Liebe Forumsmitglieder,
ich schreibe an einer Studie über die Krankenhauskosten in Ostdeutschland und wollte mich erkundigen, ob sich die Tarifverträge öffentlicher Krankenhäuser, die keine Uni-Klinik sind, immer auf den TVÖD-K und nicht auf den TVÖD beziehen, bzw. ob innerhalb der öffentlichen Krankenhäuser für Fachkrankenschwestern nochmals unterschiedliche Tarifverträge angewendet werden können?
Ist es richtig, dass man eine Fachkrankenschwester für den Funktionsdienst mit zwei bis dreijähriger Berufserfahrung in die Gruppe 8 oder 9, Stufe 2 einordnen kann oder muss diese unbedingt in die Stufe 9 eingeordnet werde?
Weiß jemand auch zufällig ob man die Sozialdienstmitarbeiter eines Krankenhauses gemäß dem TVÖD-SuE bezahlen muss und in welcher Stufe man den Sozialdienstmitarbeit mit ebenfalls zwei bis dreijähriger Berufserfahrung einordnen müsste?
Viele Grüße,
Dennis
ich schreibe an einer Studie über die Krankenhauskosten in Ostdeutschland und wollte mich erkundigen, ob sich die Tarifverträge öffentlicher Krankenhäuser, die keine Uni-Klinik sind, immer auf den TVÖD-K und nicht auf den TVÖD beziehen, bzw. ob innerhalb der öffentlichen Krankenhäuser für Fachkrankenschwestern nochmals unterschiedliche Tarifverträge angewendet werden können?
Ist es richtig, dass man eine Fachkrankenschwester für den Funktionsdienst mit zwei bis dreijähriger Berufserfahrung in die Gruppe 8 oder 9, Stufe 2 einordnen kann oder muss diese unbedingt in die Stufe 9 eingeordnet werde?
Weiß jemand auch zufällig ob man die Sozialdienstmitarbeiter eines Krankenhauses gemäß dem TVÖD-SuE bezahlen muss und in welcher Stufe man den Sozialdienstmitarbeit mit ebenfalls zwei bis dreijähriger Berufserfahrung einordnen müsste?
Viele Grüße,
Dennis