- Registriert
- 21.10.2010
- Beiträge
- 12
- Ort
- nähe Köln
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Neurologie/Stroke Unit
Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe direkt mal eine Frage zu einer Situation von mir hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen.
Ich bin angehende Gesundheits- und Krankenpflegerin im 3. Ausbildungsjahr und soll morgen in die Frühschicht (Teilschicht) von 6 - 10 Uhr und am gleichen Tag auch noch ab 20 Uhr (- 06 Uhr des nächsten Tages) in die Nachtschicht.
Meiner Meinung nach ist das rechtlich doch garnicht erlaubt bzw. gibt es vlt. bestimmte Paragraphen, welche das untersagen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich bin angehende Gesundheits- und Krankenpflegerin im 3. Ausbildungsjahr und soll morgen in die Frühschicht (Teilschicht) von 6 - 10 Uhr und am gleichen Tag auch noch ab 20 Uhr (- 06 Uhr des nächsten Tages) in die Nachtschicht.
Meiner Meinung nach ist das rechtlich doch garnicht erlaubt bzw. gibt es vlt. bestimmte Paragraphen, welche das untersagen?
Vielen Dank für eure Hilfe!