Fachkrankenschwester vs. Krankenschwester

ups sorry... die Reihenfolge war unabsichtlich gewählt und auch nicht vom Rechtsdozenten so aufgelistet... Es war mehr eine Fragestellung wie eine Hierache ausehen KÖNNTE

Hi G...

da sich diese Aussage auf mein Posting bezieht, möchte ich noch etwas dazu schreiben:
ich habe bereits meine meinung zu deinem szenario genannt.
hinsichtlich deiner obigen aussage und der gleichzeitigen darstellung der situation in deiner klinik bietet sich ein großer mißstand zwischen theorie und praxis

ota sind in unserem team lange integriert und anerkannt, daher finde ich die diskussion hier und andern ortens auch müßig, denn die praxis sagt mir eindeutig, dass das eine gute ausbildung für den arbeitsbereich op ist.

pinguin hat dir zudem schon einige stichworte gegeben, die deine theorie fach-ks über ks auflösen.
es geht um die qualifikation vor ort.

nach mehreren jahren in einer spezialklinik würde ich mich auch nicht mehr an einen tisch einer allgemeinchirurgischen klinik stellen.

wir beschäftigen auch arzthelferinnen und haben kinderkrankenschwestern als kolleginnen.

es geht um die qualifikation des einzelnen.

weiter geht´s
 
Hallo,
mich würde die Rechtslage auch interessieren...nach meinem Verständnis ist eine ex. Kraft immer für ihr Handeln verantwortlich! Egal ob mit oder ohne Fachweiterbildung!

Wenn ich den Gedanken, das jemand mit einer höheren Quali automatisch für diejenigen verantwortlich wäre, die eine "geringere Qualifikation" haben, dann wäre ich in der Schule für alle Nicht-Studierten Kollegen verantwortlich ???!?
Bin ich als Kinaesthetics-Trainerin auch automatisch verantwortlich für jede GuKP, die einen Pat. mobilisiert?
 
Wer hat wem einen Auftrag erteilt? Wer übernimmt- ggf. routinemäßig- die "Schichtleitung"?

Im gegebenen Fall geht man offensichtlich davon aus, dass der höhere Abschluss automatisch die Schichtleitung ist. Diese wäre dann zuständig für Delegierungen und Überwachung des gesamten Ablaufes. Dabei ist die Springerposition eher als untergeordnet zu sehen.

Ergo: Als fachexaminiertes Personal Infos einziehen, wie die Hierarchie (auch die unausgesprochene) im Haus ist. Dies würde ich mir schriftlich geben lassen.

Elisabeth
 
Hallo,
die "Hierachie" mit allen Zuständigkeitbereichen und Weisungsbefugnissen müsste doch auch in der Stellenbeschreibung stehen...
 
Hallo,
die "Hierachie" mit allen Zuständigkeitbereichen und Weisungsbefugnissen müsste doch auch in der Stellenbeschreibung stehen...

Danke. Das habe ich ganz vergessen. Vielleicht findet die Kollegin da auch die Erklärung.

Elisabeth
 
Hallo,
ich arbeite noch nicht lange im OP, aber ich hätte auch eine Frage zur Zählkontrolle und Verantwortlichkeit. Bei uns ist es auch so, dass der Springer im unsterilen Bereich und der Instrumentierende eben im sterilen Bereich zählt und der Instrumentierende dann Meldung gibt, ob alles stimmt.
Mal angenommen, es würde trotz Zählkontrolle dazu kommen dass z.B. eine Kompresse vergessen wird, sind dann beide, also Springer und Instrumentierender verantwortlich oder nur der Instrumentierende? Verzählt haben könnten sich ja beide.
Und wie ist es, wenn während der OP der Instrumentierende abgelöst wird, beide Instrumentierende oder nur der, der am Ende da war und gezählt hat?
Und wie ist es mit dem Operateur, der ja an der Zählkontrolle gar nicht beteiligt ist?
 
Hallo sissi2805

deine Fragen sind sehr interessant. Zumal mein Eingangs Szenario deinem sehr ähnelt...
... wie du in diesem Threat gemerkt hast... läuft es auf eine rudimentäre Frage hinaus...

"wer ist wem gegnüber Disziplinarisch, Hieraisch, Qualifikationstechnisch vorgesetzt und/oder verantwortlich... und somit auch strafmündig"

nun... einige sagen: es ist eine frage der Durchführungsverantwortung
oder
eine frage der Anordnung
... einige sagen es müsste in der Stellenbeschreibung erläutert sein...

Fakt ist: In einem OP GIBT es eine Hierachi... qualifiziert sind SIE alle die im OP arbeiten
(F-Sr./Pfl., OTA's, KiKr Sr./Pfl., KPH's, Arzthelferinnen, KS, KP)
ABER in einem WORST CASE Szenario... ist jeder sich am nächsten!!!!

