Epilepsie ein Hindernis für die Ausbildung?

franzi88

Newbie
Registriert
31.03.2017
Beiträge
10
Ort
Duisburg
Beruf
Auszubildende zur Kauffrau fü Büromanagement
Guten morgen ihr Lieben,

ich bin ganz neu hier angemeldet da ich denke, dass ihr mir weiterhelfen könnt, zumindest hoffe ich das. Ich habe leider zu meiner Frage keine Beiträge gefunden; falls doch, wäre es lieb, wenn ihr einen Link einstellen würdet. :-)

Zuerst einmal zu mir:
Momentan bin ich noch in Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und habe es im Juli hoffentlich hinter mir. So ein Bürojob ist absolut nicht meine Welt, das habe ich nach und nach immer mehr festgestellt. Vor ein paar Jahren habe ich ein FSJ auf einer Demenzstation absolviert; es hat mir damals schon gefallen, aber da es mir psychisch nicht so super ging, hat eine Berufsberaterin quasi "entschieden", dass ich für diesen Beruf nicht geeignet bin :cry: diese Zeit habe ich aber Gott sei Dank überwunden und mir geht es super :klatschspring:
Wie gesagt, wenn alles gut geht - und da bin ich (eigentlich) recht zuversichtlich, könnte ich ab Oktober in die Ausbildung starten (natürlich müssen Bewerbungen noch geschrieben werden, aber ich mache mir soweit keine Sorgen, dass ich einen Ausbildungsplatz bekomme. Ich werde im September zwar neunundzwanzig, aber auch da gehe ich davon aus, dass das keine Probleme geben wird (ich hoffe das klingt jetzt nicht zu eingebildet) :wink1:
Das also kurz zu mir und jetzt zu eigentlichen Frage:

Mit vierzehn wurde bei mir idiopathische Epilepsie festgestellt und seitdem nehme ich Medikamente - Lamotrigin -, zurzeit insgesamt 600 mg, 300 mg jeweils morgens und abends. Ich bin gut eingestellt, der letzte Anfall ist jetzt über ein Jahr her und ich fühle mich super - und definitiv nicht krank :dudu: mit meinem Neurologen habe ich schon über meinen Berufswunsch gesprochen; laut ihm würde es da keine Probleme geben, zu Not würde er es mir auch bescheinigen falls so eine betriebsärztliche Untersuchen ansteht, wovon ich ja ausgehe, nachdem ich mich über die Ausbildung informiert habe. Der Vorteil ist, dass ich es immer bemerkt habe bevor ein Anfall kam (Aura) und konnte dementsprechend handeln und Leuten in meiner Umgebung bescheid geben. Sobald der Anfall vobei war, war auch gut und ich hatte keine Einschränkung; ich war zwar etwas müde, aber das hat sich nach kurze Zeit gelegt.

Nun meine Frage: habt ihr evtl. Kollegen, die auch Epilepsie haben bzw. wisst ihr, ob es ein Hindernis ist und ich die Ausbildung abhaken kann? Das FSJ konnte ich damals absolvieren obwohl die Epilepsie schon bei mir festgestellt wurde, da gab es keine Probleme und niemals einen Anfall. :klatschspring:

Ich fände es schrecklich, wenn ich die Ausbildung nicht machen könnte. Weiterhin im Büro hocken zu müssen bis ich in Rente gehe ... eine grausige Vorstellung :cry::cry::cry:

Ich hoffe, ihr findet mich jetzt nicht verantwortungslos den Bewohnern gegenüber :emba: aber es ist ein Herzenswunsch von mir im Bereich Altenpflege zu arbeiten. Wie gesagt, der letzte Anfall ist lange her und ich bin im Alltag absolut nicht eingeschränkt, außer, dass ich noch keinen Führerschein machen darf, was ich aber nicht so schlimm finde - Bus und Bahnfahren ist super. :D

Ich bedanke mich schon jetzt und wünsche euch ein angenehmes Wochenende. :wavey:

Lg
franzi
 
Das erste Hindernis wird sein für Oktober einen Ausbildungsplatz zu bekommen, wenn Du bislang noch keine Bewerbung rausgeschickt hast.

Wenn Du trotz medikamentöser Einstellung noch Anfälle bekommst, halte ich eine Ausbildung zwar für möglich, eine dauerhafte Beschäftigung, wenn die Ausbildung beendet ist, für riskant. Wem willst Du denn Bescheid geben, wenn Du im Nachtdienst arbeitest?
Andererseits kann man natürlich versuchen in der Tagespflege eine Stelle zu bekommen.
Desweiteren ist ein unregelmäßiger Tag-Nacht-Rhythmus für die Einstellung der Epilepsie nicht förderlich. Schichtdienst ist schon für gesunde Menschen eine hohe Belastung.

Wenn Dein Herz daran hängt - versuch es. Ich drücke Dir die Daumen. Leicht wird es nicht, denke ich.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort und fürs Daumendrücken :-)

Zum Thema Bewerbungen schreiben: ich habe telefonisch bei Altenheimen in meiner Umgebung angefragt wie es ausschaut mit der Bewerbungsfristen, da laut den Homepages die meisten Ausbildungen zum 1. April bzw. 1. Oktober beginnen. April kommt für mich ja nicht infrage, da ich noch in meiner jetzigen Ausbildung "feststecke" :motzen:

Ich finde es halt beruhigend, dass mein Neurologe, der mich seit dem ersten Anfall kennt, sagte, es würde nichts gegen die Ausbildung sprechen, da ich so lange keinen Anfall mehr hatte und so gut eingestellt bin. Nur ambulante Pflege wäre halt schwierig, da es eine festgelegte Sperrfrist von drei Jahren gibt bzw. man muss drei Jahre anfallsfrei sein um einen Führerschein machen zu können.

