Brauche dringend Hilfe!

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tascha771

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27.10.2009
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11
Hallo ihr lieben,

bin neu hier im Forum und brauche dringend eure Hilfe.

Also fang am besten gleich mal an(man hier zuschreiben fällt mir nicht gerade leicht,da ich mich echt dafür schäme)Na ja ich fang mal an:"Also ich bin vor kurzem zu 3 Jahre auf Bewährung verurteilt worden,weil ich offene rechnungen nicht bezahlt habe.Das wird heute mit Betrug bestraft.Der Richter meinte das er diese strafe auch nur Verhängt damit ich so was nie mehr mache.Jetzt hab ich hier im Forum gelesen,dass man ein Führungszeugnis zur Ausbildung benötigt-oh man-ist also somit für mich eine Ausbildung unmöglich?Hab am Samstag Post von einer Krankenpflegeschule bekommen-zu einem Vorstellungsgespräch.Was soll ich tun?Garnicht hin gehen.Dieser Beruf war schon immer mein Wunsch und nun so etwas-alles verbaut.Im moment arbeite ich als Pflegehilfskraft in einem Altenheim,auch dort hat man mir eine Ausbildungsstelle für 2010 angeboten.Ich liebe meine Arbeit und eine Ausbildung in diesem Bereich wäre einfach super.Was wäre denn euer Rat an mich,soll ich es beim Vorstellungsgespräch beichten oder....was soll ich nur tun?

Liebe grüße
tascha771

 
:gruebel::gruebel: Ich habe keine Ahnung,vlt.trifft sich ja hier zufällig ein/e Unterrichtskraft.
Was spricht dagegen,Deine Bewährungsstrafe beim Gespräch offen anzusprechen??
 
Na ja,hab halt Angst,dass man mich nicht nimmt!
Es ist mir echt sehr wichtig,eine Ausbildung in diesem Bereich machen zukönnen(dürfen).

LG tascha771

 
hey du,

ich denke,dass du es zum Vorstellungsgespräch ansprechen solltest und du die gründe dafür nennen solltest.
wenn du leuten gegenübersitzt,die herz haben verstehen die es vielleicht.

bei deinem jetzigen Arbeitgeber hast du vielleicht einen guten draht und mit denen kannst du auch reden.die kennen dich ja schon,so wie du bist und dass du deine arbeit gut machst.sollte dir das angebot einer ausbildungsstelle zeigen.

also spiel mit offenen karten,denn das hat ja nix mit deinem beruf zu tun,da du ja keine menschen verletzt hast.

helfen werden dir bestimmt einige.........
 
Ehrlich währt am längsten, spätestens wenn du das Führungszeugnis vorlegen musst, wird man es lesen können.
Du musst zu dem stehen was du damals verbockt hast, ich nehme an, dem AG ist es egal mit welcher Begründung der Richter die Strafe verhängt hat.
 
Hallo,

Erstmal vielen dank für eure erlichen"Meinungen"
Ja ich denke auch,dass ich mit offenen Karten spielen werde.Bei meinem jetzigen Arbeitgeber,war ich ja schon beschäftigt,bevor ich Verurteilt wurde.War allso zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht Vorbestraft.Und beim Vorstellungstermin werde ich auch erlich und offen sein.Vielen Dank für eure Hilfe.

LG tascha771
 
Also ich bin vor kurzem zu 3 Jahre auf Bewährung verurteilt worden,weil ich offene rechnungen nicht bezahlt habe.Das wird heute mit Betrug bestraft.
Bei 3 Jahren musst du schon ziemlich heftig betrogen(§ 263 StGB) haben, und die Bewährung (§56 StGB) gibts eigentlich nur bei Strafen, die nicht über 2 Jahre hinausgehen.

Summa summarum wird es für dich im Bereich des öffentlichen Dienstes sehr schwer werden. Dort musst du nämlich ein Führungszeugnis bei der Einstellung vorlegen müssen.
Spätestens bei der Beantragung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung wirst du ein Führungszeugnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass du dich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hast, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (§ 2 KrPflG).

Das sind die Fakten zu dieser Situation.

Jetzt Farbe bekennen schützt dich möglicherweise auch vor dem erneuten Versuch eines Betruges, den würdest du nämlich bei Verschweigen begehen.

Ich glaube, du solltest dich wirklich noch mal mit der Wahl deiner Berufsausbildung auseinandersetzen.
 
