Fixierungsprotokoll bei Kindern?

Elisabeth Dinse

Poweruser
Registriert
29.05.2002
Beiträge
19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Folgendes Problem: 3jähriges Kind, Mutter wünscht Bettgitter- ist dies eine Fixierung? Es handelt sich offenbar um eine Umgebungsanapassung an die häuslichen Erfahrungen.
Laut Standard muss die Pflegekraft eh mind. einmal in der Stunde das Kind nach dem Kind sehen.
Reicht es aus, den Wunsch der Mutter zu dokumentieren?

Fixierung bei liegenden Flexülen- wer darf anordnen? Wer muss zustimmen?

Es wurde hier das Prozedere aus der Erwachsenenpflege-ist eh zu hinterfragen- angewendet: z.B. Aufklärung des PAT. über Sturzrisiko.

Elisabeth
 
is das kind denn mobil? wenn ja dann werden die "normalen" bettgitter (ich meine die, die an die großen betten dran kommen) bei einem 3jährigen alleine nicht viel sinn haben da das kind da sicher drüber klettern kann. ansonsten finde ich bettgitter in dem alter nicht ungewöhnlich, also zum schlafen zb. und ich würde das auch nicht als fixierung ansehen. wobei man da natürlich drüber diskutieren kann.. denn das kind is dadurch natürlich eingeschränkt.. hm.. :gruebel:
also bei uns gilt das jedenfalls nicht als fixierung..

was meinst du mit fixierung bei liegender flexüle? muss das kind denn deshalb fixiert werden?!? :eek1: es reicht doch, die flexüle gut "einzupacken", sodass das kind nicht mehr dran manipulieren kann, oder etwa nicht??

lg angie
 
Bei uns war es umgekehrt, ich wünschte für meinen damals fünfjährigen Sohn ein großes Bett und mir wurde gesagt, aus Sicherheitsgründen bekämen die Kinder im Vorschulalter alle ein Gitterbett.
 
:emba:Hallo,
ich weiß das in der Psychiatrie ( Hessen ), Fixierungen von einem Richter angeordnet sind und nur rechtlich korrekt, wenn der Patient stark selbst oder fremdgefährdent oder z.B. eine abnorme Bewegungsunruhe hat, so war das auf allen Stationen auf denen ich gearbeitet habe.
Bettgitter allein waren nicht erlaubt, wenn dann nur in Zusammenhang mit einer Fixierung. Außnahmen bestehen aber z.B. für Pflegeheime, da diese nicht fixieren dürfen, dürfen sie auch Bettgitter ohne Fixierung benutzen.
Vielleicht gilt das ja auch für euch? Wer dann letztendlich die Verantwortung bei einem Sturz trägt, weiß ich nicht.
Ich hoffe das hat dir ein bißchen geholfen!
 
war vor kurzem auf einer Kinderpsychosomatischen station. wir hatten einen 5jährigen jungen, der auch bettgitter am bett hatte. auch auf wunsch der mutter weil der kleine wohl auch zuhause öfter aus dem bett fällt. hatten dafür keine anordnung soweit ich weiß. genauso hatten wir dort ein 3jähriges mädchen, da haben wir das bett an die wand geschoben und auf der anderen seite das bettgitter angebracht, ebenfalls ohne anordnung.
lg verena
 
Wie sehen es die KiKras hier im Forum?

Elisabeth
 
Hi,
ich glaube nicht das für deinen Fachbereich " Bettgitter " als Fixierung gelten, da dies auch in Pflegeheimen ohne Anordnung durchgeführt wird.
 
Hallo!

Ich bin auch der Meinung, dass Bettgitter nicht als Fixierung gelten, es ist sogar das Gegenteil der Fall:
Verletzt sich ein Kind ernsthaft, weil es aus dem Bett gefallen ist, so muss die Pflegekraft mit Konsequenzen rechnen.

LG
 
Weil Säuglinge und Kleinstkinder nicht verstehen können, warum da was ist, was nicht hingehört.

