- Registriert
- 02.06.2012
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Hallo, bei uns auf der Station gibt es ständig Ärger vom Anästhesisten weil wir vor OP mal wieder vergessen hätten die Aufklärungsbögen auszuteilen.
Wir sind allerdings auch der Meinung das die ärztlichen Aufklärungen eine ärztliche Aufgabe sind und somit auch die Wahl und herrausgabe des Aufklärungsbogen.
Wie seht ihr das? Oder gibt es da gar eine Rechtsgrundlage?
Wir sind allerdings auch der Meinung das die ärztlichen Aufklärungen eine ärztliche Aufgabe sind und somit auch die Wahl und herrausgabe des Aufklärungsbogen.
Wie seht ihr das? Oder gibt es da gar eine Rechtsgrundlage?