Freiberuflichkeit in der Pflege!?

Katana

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13.07.2004
Beiträge
272
Ort
Köln
Beruf
Krankenschwester,
Hallo,
ich sehe in letzter Zeit häufiger Anzeigen wo Krankenschwestern und Krankenpfleger (auch Altenpflege) Beratung auf "privater" Basis anbieten zb.
Beratung wenn der MDK kommt
Beratung bei Heimunterbringung
Anleitung und Beschaffung von Hilfsmitteln
etc.
Beraten halt.
Meine Frage: Darf jetzt jede Krankenschwester und jeder Krankenpfleger einfach so sagen ich berate jetzt Pflegende Angehörige etc.?
Wenn ja wie wird dann die Qulität der Beratung sichergestellt?
Müssen sich eben diese Krankenpfleger/schwestern selbstständig machen also ICH-AG oder ähnliches anmelden oder läuft das so auf der Schiene wie "Babysitting"? (Blödes Beispiel aber das macht man ja auch privat)
Hmh würde mich über Antworten freuen
DANKE

Katana:engel:
 
Hallo Katana,
ich habe mich auch schon mit dem Thema beschäftigt. Es gibt Weiterbildung- mit 120 Stunden- zur Beraterin in der Pflege als auch Fortbildung- mit 8 Std.
Will man direkt Gutachten erstellen für den MDK, gibt es eine Weiterbildung über den TÜV, kostet allerdings eine Unsumme, und ist leider nicht in allen Bundesländern verfügbar.
Sicherlich kannst Du beratende Tätigkeiten freiberuflich ausüben (ich kenne eine AP, die das u.a. macht), aber ich denke, günstig wäre es, mit Arztpraxen, Hauspflegen u.ä. zusammen zu arbeiten.
Solltest Du mehr wissen wollen, kannst Du Dich über PN melden!
Liebe Grüße, Nelly:kloppen:
 
Freiberuflich

hallo, es kann jeder eine freie Tätigkeit als Berater ausüben. Nur ohne eine entsprechende Ausbildung haben diese keine rechtliche Grundlage und sind für den Beratenen im Grunde wertlos.
Im Schadensfall trägt der Berater die Kosten.
Es gibt genügend Aus- u. Weiterbildungsmöglicheiten zu den unterschiedlichsten Beratertätigkeiten. Besteht so eine Aus- u. Weiterbildung besteht sogar die Möglichkeit mit den Kassen abzurechnen. Nur ein Problem besteht als Freiberufler: Die meisten dieser Angebote werden, evtl. sogar unentgeltlich, von ambulanten Diensten angeboten, bzw. die betroffenen Personen wenden sich an solche Organisationen. Es gibt die Möglichkeit nach § 45 SGB XI bestimmte Beraterausbildungen durchzuführen. Beim MDK kannst Du Dich als Gutachter schulen lassen und bist dann als selbstständiger für den MDK mit Vertrag unterwegs. Aber ohne festes Hintergrundprogramm wie Leistungen nach SGB XI u. V zu erbringen ist das eine aussichtslose u. brotlose Kunst, da der Markt mit solchen Angeboten übersättigt ist.
Es hört sich erst mal schön an, bringt aber auf Dauer nicht den erwünschten geschäftlichen Erfolg
Grüße
 
Achtung Falle!

Hallo,

bitte um Vorsicht!
Zwar ist per Gesetz die GKP für Beratung (auch) zutändig und soll diesen Ast des Berufes sicher (nach dem Willen der goßen Pflegeverbände und nach der demografische Entwicklung und der daraus resultierenden Notwendigkeit) weiter ausbauen, doch das sollte gelernt sein.
Ob das nun in 8h zu erlernen ist, ist sehr stark zu bezweifeln.

Beratung bedeutet eine Schulung in Kommunikation und ein hervorragendes (interdisziplinäres) Fachwissen, je nach Ausrichtung in welche Richtung die Beratung gehen soll.

Bestes Beispiel sind Hebammen, Inkontinenzberater, Stomatherapeuthen etc.

Was den MDK und Beratung bei Einstufung in Pflegestufen angeht: Bitte da nur mit offizieller Qualifikation bei gehen, sonst könnten rechtliche Konsequenzen entstehen. Denke ,, weiß es aber nicht ganz genau, dass dies auch im SGB XI geregelt sein müsste.
Was Freiberuflichkeit angeht: Du kannst freiberuflich sein wie du willst, du musst dich nur entweder mit Gewerbe anmelden oder zumindest deine Einnahmen versteuern, auch als Babysitter!

Gruß

Klaus
 

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