S
Saphir74
Gast
hallo an alle
ich bin gerade im 2. lehrjahr zur altenpflegerin und möchte danach die ausbildung zur gesundheits-und krankenpflegerin absolvieren. nun habe ich vorab an der bezirksregierung nach §6 KrPflG nach der vorraussetzung für eine verkürzung nachgefragt. darüber hinaus hängt es noch von der schule ab, ob sie die verkürzung zustimmen, denn mit einem ap-examen wird man idr nicht gerne in kp-schulen genommen. außerdem muß man dann sehr gut examinieren und bin auch momentan vom leistungsstand sehr gut.
allerdings ist es mein wunsch, denn ich finde, der sozialpflegerische ansatz in der ap in verbindung mit dem medizinischen wissen der kp, macht die ganze sache natürlich sehr interessant.
sind euch fälle bekannt, die eine verkürzung erhalten haben, obwohl sie ap-fachkraft waren?
es wäre schön, eine antwort zu erhalten, bzw. man mich nicht gleich mit vorwürfen bombartiert...ich tue keinem was, es ist nur eine frage an euch.
seid gegrüßt
ich bin gerade im 2. lehrjahr zur altenpflegerin und möchte danach die ausbildung zur gesundheits-und krankenpflegerin absolvieren. nun habe ich vorab an der bezirksregierung nach §6 KrPflG nach der vorraussetzung für eine verkürzung nachgefragt. darüber hinaus hängt es noch von der schule ab, ob sie die verkürzung zustimmen, denn mit einem ap-examen wird man idr nicht gerne in kp-schulen genommen. außerdem muß man dann sehr gut examinieren und bin auch momentan vom leistungsstand sehr gut.
allerdings ist es mein wunsch, denn ich finde, der sozialpflegerische ansatz in der ap in verbindung mit dem medizinischen wissen der kp, macht die ganze sache natürlich sehr interessant.
sind euch fälle bekannt, die eine verkürzung erhalten haben, obwohl sie ap-fachkraft waren?
es wäre schön, eine antwort zu erhalten, bzw. man mich nicht gleich mit vorwürfen bombartiert...ich tue keinem was, es ist nur eine frage an euch.
seid gegrüßt