Bei 3 Jahren musst du schon ziemlich heftig betrogen(§ 263 StGB) haben, und die Bewährung (§56 StGB) gibts eigentlich nur bei Strafen, die nicht über 2 Jahre hinausgehen.

Summa summarum wird es für dich im Bereich des öffentlichen Dienstes sehr schwer werden. Dort musst du nämlich ein Führungszeugnis bei der Einstellung vorlegen müssen.
Spätestens bei der Beantragung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung wirst du ein Führungszeugnis vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass du dich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hast, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (§ 2 KrPflG).

Das sind die Fakten zu dieser Situation.

Jetzt Farbe bekennen schützt dich möglicherweise auch vor dem erneuten Versuch eines Betruges, den würdest du nämlich bei Verschweigen begehen.

Ich glaube, du solltest dich wirklich noch mal mit der Wahl deiner Berufsausbildung auseinandersetzen.
Sehe ich ähnlich. Für 3 Jahre auf Bewährung musst du schon einiges mehr geleistet haben als einfach ein paar Rechnungen nicht zu bezahlen...

Da ich davon ausgehe das da mehr hintersteckt wirst du sicherlich Probleme bekommen was dein Berufswunsch angeht.

Versuchen kannst du es nur wenn du ehrlich bist und wenn du dann die Chance erhälst dann nutze sie.
 
Ich hatte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben und durfte somit eigendlich nichts bestellen.Und weil ich das trotzdem gemacht habe-ist das halt betrug.

Deshalb die "hohe"stafe.

LG tascha771
 
3 Jahre für "sowas" find ich echt hart.
Körperverletzung, Drogendelikte - vieles wird mit weniger bestraft.
Kommt mir schon ziemlich heftig vor. Hast Du denn davor schonmal was angestellt?

Weiter: ich persönlich finde nicht, dass es ein Grund wäre Dich nicht einzustellen. Na gut, Du hast Mist gebaut (wie viele in ihrem jugendlichen Leichtsinn) - aber nichts was in irgendeiner Art und Weise Menschen/Pat. gesundheitlich gefährden könnte. Wüsste nicht was da gegen die Ausübung in dem Beruf spricht.
Wären es Dinge wie Btm, Körperverletzung etc wärst Du wirklich ungeeignet.

Trotzdem würde ich das unbedingt vorher klären - nicht dass Du Deine Zulassung letztendlich nicht bekommst.

Aber das is nur meine Meinung. Ob ich als Arbeitgeber jemanden einstellen würde der schonmal mit der Justiz zu tun hatte ist allerdings die andre Sache - nen bittren Beigeschmack hats jedenfalls.
 
Hallo,

ich muss schon sagen, dass hier einige sehr sehr Nachsichtig sind.

3Jahre Bewährung - nach 2fährt man ein???

Und auch 2Jahre Bewährung bekommt man nicht weil ich einmalig gegen eine eidesstattliche Versicherung verstossen habe?

Auch stellt sich mir die Frage:

Wenn ich jemand so Betrüge soll das nichts mit dem Beruf zu tun haben?

Das ist eine sehr gewagte These!

Bei einer so hohen Strafe muss doch eine gehörige kriminelle Energie dahinter sein.

Ich schätze deine Chancen eher gering ein. Nach der Bewährungszeit kannst du dich immer noch Bewerben.

Gruß renje
 
Doch es ist leider so.Selbst mein Anwalt,hat dies für sehr hoch gehalten!

Und ich muss hier noch ganz neben bei erwähnen:Ich bin deshalb kein schlechter Mensch und so "kriminell"wie einige hier meinen bin ich nicht!Ja klar war das nich in Ordnung und ich wünschte ich könnte,dass alles irgendwie rückgänig machen-aber das geht nun mal nicht.Im Übrigen habe ich meine Schulden in der zwischen Zeit bezahlt,wenn ich so kriminell wäre,hätte ich das bestimmt nich getan.Und ob ich für diesen beruf deswegen ungeignet bin,dass glaub ich nun wirklich nicht.Ich Arbeite als Pflegehilfskraft und mache meine Arbeit laut PDL ganz gut!!!!
Ich bin vorallem mit Herz dabei,was man nicht von jeder Pflegekraft sagen kann!Ich jedenfalls freue mich jedesmal,wenn ich zur Arbeit komme und die Bewohner schon am Fenster winkend auf mich warten.
Deshalb bitte ich euch mich nicht zuverurteilen,denn ihr kennt mich persönlich nicht so ein "böses Mädchen oder Frau"bin ich nämlich nicht!!!

