BMI bei SGBV Leistungen?

Deichrutscher

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Weiterb. Pflegegutachter
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Zuvieles
Hallo an alle!

Ich sitze an einer Literaturarbeit für meine Weiterbildung. Das Thema sollte sein: "Sinn und Nutzen der BMI Bestimmung bei reinen SGBV Leistungen". Jetzt fehlen mir ein paar Meinungen dazu.

In unserem Pflegedienst wurde verlangt, für alle Patienten am Monatsersten den BMI zu bestimmen. Das stieß natürlich bei den Kunden und auch bei einigen Kollegen nicht auf Gegenliebe. "Warum wollen Sie das wissen? Sie stellen nur die Tabletten!"" Ich habe keine Waage und schaffe mir auch keine mehr an!" Das waren noch die harmlosesten Rückmeldungen.
In meinen Augen nachvollziehbar. Nur unsere QMB bestand darauf und machte uns die Hölle heiß wenn wir angaben, dass der Kunde die Angabe verweigerte. Dann sollten wir schätzen!

Wie haltet ihr das in eurem Betrieb? Was für Daten erhebt ihr jeden Monat?

Ich hoffe mal auf rege Teilnahme! :mrgreen:
 
Worin soll nach Meinung der QMB der Sinn liegen ???
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.
 
Hallo,

bei uns wird der BMI bei Aufnahme eines Patienten erfasst. Unsere Klinik ist auch als Ernährungsklinik zertifiziert. Bei zu hohem BMI soll eine Ernährungsberatung stattfinden. Bei zu niedrigem BMI ebenfalls. Übergewicht abbauen, Mangelernährung vermeiden. Sehr schön.
Aber, dringt es nicht allzu stark in die Privatsphäre eines Menschen?
Vor allem, viele Patienten bleiben nur 2-4 Tage auf der Station, so schnell kann die Ernährungsberatung gar nicht organisiert werden. Und mit einem Gespräch kann mann denn etwas erreichen?

LG
 
Der Pat. ist 1,75 und wiegt 100kg. Er hat einen BMI von 32,7. Es könnte eine Adipositas sein. Aber vielleicht leigt ja auch ein anderes Leiden zugrunde: Ödeme bei Nieren- oder Herzerkrankungen, Lymphödem. Oder er ist ExtremKraftsportler

Der BMI wird meiner Meinung nach absolut überbewertet.

Body-Mass-Index ? Wikipedia

Elisabeth
 
Na das sieht ja schon einmal gut aus. Warum wir das machen sollen steht laut unserer QMB in den MDK Prüfungsunterlagen.
Gefunden habe ich es allerdings noch nicht. Vielleicht sind meine Unterlagen ja auch veraltet. :gruebel:
 
Also ich sag mal so wenn ein Kunde etwas verweigert kann von mir aus selbst das BMG sonstwas verlangen das ist mir sowas von Schnurz. Der Kunde geht vor und der Rest interessiert nicht, selbst wenn der Pat. drauf besteht 24h auf seinem Dekubitus zu sitzen und noch in vollem Bewußtsein das tut dann tue ich alles um ihn zu beraten mich abzusichern per Dokumentation und fertig ist. Und was auch immer eine QMB, PDL oder sonstwer will ist mir Hupe dann sollen sie sich mit dem Pat. persöhnlich auseinandersetzen und auch gleich die Kündigung entgegennehmen.

mfg
 
Hallo Deichrutscher

also ein absoluter Nutzen des BMI besteht in der Definition von erschwerter Pflege - bei starker Adipositas oder Kachexie der Fall, also pflegeeinstufungs- relevant. Für den SGB V ....?

Ich sehe keinen Zusammenhang für reine SGB V Leistungen; allerdings könnte ein BMI unterhalb oder oberhalb der Norm auf möglichen Hilfebedarf ausserhalb des SGB V hinweisen.

