Freiberuflichkeit und Arbeitnehmerüberlassung. Erfahrungen?

Susjed

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18.09.2012
Beiträge
216
Ort
München
Akt. Einsatzbereich
QM, außerklinische intensivpflege, ambulante Krankenpflege, Qundmanagement
Funktion
PDL, QM, außerkl. intensivpflege, Wundexperte nach ICW, freiberuflich. Dozent für Pflegeberufe
Servus!

Zurzeit beschäftigt mich eine Thema; Arbeitsnehmerüberlassung.
Ich habe selber 7 Angestellte und die lasse ich regelmäßig an versch. Firmen arbeiten. Brauche ich dafür eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Ich habe mich mal an d. Agentur für Arbeit und den Zoll mit eine Mail gewendet, habe aber keine genaue Auskunft bekommen.

Mir wurde mitgeteilt "...ob ich tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung betreiben möchte und daher eine Erlaubnis benötige müssen die beteiligten... nach dem fachkundigen Rat der rechtsbetreuenden Berufe letzlich selber entscheiden... sofern Zweifel hinsichtlich der Erlaubnispflicht verbleiben, sollte vorsorglich eine Erlaubnis beantragt werden...Vordruck AÜG 2a...für die Bearbeitung des Antrags wird von Antragssteller eine Gebühr in Hohe von 750 Euro erhoben...zunächst auf 1 Jahr befristet...."



Ich werde mich bald mit einem Rechtsanwalt (Arbeitsrecht) unterhalten, ich hoffe dann mehr zu erfahren.
In dem Fall, was ist dann mit Umsatzsteuer? Wenn ich das alles bezahlen muss, lohnt sich ein MA nicht.

 

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