BU-Versicherung Vollzeit bei Teilzeit-Tätigkeit weiter zahlen?

nanna99

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17.11.2010
Beiträge
8
Beruf
GuKpf
Akt. Einsatzbereich
ambulant
Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch dazu was sagen:

also ich habe letztens von einer 100%-Stelle (vollzeit) in eine 75%-Stelle gewechselt, fahre aber nebenbei noch in der ambulanten Pflege auf 450,-. Aktuell komme ich damit
jeden Monat also auf ein 100%-Gehalt. In meiner Berufsunfähigkeitsversicherung bin ich noch
mit Vollzeit beschäftigt eingetragen und zahle dafür den Beitrag, bei einem BU-Eintritt würde ich also zusammen mit der staatlichen Rente knapp auf ein VZ-Gehalt kommen.

Meine Frage jetzt, muss ich den Versicherer davon informieren, dass meine Haupttätigkeit
eigentlich nur noch TZ ist oder ist das egal? Sprich ihn interessiert nur was ich als Wunsch-Beitrag im BU-Fall erhalten möchte (wobei ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, weil dann könnte jeder sich ja für eine x-beliebige summe versichern lassen), wobei ich ja mit dem 450,- Job ja tatsächlich ein VZ-Einkommen hab...

Trau mich nicht da anzurufen um vielleicht schlafende Wölfe zu wecken, möchte ja meine VZ-Einstufung gerne behalten...ist bestimmt so ein Nischenfall

danke für eure antworten!
 
Hallo.

Grundsätzlich gilt das du dich an der Versicherung nicht bereichern darfst. Sprich sie darf dir im Falle nicht mehr Geld einbringen als dein wirkliches Nettogehalt. Man rechnet 75% des letzten Netto's als Private Rente. Da sich das bei dir nicht verändert hat ist es m.E. hinfällig. Was ich eigenartig finde ist das die Private Rente genauso hoch seien soll wie dein letztes Netto. Das sollte so nicht sein. Denn so würdest du in die Bereicherung kommen.
In einer BU sieht es so aus das du deinen letzten Beruf bzw. bei keiner abstrakten Verweisung deinen in der Police angegeben Beruf nicht mehr ausüben kannst. Heißt du kannst aber noch irgendwo putzen gehen. 400 Euro plus die Rente soll dann das letzte Netto ergeben.
Bei einer EU kannst du gar nicht mehr arbeiten dann sollen Gesetzliche EU Rente und Private BU Rente das letzte Netto ergeben. Aus diesen beiden Gründen sichert man nur 75% des Netto's ab.

Ob du das melden mußt liegt an deiner Versicherung. Und ich rate dir das heute zu tun. Denn eine Obligenheitsverletzung kommt spätestens im Leistungsfall heraus und dann wird's schwierig. Kurz um ob du es ggf. verschweigst oder nicht, es bringt dir nichts außer später mehr ärger.

Ob du sowas etwas melden mußt und ob sich etwas verändert steht in den Bedingungen. Ruf die Versicherung an und mach das klar. Die kann dir da auch am Besten weiterhelfen als jemand der weder die Versicherung noch deine Vertragsgrundlagen kennt.

Auch weckst du keine schlafenden Hunde die nicht auch später geweckt werden würden. Es gibt nun mal Vertragliche und Gesetzliche Regeln an die müssen sich beide Seiten halten. Dadurch das es alles schriftlich geregelt ist, ist das zu jeder Zeit nachvollziehbar und demnach hast du aus einem Schweigen heute und Morgen kein Nutzen.

LG GetLucky (umschulende Versicherungskauffrau)
 

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