Gibts keine Begründung der QM Dame? Die einzig mögliche könnte sich ja nur auf pflegewissenschaftliche Erkenntnisse beziehen; also Risk- Management und Implementierung der Experten- STandards (wobei die nach letzten News ja auch nicht mehr kritiklos übernommen werden).

Gruß Dino
 
Hallo Deichrutscher

also ein absoluter Nutzen des BMI besteht in der Definition von erschwerter Pflege - bei starker Adipositas oder Kachexie der Fall, also pflegeeinstufungs- relevant. Für den SGB V ....?

Ich sehe keinen Zusammenhang für reine SGB V Leistungen; allerdings könnte ein BMI unterhalb oder oberhalb der Norm auf möglichen Hilfebedarf ausserhalb des SGB V hinweisen.

Gibts keine Begründung der QM Dame? Die einzig mögliche könnte sich ja nur auf pflegewissenschaftliche Erkenntnisse beziehen; also Risk- Management und Implementierung der Experten- STandards (wobei die nach letzten News ja auch nicht mehr kritiklos übernommen werden).

Gruß Dino


Nö. Es hies immer nur, dass es so verlangt würde. Und wie die Lemminge hinterfragt keiner etwas.
Wer kritisch fragt bekommt etwas mit der Keule.:knockin:
 
Ich kann mich an keine Stelle der Richtlinien erinnern, an denen so eine Forderung stehen könnte. Ansonsten: Anfrage an den zuständigen MDK ?
(am besten durch besagte Dame selbst erledigen lassen...vielleicht mit der Begründung, eine klare und begründete Aussage einer maßgeblichen Stelle würde mit Sicherheit die Compliance der MA erhöhen *teuflisch grinse).

Auch steht -zumindest in unserem- Versorgungsvertrag SGB V nichts dergleichen.
Ich persönlich halte rein gar nichts von standardisiertem Erfassen (oft sinnentleerter) Messwerte, da gerade dies in meinen Augen dazu verleitet, keinen zweiten (fachlichen) Blick auf den Menschen in seinem Allgemein- und Ernährungszustand zu werfen und Veränderungen dann doch oft ohne Konsequenz bleiben.
In begründeten Fällen - z.B. Dekubitusversorgung SGB V- jedoch ist die Beurteilung des Ernährungszustandes ein absolutes Muss - ob dies dann jedoch mittels Ermittlung des BMI oder auf andere Weise geschieht, muß die Einrichtung für sich entscheiden.
Ich denke auch dieses fallbezogene Vorgehen im reinen SGB V-Bereich kann man qualitativ hinreichend begründen.
 
Ich persönlich halte rein gar nichts von standardisiertem Erfassen (oft sinnentleerter) Messwerte, da gerade dies in meinen Augen dazu verleitet, keinen zweiten (fachlichen) Blick auf den Menschen in seinem Allgemein- und Ernährungszustand zu werfen und Veränderungen dann doch oft ohne Konsequenz bleiben.

Standardisiertes Erfassen mittels Assessment-Instrumenten schließt den fachlichen (zweiten) Blick doch gar nicht aus? Im Gegenteil: mittels Assessment-Verfahren wird man eher dazu verleitet, tatsächlich genau(er) hinzuschauen!

In begründeten Fällen - z.B. Dekubitusversorgung SGB V- jedoch ist die Beurteilung des Ernährungszustandes ein absolutes Muss - ob dies dann jedoch mittels Ermittlung des BMI oder auf andere Weise geschieht, muß die Einrichtung für sich entscheiden.

Ja, auch bei reinen SGB-V-Leistungen muss beim Pat. eine Anamnese abgefragt und erstellt werden - und dazu gehört der BMI. Dafür braucht man die Größe und das Gewicht - und noch ein Taschenrechner (zumindest ich :mrgreen:).
Wenn das Gewicht bzw. die Größe mangels Messutensilien nicht ermittelt werden kann, dann kann ich eine visuelle Einschätzung abgeben, aber nicht in Zahlen natürlich. Ich kann aber beurteilen, ob ein Pat. kachektisch, adipös oder normalgewichtig ist. Bei ersteren sollten evtl. Ess- und Trinkgewohnheiten abgefragt werden, wenn sie für die Art der Versorgung von Nöten sind (Bsp.: Versorgung chronischer Wunden, Einnahme bestimmter Medikamente).