Hier deine Antwort auf deine Frage:
Im Rahmen eines Gerichtsprozesses: würden folgende Fragen aufkommen
- wer hat die BT gezählt
- wer hat kontrolliert
- wurde der Operateur informiert
- wurde es Dokumentiert!!!!
- welche Qualifikation hatte der/die die BT gezählt und kontrolliert
- waren die Personen ausreichend geschult und/oder qualifiziert in einem OP zu arbeiten
(Die Person die "letztendlich" auf dem OP Protokoll unterschreibt... ist der/die jenige die zur Rechenschaft gezogen wird...man darf nicht vergessen das das Protokoll ein Dokument darstellt)

Natürlich... die Hauptverantwortung liegt beim Operateur... aber sei dir sicher... wenn da was schief geht... wird er/sie nicht aleine die Schuld tragen WOLLEN!!!


G31023
 
Theoretisch kann ja aber auch jeder, der an der Zählung beteiligt war sich verzählt haben, also auch der Springer oder eben der Instrumentierende, der vor der OP gezählt hat. Wären im Fall eines Fehlers alle Instrumentierenden mitverantwortlich?
Bei uns wird oft während der OP abgelöst, zum Feieraben, zur Pause,...Bei langen OPs manchmal auch öfters als einmal.
Mit der Unterschrift ist es so, dass bei uns normalesweise Springer und Instrumenteur unterschreiben. Manchmal kommt es aber halt auch vor, dass einer von beiden schon in nem anderen Saal ist, während der andere noch das Protokoll ausdruckt. Mir wurde gesagt, es wäre ok, solange mindestens einer das Protokoll unterschreibt. Verantwortlich ist man trotzdem, da ja die Namen und Zeiten von allen, die anwesend waren draufstehen.
Und noch ne Frage zum worst case: welche juristischen Folgen kann sowas (schlimmstenfalls) haben?
 
der schlimmste Fall??? quasi die schlimmste Konsequenz!!!

!!! Aberkennung deiner Berufsbezeichnung !!!


nun... die situation mit häufig/ständig wechselnden Springer und Instrumentierenden ist LEIDER ein weitreichendes bekanntes Phänomen...

NICHT DESTO TROTZ... ist der/die zuletzt unterschreibt Verantwortlich...

G31023
 
hallo,
vielleicht kann man diesen thread trennen auf :
Hierarchien Krankenschwester / Fachkrankenschwester
und
Verantwortlichkeiten bei der Zählkontrolle

es ist mittlerweile jedenfalls recht unübersichtlich...

zur hierarchiefrage
die stellenbeschreibung gibt her, dass in unserem haus krankenschwestern, fachkrankenschwestern und ota die gleiche stellenbeschreibung haben. weisungsbefugt ist dieser personenkreis: auszubildenden, anzulernenden ma, reinigungskräften, zivis, versorgungsassistenten
das mag in anderen häusern anders geregelt sein.
zusätzlich haben wir eine stellenbeschreibung für mentoren, die aussagt, dass die weisungsbefugnis sich auch auf die o.g. personengruppe erstreckt, eben krankenschwestern, fachkrankenschwestern, ota.

die zählkontrolle liegt in der verantwortlichkeit beider ! (instrumentierender / springer) und auch in der des operateurs, denn wie g... schon bemerkte: "wurde der operateur informiert"
bei uns ist bei verschluß der körperhöhle auch die ansage: "instrumente und verbandstoffe vollständig" ein MUSS !
Zählkontrolle vor beginn der op, bei verschluss einer körperhöhle, bei ende der subkutannaht / beginn der hautnaht, am ende der op
in das protokoll tragen sich alle ma ein, die an der zählkontrolle beteiligt waren, unterschrift durch den instrumenteur und den springer bei ende der op. wechsel der springer mit ansage auf vollständigkeit der zählkontrolle.
vielleicht auch die frage, wie man zählt:
# kompressen in 10er verbund, bt in 5er verbund
# extra abwurf für verbandstoffe

der einarbeitungskatalog op in unserer klinik beinhaltet auch den punkt durchführung und dokumentation der zählkontrolle. da alle ma nach diesem, schriftlich fixierten, katalog eingearbeitet sind, kann sich niemand freisprechen und seine verantwortung abweisen.
 
also ich denke,dass jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist.Bei uns gibt es jedenfalls keine Hierarchie bezüglich Fachkraft und "normaler" Schwester.Das wäre auch schlimm.
Wenn beide nicht richtig gezählt haben kriegen sie halt eide einen drauf.Dafür zählt man schließlich zu zweit,damit es eben nicht passiert.Aber da wir alle nur Menschen sind kann es natürlich trotzdem passieren.
 
...natürlich ist jeder für sein Handeln verantwortlich (durchführungspflicht)... und "selbstverständlich" -> irren ist menschlich und menschen machen halt fehler...
und, wie in jedem OP, haben auch wir einen einarbeitungskatalog... (theorie vs. praxis)
Ist es nicht so, im rahmen der Fach-Qualifikation, das gleichermaßen Verantwortung und Fachkompetenz den unterschied bringt gegenüber "normale" Schwestern?
wenn dem nicht so ist, was bringt ein FACH-examen wenn es keine hierarchie gibt... (abgesehen von dem nicht wirklich finanziellen unterschied)???












PS: wenn "eklatante fehler" im OP passieren aufgrund mangeldem wissen und/oder falschem Veranwortungsgefühl.... möchte ich nicht der Patient sein....
 

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