Deliktogen - Was versteht ihr darunter?

grislibaer

Newbie
Registriert
22.04.2011
Beiträge
2
Ort
Schmidshof
Beruf
Dipl. PsyKP
Akt. Einsatzbereich
Langzeitpsych. und Forensik
Funktion
Dipl.Kp
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Zur Zeit besuche ich den CAS Lehrgang für forensische Pflege und Betreuung an der FH Bern. Im Rahmen meiner WB möchte ich eine Arbeit über "Deliktogenes Verhalten" schreiben. Da ich bis jetzt so gut wie keine praktischen Beispiele gefunden habe möchte ich nun Euch fragen : Ab wann würdet ihr Patientenverhalten als "Deliktogen" einstufen und warum ? Kennt ihr ein Synoym für diesen Begriff ? Wie würde Eure Definition lauten für diesen Begriff ?
 
Hi grisbaer

Das Wort "Deliktogen" ist wohl eine neues Wort.
Weder im Duden noch im Pschyrembel ist was zu finden.

Kannst du das Wort Deliktogen definieren?

Ich persönlich meine das delinquentes verhalten besser passen würde.

Delinquenz

Gruss aus Zürich

Angus
 
Ich denke, daß es mit Psychiatrie zu tun hat und daß es um unerlaubte Handlungen geht, die einen psychiatrischen Hintergrund oder Auslöser haben , zb. Kleptomanie usw. oder es könnte sich auch um Triebtäter handeln, die wegen ihrer Störung mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Etliche Sexualdelikte , dürften darunter fallen, und alles was geeignet ist für "Unzurechnungsfähig" im Sinne des Gesetzes erklärt zu werden.
Ist das vielleicht eher ein Ansatz für das Du leichter Beispiele finden würdest?

Bei einem deliktogenen Patienten würde ich erwarten, daß er wegen seiner Erkrankung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist,- und das es sich im Sinne des Wortes um asoziale oder dissoziale Persönlichkeitsstörungen handelt.
lg Fearn
 
Also, ich würde zunächst mal das Wort "deliktogen" als eine Wort-Neuschöpfung untersuchen. Dabei könnte natürlich rauskommen, das es bereits auch ein bereits bekanntes Wort für den gewünschten Inhalt des TE gibt.
Oder irren sich google, Duden und sonstige anerkannten und auch wissenschaftlich gültigen Wortverzeichnisse?

Also her mit dem korrekten Wort, lieber Threadersteller, bevor wir hier weiter rumrätseln...:spopkorns:
 
Danke Flexi

Du hast es auf den Punkt gebracht. :daumen:
 
Grüetzi zäme...

Danke für eure Antworten. Die Vermutung dass das Wort "Deliktogen" eine Neuschöpfung ist hab ich auch. Ausser in einem kurzen Nebensatz in :
"
Psychiatrie der Brandstiftung" / "... spätestens bei Auftreten der deliktantezedenten Emotion einsetzende Unterbrechung der verhaltensanalytisch als deliktogen... identifizierten Handlungskette " Autor :Winfried Barnett
Hab ich keine direkte Nennung gefunden.


Ian Needham hat in seinem Referat :
http://www.psychiatrie-herten.de/upload/Pflegefachtagung 2010/Herten_Needham.pdf
einen kurzen Abschnitt über "Deliktogene Arbeit im Alltag"

Mir liegt der Verdacht nahe das es sich bei "Deliktogen" um einen internen Wortgebrauch vom Psychiatriezentrum Rheinau / Schweiz handelt.

Dennoch erscheint mir die Frage wichtig, ob es im Alltag Verhaltensweisen bei forensischen Patienten gibt die mit dem Delikt in Zusammenhang stehen und wenn ja was für Verhaltensweisen beobachtet werden können.
Die Gefahr liegt natürlich nahe, dass jegliches Verhalten "Deliktogen" eingestuft wird.

Mir bekannte verwandte Ausdrücke : kriminologen / deliquentes Verhalten /

Nicht desto trotz : Mir geht es eher um die Praxis und wann bei euch die Alarmglocken klingeln bei Verhalten von Forensikpatienten (zb. Pädophiler will ins Freibad, "es ist doch Sommer und alle gehen ins Freibad") -- > deliktogen Ja oder Nein und warum ???

Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt und wünsche Euch allen schöne Ostern

Grüsse vom schönen Bodensee

Dany
 
deliktrelevant!
Wir benutzen dieses Wort immer um ein Verhalten eines Patienten, was unmittelbar mit seinem Einweisungsdelikt zu tun hat, zu beschreiben.
Bsp.: Sexualstraftäter versucht das Personal wie auch Mitpatienten zu manipulieren und für seine Zwecke zu instrumentalisieren.Wenn dies dem Patienten gelingt, ist deliktrelevantes Verhalten gegeben. Natürlich orientiert sich das, was deliktrelevantes Verhalten ist, auch am Behandlungsplan und der Pflegeplanung sowie dem Einweisungsdelikt. Wenn also so ein Sachverhalt wie o.g. in der Dokumentation beschrieben wird, wird dies je nach Anlassdelikt des Patienten als deliktrelevant eingestuft und wirkt sich dann auch auf die nächste Stellungnahme des KH an das Gericht aus.
 
Der Wortteil "delikt" meint in dem Zusammenhang Straftat, der Anhang "gen" meint immer Enstehung, Erschaffen.

Siehe auch:
psycho-gen, exo-gen, endo-gen, schizophreno-gen oder - ganz anderer Bereich - das Buch "Gen-esis" im alten Testament (Entstehungsgeschichte der Erde und der Menschheit)

Sinngemäß bedeutet deliktogen also m. E.: Ein Straftat verursachen

Gruß

Friedrich