Doppelschicht - wie wach halten?

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Tamara_München

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Hotelfachfrau, Industriekauffrau, Kosmetikerin, Krankenschwester Akutaufnahme Sucht Psychiatrie
also ... ich habe heute von 8.30 bis 16.30 gearbeitet ... eigentlich wäre der dienst bis 18.30 gegangen, aber da eine Nachtwache ausgefallen ist, springe ich um 20.45 ein ... wir haben doppelnachtwache.

ich bin bestimmt nicht die einzige hier, die sowas schon gemacht hat.

wie haltet ihr euch wach?
 
Hallo,

also ich hatte sowas aänliches aber da bin ich mal zum Frühdienst gekommen und bin gleich wieder los weil ich Nacht machen sollte.
Aber sowas wie du habe ich ncoh nicht gemacht.

gruß TinaG.
 
Geht das??? so von Gesetzes Wegen?

bin mal ausm frei zum nachtdienst abkommandiert worden so morgens um 10 als der Liter kaffe schon drin war. vorschlafen und relaxen war also nicht mehr. Die nacht war der Horror hab mich nur mühsam mit kaffe durchhangeln können da ich vorher nicht geschlafen hab.
ansonsten vorher immer noch mal nen Power Nap (so ne stunde) dann komm ich ganz gut über die Runden
Grüße
 
also so wirklich legal ist des denk ich ja ned was du da tust?

wurde zum glück nie gebeten sowas zu tun, würds aber wohl auch ned schaffen.
 
Da hilft viiel Kaffee , Red Bull ist sicher auch net schlecht....
Blöd ist es dann nur, wenn man ne ruhig nacht hat *g*

Weiss aber net ob das so sinnvoll ist!? Was ist wenn man nen übermüdungsfehler macht?! Wer ist dann der Schuldige?

Du der zu einer Doppelschicht zugestimmt hast obwohl man das Arbeitsschutzgesezt kennt- oder die Pflegedienstleitung !? Die PDL kann ja immer sagen - "ich habe von nix gewusst! "

Ich würde mich da immer durch ne Anruf absichern....
Da wäre dann auch nen Überlastungsprotokoll ganz sinnvoll-oder?!
Da bist du wenigstens abegesichert....

mfg Stefan
 
Das Arbeitszeitgesetz sagt...
Quelle

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei
einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer
Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach
Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.

§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen
Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und
anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim
Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder
innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens
zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch
Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen
im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume,
in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit
herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.

§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die
Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
Bereitschaftsdienst fällt,
b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
c) (weggefallen)
2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und
Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn
die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines
festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
4. abweichend von § 6 Abs. 2
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in
die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder
Bereitschaftsdienst fällt,
b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
5. den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums des § 2 Abs. 3 auf die Zeit zwischen
22 und 24 Uhr festzulegen.

usw
 
Mal angenommen, Du brichst Dir Dein Bein zum Ende der Nachtschicht. Der Arzt der den Unfall für den Versicherungsträger aufnimmt fragt als erstes nach den Personalien und dann kommt ziemlich schnell die Frage: Wann hat der Dienst angefangen und wann hattest du deine Pausen.

Oder der andere Fall: Auf dem Nachhauseweg mit dem Auto oder Fahrrad baust du einen Unfall. Der Richter sieht dann Deinen Zustand ähnlich an, als wenn du Betrunken gefahren wärst.

Gesetze müssen eingehalten werden. Auch das Arbeitzeitgesetz, auch wenn Mann oder Frau in einem Krankenhaus arbeitet.
:rocken::besserwisser::rocken:
 
Du bist doch garantiert nicht der einzigste verfügbare Mitarbeiter. Wenn doch, dann stimmt in der Firma was nicht.

Elisabeth
 
Tachchen,


also ich mach sowas nicht. In einem kleinen Altenheim kann man sich das vielleicht noch erlauben, aber im Krankenhaus finde ich das nicht in Ordnung und rechtliche wird ja oben schon erwähnt ist das auch so eine Sache.
Zu mal ja irgendein Mitarbeiter im Frei sein muss, den man dann heran ziehen kann. Mal länger bleiben ist ja okay, aber 2 Schichten? Man muss ja nicht gleich übertreiben.

Greez
Dennis
 
danke für die sinnfreien antworten ...

danach hatte ich nicht gefragt :schraube:
 
Hallo Tanja,

ich kenne dein Problem, und habe es auch schon mal machen müssen, weil eben kein anderer da war - es ist eine ziemlich bescheidne Situation.

Mein Tipp: viel trinken und darauf hoffen, dass die Nacht unruhig ist, dann hast keine Zeit zum Müde werden.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo Tanja,

ich kenne dein Problem, und habe es auch schon mal machen müssen, weil eben kein anderer da war - es ist eine ziemlich bescheidne Situation.

Mein Tipp: viel trinken und darauf hoffen, dass die Nacht unruhig ist, dann hast keine Zeit zum Müde werden.

Sonnige Grüsse
Narde
Ich schätze deine Beiträge sehr aber hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Selbst wenn man ein adäquates Mittel kennt, was einen wach hält, ist die Aufmerksamkeit und vor allem die Konzentration erheblich gestört. Was wäre passiert, wenn du einen folgenschweren Fehler begangen hättest?