Der MDK ist nicht von gestern und beschäftigt in der Regel Fachpersonal. Wenn ich dem MDK keinen BMI-Wert darbieten kann, dann sollte ich es doch wenigstens professionell und mittels gut geführter Dokumentation begründen können.

Außerdem: wie bitteschön sollten denn eigentlich Bettlägerige zu Hause gewogen werden?

LG
Trisha
 
Standardisiertes Erfassen mittels Assessment-Instrumenten schließt den fachlichen (zweiten) Blick doch gar nicht aus? Im Gegenteil: mittels Assessment-Verfahren wird man eher dazu verleitet, tatsächlich genau(er) hinzuschauen!

Natürlich nicht. Dennoch lese ich immer öfter von reinem Abarbeiten von Vorgaben, die aufgrund der knapper werden Ressourcen dann oft unkritisch gesehen werden bzw. bei denen es eben auch nur noch bei der Erfassung bleibt (vgl. das vielerorts geübte jahrelange Ausfüllen von Norton-Skalen ohne Maßnahmeneinleitung). Dennoch gebe ich natürlich recht: der fachliche Blick allein ersetzt nicht das Assessment (mit geeigneten Verfahren und der BMI ist hier m.E. nicht unkritisch zu sehen).


Ja, auch bei reinen SGB-V-Leistungen muss beim Pat. eine Anamnese abgefragt und erstellt werden - und dazu gehört der BMI. Dafür braucht man die Größe und das Gewicht - und noch ein Taschenrechner (zumindest ich :mrgreen:).
Right, da habe ich zu schnell aus der Hüfte geschossen. Ich frage Pat. (und hey, das sind doch heutzutage Kunden *gg) nach Größe und Gewicht - wiegen tue ich sie i.d.R. nicht- und trage diese Werte nebst meiner Einschätzung des EZ in die Anamnese ein.

Der MDK ist nicht von gestern und beschäftigt in der Regel Fachpersonal. Wenn ich dem MDK keinen BMI-Wert darbieten kann, dann sollte ich es doch wenigstens professionell und mittels gut geführter Dokumentation begründen können.

Eben daher auch meine Frageübermittlung an den MDK mit Bitte um Empfehlung. Im oben beschriebenen Fall (Pat. fragt, warum das denn der PD wohl wissen wolle) kann man im absoluten Verweigerungsfall dies immer noch so dokumentieren; mit ein bißchen Aufklärung sind Pat. meiner Erfahrung nach durchaus bereit, sich zu wiegen (oder wiegen zu lassen).

Außerdem: wie bitteschön sollten denn eigentlich Bettlägerige zu Hause gewogen werden?
Tja, nun, darum dreht sich hier vermutlich doch ein Großteil der BMI-Mißmuts-Debatte. Meine Pat. sind zum überwiegenden Teil auch nicht fähig, auch nur kurz frei zu stehen (DIES wiederum ist erfasst und regelmäßig dokumentiert --> Sturzprophylaxe); ein nicht geringer Teil ist in seiner Mobilität auf Bett/Stuhl beschränkt. Ich kenne allerdings schon Pflegedienste, die mit Rollstuhlwagen in der Gegend herumfahren (Hut ab).

______________

So, 5 Min. später nach Blick in die MDK-Empfehlung/Projektbericht zur Ernährung und Flüssigkeitsversorgung (2003): der MDK setzt sich hier dezidiert mit Assessmentinstrumenten und auch der Anamnese auseinander und nennt (!) den BMI nur als einen möglichen Wert.
Wer mag, hier der Link zum Dokument: Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen - Projektbericht P39
 

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