Eingruppierung Fachkrankenschwester / TVÖD / TVÖD-K

webster

Newbie
Registriert
31.08.2012
Beiträge
2
Liebe Forumsmitglieder,

ich schreibe an einer Studie über die Krankenhauskosten in Ostdeutschland und wollte mich erkundigen, ob sich die Tarifverträge öffentlicher Krankenhäuser, die keine Uni-Klinik sind, immer auf den TVÖD-K und nicht auf den TVÖD beziehen, bzw. ob innerhalb der öffentlichen Krankenhäuser für Fachkrankenschwestern nochmals unterschiedliche Tarifverträge angewendet werden können?

Ist es richtig, dass man eine Fachkrankenschwester für den Funktionsdienst mit zwei bis dreijähriger Berufserfahrung in die Gruppe 8 oder 9, Stufe 2 einordnen kann oder muss diese unbedingt in die Stufe 9 eingeordnet werde?

Weiß jemand auch zufällig ob man die Sozialdienstmitarbeiter eines Krankenhauses gemäß dem TVÖD-SuE bezahlen muss und in welcher Stufe man den Sozialdienstmitarbeit mit ebenfalls zwei bis dreijähriger Berufserfahrung einordnen müsste?

Viele Grüße,
Dennis
 
Erstmal solltest du dich mit der korrekten Berufsbezeichnung auseinander setzen.
Wir sprechen von Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und nicht mehr von Krankenschwestern.

TV-L = ist der TVÖD des Landes und meist der Unikliniken
TVÖD-K = Tarifvertrag der Kommunen, also kommunalen Kliniken im TVÖD,

Eingruppierung Allgemeinsstation, kannst hier tausendfach nachlesen - 7a Gruppe XYZ
Intensivstationen, Funktionsbereiche und OP ohne FWB 8a Gruppe XYZ
Intensivstationen, Funktionsbereiche und OP mit FWB 9a Gruppe XYZ

Hilfreich auch die Suchfunktion des Forums, da diese Themen schon mehrfach durchgekaut wurden.

Für den Sozialdienst solltest die entsprechenden MA befragen.
 

Ähnliche Themen