Elisabeth
 
Reicht es da nicht die Flexüle zu fixieren - also gut einzupacken - anstatt das Kind zu fixieren?

Gruß,
Lin
 
Moin,

ich kenne es so, dass z.B. der Arm auf eine Schiene fixiert wird und gut "verpackt" und nicht das komplette Kind fixiert wird. wahlweise wird die VVK gut umwickelt.

Liebe Grüsse
Narde
 
ich hab noch nie gehört oder gesehen, dass ein kind wegen weiner flexüle fixiert wurde.. fände ich ehrlich gesagt auch echt übertrieben!
wenn man die flexüle gut einpackt reicht das doch völlig aus..
 
Hast du schon Säuglinge mit Flex. am Kopf versorgt? Da besteht außer der Dislokation der Flexüle auch noch die Gefahr der Strangulierung durch Infusionssysteme.

Übrigens: Auch die Armmanschetten, die ein Beugen der Arme verhindern sind eine Art der Fixierung.

Elisabeth

PS Wie verhindert ihr Dislokationen und damit Parainfusionen?
 
ja habe ich, und ich kenne es so, dass die vvk gut am kopf fixiert werden und wenn man dem sgl noch ein mützchen aufsetzt is die gefahr, dass sich das kind die vvk zupft relativ gering. 100%ig auszuschließen is es natürlich nicht, aber das kann man sowieso nie..

ich persönlich finde eine fixierung einfach nicht notwendig.. mag sein, dass es ausnahmefälle gibt wo es anders nicht geht (auch wenn mir da jetzt so auf die schnelle kein grund einfällt), aber im normalfall geht es auch ohne.
 
Hast du ein Bild von diesen Mützchen?

Elisabeth
 
Hallo,
also bei uns ist es so das wir Braunülen meist auf Schienen fixieren und dann gut verpacken. Oft ziehen wir noch einen Strumpf über das ganze und das klappt dann meist seht gut!
Liegt der Zugang am Kopf fixieren wir manchmal mit Unterarmmanschetten was aber meist nur kurz nötig ist da die Kinder sich schnell an den Zugang gewöhnen! Damit er nicht so schnell abknickt im Schlaf ziehen wir auch schon mal Mützen über die wir aus einem Schlauchverband machen!
 
Also wird fixiert.?

Elisabeth
 
Was die Manschetten betrifft ist es sicherlich eine Fixierung, wobei die Kinder ihre Hände und Arme noch normal bewegen können.Sie kommen halt nur nicht bis an den Zugang!
Ich denke dem Kind hilft es auch nicht wenn es zwar mit seiner Hand bis an den Kopf kommt dafür aber ständig neu gestochen werden muß weil es sich den Zugang zieht!
 
Hallo,

um noch einmal auf die Bettgitter zurückzukommen:
Bettgitter finde ich bei Kindern nicht als rechtlich anzuordnende Fixierung oder Freiheitsberaubung, sondern als notwendige Sicherheitsmaßnahme, ebenso wie das "Hand am Kind belassen" auf dem Wickeltisch.

Wie lange das Bettgitter für das jeweilige Kind notwendig ist, wird gemeinsam mit den Eltern bei der Pflegeanamnese geklärt:
Schläft das Kind auch zu Hause noch im Gitterbett, so ist das Bettgitter ein für das Schlafen vertrautes Ritual und notwendig.

Liegt das Kind zu Hause schon im Jugendbett, so kann man ggf. im Krankenhause auch darauf verzichten, muss allerdings der Familie erklären, dass im Zweifelsfall die Krankenhausbetter höher sind als das Jugendbett zu Hause, außerdem die Umgebung ungewohnt und daher die Aufsicht der Eltern erstrebenswert.

Sichere Verpackungen von peripheren Zugängen sind ebenso als Sicherheitsmaßnahme zu betrachten und müssen individuell bei jedem Kind abgewogen werden. Eine freiheitsberaubende "Fixierung" ist in den seltensten Fällen bei der Anwesenheit der ablenkenden und Aufsicht führenden Eltern notwendig.

LG,
Meggy
 

Ähnliche Themen