@Tanja_K
auch wenn du keine sinnfreien Antworten möchtest, du scheinst dir nicht bewußt zu sein, welche Folgen deine extreme Bereitschaft mit sich führen wird. Und genau deshalb hast du die deiner meinung nach sinnfreien Antworten erhalten. Niemand wird für dich den Kopf hinhalten, wenn dir aufgrund deiner Unkonzentriertheit ein Fehler passiert. Niemand wird dir den Schaden ersetzen, wenn du aufgrund deiner Übermüdung nach dem Dienst auf dem heimweg verunglückst. Es gibt keinen Passus in den Gesetzen, der dich schützt. Du hast zugestimmt und du bist voll verantwortlich für dein Handeln, denn du hättest auf die Einhaltung der Ruhezeit bestehen müssen.
 
Hallo Stormrider,

ich finde es auch keine adequate Lösung eine Doppelschicht zu machen. Doch gibt es Situationen, die zum Glück die extreme Ausnahme sind, in meiner ganzen Zeit war es bisher zweimal der Fall, die dies erfordert haben.
Wenn es einen trifft, was bei uns bisher extrem selten vorkam muss man das Beste draus machen.
Es ist ein Ausnahmefall.

Ich will keinen Streit anfangen, aber wo ist der Unterschied zu den geteilten Diensten in der Ambulanten Pflege, oder dem Bereitschaftsdienst z.B. in der Anästhesie nach einem Dienst?

Sonnige Grüsse
Narde
 
an alle:

ich kenne meine rechte und kenne meine pflichten ...

aber danach hab ich nicht gefragt.


@narde ... danke für deine unterstützung ... und wer hat hier nicht schon gegen arbeitszeiten verstoßen?!


und außerdem ... 12 frühdienste hintereinander (mal als beispiel) sind auch nicht harmloser als im halben jahr MAL eine doppelschicht einzulegen. wer nimmt einen bei 12 frühdiensten am stück in schutz?
 
hi, bin grade auf diesen thread gestoßen. ich finde auch das es zwar bescheiden aber manchmal auch nicht anders machbar ist. abe rzum glück kommt es nur selten vor.
aber im bezug auf die ambulante pflege habt ihr auch recht. ich arbeite seit mehr als einem jahr in der ambulanten pflege als krankenschwester. das heisst unter anderem auch bereitschaftsdienst machen.ichhabe immer 12 tage am stück gearbeitet und hatte dann 2 tage frei und das seit über einem jahr. auch wenn unsre dienste oft nur 5-6 stunden gehn ist das dennoch hart. hinzu kommt das jeder im team (wir sind ein sehr kleines) eine woche das heisst 7 tage von mo morgen 6 uhr bis mo morgen 6 uhr die rufumleitung des notdiensthandys hat. des öfteren ist es schon vor das ich nachts raus musste erst um 4 heim kam und um 6 wieder zum frühdienst musste. wer nimmt einen da in schutz?! und ungefährlichist es auch wenn man noch sehr müde autofährt was sich ja im ambulanten bereich nicht vermeiden lässt.
 
@ Stormrider:

Nicht übertreiben, die Ärzteschaft reisst ihre 24h Dienste, die sich auch schonmal auf 28h hinziehen.
Und die tragen um Einiges mehr an Verantwortung...
 
Ja und? Müssen wir den Ärzten nacheifern? Ich begreife sowieso nicht, warum sich Ärzte derart verantwortungslos verhalten. Gerade diese Berufsgruppe müßte über die Einschränkungen der Leistungsfähigkeit doch genauestens informiert sein. Auch Ärzte sind nur Menschen und ihre Körper reagieren auch nicht anders.

@chrisichen
Du mußt dich selbst in Schutz nehmen. Du bist als Autofahrer dafür verantwortlich, dass du dich nicht übermüdet ans Steuer setzt.

Wenn du in der Rufbereitschaft tatsächlich arbeiten mußtest, darf der Arbeitgeber das nicht einfach ignorieren und die üblichen Dienste einfach weiterlaufen lassen.
 
Hallo,

Tanja, möchte von uns Tipps wie sie sich wachhalten soll, dass eine Doppelschicht nicht Standardmässig laufen soll, ist ihr schon klar.
Sie möchte auch nicht die rechtliche Seite diskutieren.

Also wer unschlagbare Tipps hat, lasst sie wissen.

Ich bleibe solange bei viel trinken, ach ja - was für die Psyche in Form von Schoki oder Gummibärchen schaden auch nicht.

Wer über die Berufspolitik in diesem Fall diskutieren möchte, eröffne bitte einen neuen Thread.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
hallo,

ich habe in meiner ganzen laufbahn als schwester nur zweimal das vergnügen gehabt eine doppelschicht zu haben. da es ja nicht wirklich erlaubt ist und gegen jeden tarifvertrag verstößt muss es ja ab und an immer mal sein.
zum wach halten half mir nur arbeit und kaffee , und am ende der zweiten schicht war mir schlecht.
wir geben uns nun alle mühe diese situationen aus dem weg zu gehen.


its14
 
und außerdem ... 12 frühdienste hintereinander (mal als beispiel) sind auch nicht harmloser als im halben jahr MAL eine doppelschicht einzulegen. wer nimmt einen bei 12 frühdiensten am stück in schutz?
12 reguläre Frühdienste sind nur für Leute exstrem belastend die aufgrund ihrer körperlichen Konstellation ein Problem mit dem frühen Aufstehen haben. Wenn dein Dienst in korrektem Zeitrahmen verläuft, hast du ausreichend Möglichkeiten für genügend Schlaf zu sorgen. Und nur darum geht es.
 
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