Gehalt bei Fachrichtungswechsel

ichbins

Newbie
Registriert
28.11.2008
Beiträge
3
Hallo , ich bin FS für Anästhesie und Intensivpflege für Erwachsene und Kinder , nun muss ich aus familären Gründen die fachrichtung wechseln , d.h. von einer ITS in den OP Saal als ungelernte OP Schwester.
Was ist mit meiner Eingruppierung , verliere ich sie und verdiene dann wie eine normale Krankenschwester ?
Ich arbeite in einem gGmbH Krankenhaus mit Anlehnung an den Öffentlichen Dienst.
LG ichbins
 
Hallo,

wenn du aus eigenem Wunsch dorthin wechselst, wirst du herunter gestuft.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,

warum gehst du nicht als Anästhesie- Schwester in den OP?, wenn du schon die Fachweiterbildung hast

Gruss

Orkan
 
Hallo , das würde ich ja gerne aber es ist momentan keine Stelle frei.
Ich komme aus der Anästhesie und bin nach dem Babyjahr durch Stellenabbau auf die ITS gekommen .
Ich habe auch einen Mann der auch Wochenenden arbeitet und 2 kleine Kinder , dazu arbeite ich Vollzeit ( mit 200 Überstunden ) und sehne mich nach einer Stelle ohne Wochenenden !
LG
 
Der TvÖD sieht meines Erachtens keine Bezahlung der Fortbildung vor. Er bezahlt nach geleisteter Arbeit. Bist du also im falschen Fachbereich nutzt dir deine Weiterbildung gar nix.


Elisabeth
 
Hallo,

wie im Zitat zu ersehen ist, war meine Antwort für narde2003.
Ich wollte wissen wo die Rechtsgrundlage ist, ob ich einverstanden bin runtergestuft zu werden, oder nicht. Sorry, bin neu hier!

Grüsse ...:cry:
 
Hallo Satre,

ganz einfach - es richtet sich nach der Eingruppierung der Planstelle, gemäss Tarifvertrag.
Nach deiner Logik, müsste ich dich auch nicht hochstufen wenn du eine höherwertige Stelle annimmst.

Schönen Tag
Narde
 
Hallo narde2003,

leider wurde meine Frage nach dem freiwilligen, oder unfreiwilligen herunterstufen noch nicht beantwortet. Wo kann ich die Regelung nachlesen? Unserer PR hat sich für unsere drohende Herunterstufung genauso schriftlich ausgedrückt, aber für uns Mitarbeiter (MA)war nicht nachzuvollziehen, ob es eine Uni. interne, oder eine externe Rechtliche Grundlage gibt?
Es gibt 13 MA, die gern wissen möchten, wann ein MA seine alte Kr. (BAT) verlieren kann? Vielleicht kannst Du uns helfen? Sorry, wenn ich mich nicht klar ausgedrückt habe.
 
ganz einfach - es richtet sich nach der Eingruppierung der Planstelle, gemäss Tarifvertrag.
Sorry Satre, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe, nun noch mal für dich hervorgehoben.

Ansonsten wende dich an deine Gewerkschaft, deinen Anwalt oder die Personalabteilung.

Schönen Tag
Narde
 
Ich finds auch eindeutig. Jede Planstelle ist gemäß Tarifvertrag mit einer Eingruppierung versehen.

*grübel* Du zielst darauf ab, dass es keine genaue Beschreibung der Fachweiterbildung gibt sondern einfach nur von Fachweiterbildung gesprochen wird? Habe ich dich jetzt richtig verstanden... auch wenn ich nicht narde bin. *fg*

Elisabeth
 

Ähnliche Themen