Wie war es denn mit dieser Untersuchung? Gab es sofort das Okay oder musste man länger darauf warten?
Und zum Nachtdienst: ab wann ist es Bestandteil der Ausbildung, also ab welchem Jahr? Falls ja: ist man dann während der Ausbildung schon allein im Nachtdienst eingesetzt?
 
ND frühestens nach 1,5 Jahren; nie alleine!

Das Ergebnis der Untersuchung steht relativ schnell.
 
Während der Ausbildung sollte man niemals alleine sein.

Das Ergebnis des Betriebsarztes gibt es zeitnah.
 
ND frühestens nach 1,5 Jahren; nie alleine!
Während der Ausbildung sollte man niemals alleine sein.
Ich glaube, ihr geht da von der Krankenpflegeausbildung aus!
Sie will aber Altenpflegerin lernen, oder?
Habe dazu das gefunden:
"Frage: Muß ich auch Nachtdienst machen?
Antwort: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht dies nicht vor. Im Rahmen der Ausbildung ist es jedoch sinnvoll, auch die Tätigkeiten während des Nachtdienstes kennenzulernen." Siehe
FAQ - arbeitsrechtliche Grundlagen der Altenpflegeausbildung
 
Ich glaube, ihr geht da von der Krankenpflegeausbildung aus!
Sie will aber Altenpflegerin lernen, oder?
Habe dazu das gefunden:
"Frage: Muß ich auch Nachtdienst machen?
Antwort: Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht dies nicht vor. Im Rahmen der Ausbildung ist es jedoch sinnvoll, auch die Tätigkeiten während des Nachtdienstes kennenzulernen." Siehe
FAQ - arbeitsrechtliche Grundlagen der Altenpflegeausbildung
Oh, gut das du aufgepasst hast; sorry, ich habe die Altenpflege überlesen.

Stimmt, in der Altenpflege sind Nachtdienste nicht vorgesehen.
 
Ich glaube, ihr geht da von der Krankenpflegeausbildung aus!
Sie will aber Altenpflegerin lernen, oder?

Genau, es geht mir um die Altenpflegeausbildung. Krankenpflegeausbildung käme auch infrage, in erster Linie möchte ich aber in die Altenpflege.

Danke für den Link, hätte ich natürlich auch selbst drauf kommen können da mal nachzuschauen :rolleyes: :-)
 
Oh, gut das du aufgepasst hast; sorry, ich habe die Altenpflege überlesen.

Stimmt, in der Altenpflege sind Nachtdienste nicht vorgesehen.
Kein Problem, ich ging nämlich auch erst von der Krankenpflege aus, weil ich ja daher komme... :wink1:
Bin dann über Deine eineinhalb Jahre gestolpert und wurde stutzig (weil ND früher ab dem 2. Lehrjahr möglich war) und hab gegoogelt (aber Du hattest recht, das wurde offenbar mal geändert).
Aber ist es nicht trotzdem so, daß die Altenpflegeschüler ND machen - auch wenn es vom Gesetz her eigentlich nicht vorgesehen ist?
 
Ich habe nie im Heim gearbeitet.
Wenn die Altenpflegeschüler Krankenhauseinsätze machen, wollen sie hin und wieder mal ND machen - mehr kann ich dazu nicht sagen :)


Nach der Ausbildung ist alles Verhandlungssache. Wenn sie aufgrund der Epilepsie keine Einzeldienste machen kann ("Attest"), dann ist das klärbar.
 
Schwarmwissen ist doch was Schönes.

:-)

Ich habe das auch erst spät gelesen.
 
Nach der Ausbildung ist alles Verhandlungssache. Wenn sie aufgrund der Epilepsie keine Einzeldienste machen kann ("Attest"), dann ist das klärbar.

Wie oft liest man/frau hier: am WE die einzige examinierte Kraft, im Tagdienst, im Haus?
 

Manche Worte (in dem der Benutzer, nicht zu 100% die Bedeutung weis) halten sich über einen sehr langen Zeitraum.

Hier ist die Begriffserklärung, aus dem DUDEN:


  • ALLEDUDEN ONLINE-WÖRTERBUCHSHOPSPRACHWISSENENGLISCH WÖRTERBUCH
WARENKORB
SIE SIND HIER: Startseite → Wörterbuch → man
EINLOGGEN


Pronomen
Wort mit gleicher Schreibung: man (Adverb)
Häufigkeit: ▮▮▮▮▮

RECHTSCHREIBUNG

Worttrennung: man
BEDEUTUNGSÜBERSICHT

  1. jemand (sofern er in einer bestimmten Situation stellvertretend für jedermann genommen werden kann)
  2. irgendjemand oder eine bestimmte Gruppe von Personen (im Hinblick auf ein bestimmtes Verhalten, Tun) (oft anstelle einer passivischen Konstruktion)
    1. die Leute (stellvertretend für die Öffentlichkeit)
    2. jemand, der sich an bestimmte gesellschaftliche Normen, Gepflogenheiten hält
  3. ich, wir (wenn der Sprecher, die Sprecherin in der Allgemeinheit aufgeht oder aufgehen möchte)
  4. du, ihr, Sie; er, sie (zum Ausdruck der Distanz, wenn jemand die direkte Anrede vermeiden will)
WUSSTEN SIE SCHON?

Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.

SYNONYME ZU MAN

AUSSPRACHE

Betonung: mạn
HERKUNFT

mittelhochdeutsch, althochdeutsch man (Mann), eigentlich = irgendeiner, jeder beliebige (Mensch)

GRAMMATIK

Indefinitpronomen im Nominativ; zu den gebeugten Fällen ein
 

Ähnliche Themen