betrachtet.

Das Mutterschutzgesetz verbannt jede schwangere Mitarbeiterin sofort aus dem OP und darin liegt das Organisationsverschulden der Klinik und die Ärztin hätte dies auch wissen können/sollen/müssen. Hier gibt es eindeutig einen oder mehrere, die für diese zusätzliche Belastung des Patienten zur Verantwortung gezogen werden müssten.
 
Ich kenne mich im OP-Bereich nicht aus, aber ich sollte als Patientin mal ambulant an der Hand operiert werden. Wurde vom Anä ordentlich abgeschossen, war total am fliegen und habe mich echt schlecht gefühlt und dann kam der Operateur und teilte mir mir, dass die OP nicht stattfinden könne, weil ein Gerät im Testlauf kaputt gegangen sei...

Sein Glück war, dass ich so am fliegen war, sonst hätte ich ihn wahrscheinlich gewürgt *lol*
Ich bin dann anschließend nach einer kurzen Ausschlafzeit nach Hause geschickt worden, noch nicht einmal im Taxi oder so sondern mit dem ÖPNV...

Also ich kann den Patienten irgendwie verstehen.
 
Es stimmt, dass man nicht immer nach Schuld oder Schuldigen suchen muß.

Muß mich der Frage von Elisabeth anschließen: Gibt es eine Vorschrift, die besagt, daß eine schwangere Anästhesistin nicht im OP arbeiten darf? Bei einem Einsatz von Bildwandlern erübrigt sich die Frage natürlich.

Wie gesagt, wir haben außer den angestellten Anästhesisten auch einige Freiberufliche. Sie gehört dazu und arbeitete die letzten Monat ihrer Schwangerschaft (und auch davor) immer wieder für uns und auch andere Kliniken.
Die angestellten A. arbeiten bei uns auch auf der Intensivstation und fahren Notarzteinsätze. Sie sind also nicht auschließlich im OP beschäftigt. Sie haben einen Dienstplan und wechseln sich ab.
 
Erfahrungsgemäß sind Bereiche mit erhöhten Infektionsrisiken:
1. OP-Bereich,
2. Anästhesie- und Aufwachbereich,
3. Intensivstationen,
4. Aufnahmestationen,
5. Infektionsstationen,
6. Dialyseeinheiten,
7. Onkologie und Strahlentherapie,
8. Pathologie,
9. Transfusionsmedizinische Abteilungen und Blutbanken,
10. Geschlossene Abteilungen der Psychiatrie
11. Gynäkologie und Gebursthilfe
In der Regel dürfen dort werdende oder stillende Mütter nicht eingesetzt werden. Nach
Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz können werdende oder
stillende Mütter bedingt eingesetzt werden.
danach ist der Einsatz im OP nicht uneingeschränkt zulässig
 
Das heißt in diesem Fall für die Anästhesistin, daß sie arbeitslos wäre/ist, da sie nirgends fest angestellt ist und ausschließlich freiberuflich tätig ist und vorher auch war.

Ganz schön hart. Wie man sieht aber wohl auch gerechtfertigt.

Meine Vermutung ist, daß sie es wirklich nicht weiß, dass sie ihren Beruf nicht ausüben darf, solange sie schwanger ist.

Wie kann es nur passieren, dass über 7 Monate lang keiner etwas in der Richtung zu ihr oder sonst wie erwähnt hat?
 
(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5. mit dem Schälen von Holz,
6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der
Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,
8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.
http://www.krankenschwester.de/foru...setze-richtlinien-broschueren.html#post110957

Was trifft auf die Anästhesistin zu?

Elisabeth
 
Das heißt in diesem Fall für die Anästhesistin, daß sie arbeitslos wäre/ist, da sie nirgends fest angestellt ist und ausschließlich freiberuflich tätig ist und vorher auch war.
tja, einer der grossen Nachteile an der freiberuflichen Tätigkeit. Dafür verdient sie halt mehr.
Jobalternativen gibt es schn noch, wenn auch im Anäshesiebereich nict viele: Schmerzambulanz, Prämedizieren..

Was trifft auf die Anästhesistin zu?

Elisabeth
ich würde mal auf 1.) und 6.) tippen
 
Tja, Elisabeth!

Gute Frage!
Punkt 6 würde zutreffen, wenn die OP mit Einsatz von Bildwandlern verbunden ist (oder im "Nachbarsaal" ohne ausreichende Schutzmaßnahmen damit hantiert wird).

Allerdings treten hier die Strahlenschutzbestimmungen in Kraft und dagegen verstößt sie ja nicht. Die Sääle sind getrennt und sie kommt nicht in Kontakt mit Rö-Strahlen.

... also fällt Punkt 6 auch weg.
 

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