LG tascha771
 
Hallo Tascha,

was du getan hast, geht uns hier nichts an. Es steht uns auch nicht an, das Urteil zu diskutieren und dich in irgendeiner Weise zu verurteilen.

Tatsache ist, dass du bei der Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen musst, im öffentlichen Dienst zumindest. Dieses Führungszeugnis darf keine Vorstrafen enthalten (öffentlicher Dienst).
Wie es bei deinem Arbeitgeber in der Altenpflege ist - weiss ich nicht.

Schönen Abend
Narde
 
Berufserlaubnis trotz Vorstrafe

Hallo erstmal,
auch ich würde tascha eine Berufserlaubnis erteilen.
Bei einer bestandenen staatlichen Prüfung erteilen die Gesundheitsbehörden in der Regel auch bei einer Eintragung im Führungszeugnis die entsprechende Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tat nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Krankenschwester begangen wurde und sie auch keine direkte Auswirkung auf die Berufsausübung hat.
Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem von der Gesundheitsbehörde die Berufserlaubnis nicht erteilt worden ist.
Da ich mich beruflich mit dieser Thematik beschäftige, wäre es interessant zu erfahren, ob jemand einen Fall kennt, bei dem nach bestandener Prüfung von der Gesundheitsbehörde keine Berufserlaubnis erteilt wurde, da eine Eintragung im Führungszeugnis vorlag.
Gruß
wilmi
 
Hallo tascha771
An Deiner Stelle würde ich bei der Aufsichtsbehörde nachfragen ob man Dir aufgrund des Eintrags im Führungszeugnis Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung verweigern würde.
Wenn dem nicht so ist, dann los, lass Dich ausbilden, zumal Dein Arbeitgeber Dich für geeignet hält und ausbilden würde, ich nehme an als Altenpflegerin. An einer KPS dagegen könnte es schwierig werden mit einem Eintrag im Führungszeugnis eine Ausbildungsstelle zu bekommen.
 
Hallo,

ja ich kenne 2Fälle in denen Schüler während der Ausbildung straffällig geworden sind, dies wurde aber erst mit dem Führungszeugnis zur Prüfung bekannt.

Aushändigung der Anerkennung erst nach Ablauf der Bewährung.

Gruß renje
 
Hallo an alle,

Ich möchte euch allen für eure Tips,Meinungen und Hilfe danken.Auch wenn nicht alle positiv waren-aber wenigstens erlich!Ich hab mich jedenfalls über jede Antwort gefreut.

@S.r Zwar hätte ich lieber eine Ausbildung in der Krankenpflege gemacht,da ich glaube das diese schon vielfähltiger und abwechslungsreicher ist,aber wenn ich in diesem Bereich keine chance habe genommen zuwerden,würde ich natürlich in der Altenpflege bleiben.Dieser Bereich macht mir ja auch großen Spass.

LG tascha
 
Hallo tascha,
das Problem ist du benötigst ein sauberes Führungszeugnis um zu den Abschlussprüfungen zugelassen zu werden, sonst darfst du bei bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung nicht tragen und somit auch nicht in diesem Beruf tätig sein (offiziell).
Ich denke das geschehen wird sich neg. auf deinen Berufswunsch ausüben, da die Krankenpflegeschulen auch zu Anfang ein Führungszeugnis erbitten und somit dieses Vorraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist. Da eine Ausbildung ja auch kostet, werden sie auf dieses Argument zurückgreifen, da du in diesen Beruf eh nicht arbeiten dürftest nach Beendigung der Ausbildung.
 
Hallo,

Warum sollte ich nicht in diesem Beruf arbeiten können?

Die Abschlussprüfung wäre für mich ja dann erst 2013!

Und die Einträge im Führungszeugnis würden bei mir 2012 gelöscht werden,als hätte ich wieder ein "sauberes" Führungszeugnis.

Mit der Schule könntest oder hast du recht,die nehmen mich mit hoher wahrscheinlichkeit nicht-aber ich probiere es trotzdem.

LG tascha
 
Hallo Tascha!

Ich würde mich bei vielen Krankenpflegeschulen bewerben. Bist Du örtlich ungebunden?

Ich hoffe, das Du eine Krankepflegeausbildung machen kannst.

LG
 
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