Fernstudium steuerlich absetzbar?

aggn

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Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin
Akt. Einsatzbereich
Anästhesie
Hallo!

Soweit ich bis jetzt sagen kann, müsste ein Fernstudium steuerlich zu bestimmten Teilen absetzbar sein.
Gibt es hier jemanden im Forum, der ein Fernstudium absolviert hat und dieses steuerlich absetzen konnte?
In meinem Fall würde mich das Pflegemanagementstudium an der HFH etwa 250€ im Monat kosten. Kann mir jemand sagen, wieviel man von diesen 250€ reduzieren kann, wenn man das Studium steuerlich geltend macht?

Danke und viele Grüße!
 
Hallo,
es ist absetzbar, die Höhe variert aber, weil es ja einkommensabhängig ist.
Wenn du deine Steuererklärung selber am Pc machst kannst du doch es doch mal unter Fortbildung eingeben und sehen, was er dir dann ausrechnet (2009 hast du doch vielleicht noch als Datei)
Wäre mein Tipp.Ich habe es so ausprobiert und kam auf etwa 1000€, also ein Drittel der Jahreskosten.Ich habe es aber noch net vom Finanzamt zurück muss noch warten:smoking:
lg
joe
 
Noch ein Tipp: Da es sich bei Deinen Studiengebühren um regelmäßige Ausgaben handelt, kannst Du Dir diese auch gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, d.h. Deine Steuerlast würde sich dann sofort verringern. In diesem Fall könntest Du die Gebühren dann natürlich nicht nochmals beim Jahresausgleich geltend machen, das wäre ja doppelt gemoppelt.

Die Studiengebühren sind nicht die einzigen Ausgaben, da kommt in der Regel noch Fachliteratur, Schreibzeug und Kopierkosten dazu, sowie Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Präsenzphasen. Kann man aber auch alles unter Werbungskosten absetzen.
 
Ja schon aber es müssen mehr als 920€ sein, denn dieser Betrag wird dir ja jetzt schon als Pauschbetrag angerechnet und nach dem Willen der Reg. ab 1.1 rückwirkend 1000€.

Denke aber da wirst du im Jahr um einiges drüber liegen.

Dein individueller Steuersatz steht übrigens auf deinem Bescheid.
 
Danke Euch allen für Eure Infos!

ps: ist die Lohnsteuerkarte im klassischen Sinn nicht durch die "elektronische" Lohnsteuerkarte ersetzt worden? Kann man sich ein Studium da immernoch direkt eintragen lassen?
 
Die Lohnsteuerkarte 2010 wird als Grundlage für das Jahr 2011 genommen. Ab 2012 gibt es dann keine Karte mehr in Papierform. Wenn du einen Freibetrag eintragen lassen möchtest, musst du dir die 2010er Karte vom AG besorgen. Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kannst du dir aus der Internetpräsenz vom Finanzamt runterladen. Dann beides beim Finanzamt einreichen. Bin auch gerade dabei, mein Steuerberater hat allerdings nur ca. 600 € Steuerentlastung (im vollen Dienst) ausgerechnet. Ich habe eigentlich auch mit mehr gerechnet und hoffe, dass er sich vielleicht doch verrechnet hat. Abwarten, was das Finanzamt dazu sagt.
 
Hallo,


ich habe das gerade letzte Woche gemacht. Bin zum Servicecenter Personalwesen, die haben mir meine Lohnsteuerkarte gegeben, bin direkt zum Finanzamt, dann haben ich den gesagt das meine Studiengebühren 250 € den Monat betragen, die hat der auch eingetragen. Kannst biszu 4000€ meines Wissens an Werbungskosten absetzen.Wie Claudia dir auch schon gesagt hat, es kommen nen Menge mehr Kosten auf dich zu...
Wenn du z.B. deine Hausarbeit in Gesundheitswissentschaft schreibst, kannst du dir die Literatur zwar irgendwo ausleihen, aber du wirst es nicht schaffen die ganze Literatur in 4-8Wochen Ausleihzeit zu lesen, den du willst ja auch noch die Studienbriefe lesen und musst noch lernen...
 
Hi,
ich habe Eure Beiträge mit einer großen Interesse verfolgt.
Bei der Gelegenheit wollte ich etwas fragen, und zwar:
Kann man das Fernstudium ( Kosten, Gebühren) auch bei einem zweiten Studium vom Steuer absetzen ? oder gilt das nur für das erste Studium ?
Ich habe schon etwas früher studiert (staatlich anerkanntes, mit Diplom abgeschlossen ) und konnte es auch bei Steuer absetzen.
Jetzt möchte ich wieder etwas neues studieren, und zwar in meiner beruflichen Richtung, kann ich die Studiumkosten wieder vom Steuer absetzen ?
L.G.
Birke
 
Ja. Alle berufsbedingten Ausgaben können als Werbungskosten abgesetzt werden. Ob Du Dich in Deinem Beruf weiterbildest oder etwas Neues versuchst spielt keine Rolle. Ebensowenig, ob Du schon zuvor Weiterbildungen oder Studien gemacht hast.

Lediglich bei Bafög oder Stipendien ist ab einem bestimmten Punkt Schluss.
 
Claudia,
danke für die Information.
L.G.
Birke
 

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