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Hallo liebe User,
erstmal will ich mich vorstellen. Ich bin 26 Jahre alt und habe mit meiner Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen in einer Klinik.
Ich verstehe diesen Satz im Krankenpflegegesetz nicht kann den jemand zusammenfassen?
(2) Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich und Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 Nr. 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht nach diesem Gesetz.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Vorraus
erstmal will ich mich vorstellen. Ich bin 26 Jahre alt und habe mit meiner Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen in einer Klinik.
Ich verstehe diesen Satz im Krankenpflegegesetz nicht kann den jemand zusammenfassen?
(2) Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich und Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen die Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 Nr. 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht nach diesem Gesetz.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Vorraus